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Vorbereitungen

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Ablauf des Ehevorbereitungsverfahrens

Die Brautleute werden gebeten, frühestens drei Monate und spätestens drei Wochen vor dem gewünschten Heiratstermin die Heiratsdokumente persönlich beim Zivilstandsamt abzugeben und die Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung zu unterzeichnen. Die persönliche Anwesenheit beider Brautleute ist erforderlich. Bitte bringen Sie das ausgefüllte Formular "Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung" mit.

Termine können bereits sechs Monate vor dem gewünschten Heiratstermin reserviert werden.

Die Brautleute wenden sich für das Ehevorbereitungsverfahren bitte (persönlich) an das Zivilstandsamt am gesetzlichen Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams.

Anschliessend werden die Dokumente und die Ehefähigkeit der Brautleute geprüft.

Die Brautleute erhalten Gelegenheit, von den bereinigten Personalien und den namensrechtlichen und bürgerrechtlichen Folgen der Eheschliessung Kenntnis zu nehmen und diese als richtig zu bestätigen.

Die Eheschliessung kann frühestens zehn Tage und spätestens drei Monate, nachdem das Ehevorbereitungsverfahren abgeschlossen worden ist, stattfinden.

Wünschen die Brautleute ihre Heirat in einer anderen Gemeinde in der Schweiz, wird zuhanden des Zivilstandsamtes eine Trauungsermächtigung ausgestellt.

Soll die Heirat im Ausland erfolgen, wird ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.


PDF-Dokumente vom Bund

Merkblatt Namensführung


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