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Heirat in der Schweiz

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Hochzeitspaar nach der Trauung auf dem roten Teppich

Haben Sie den Entschluss gefasst, einander zu heiraten, so wenden Sie sich persönlich an das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams.

Damit Sie heiraten können, müssen Sie beide volljährig, also mindestens 18 Jahre alt sein.

Auch dürfen Braut und Bräutigam nicht nahe miteinander verwandt sein.

Sind Sie bevormundet, muss Ihre Vormundin bzw. Ihr Vormund der Heirat zustimmen.


PDF-Dokumente vom Bund

Merkblatt Namensführung


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