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Was macht das Zivilstandsamt

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Jede Heirat wird vom Zivilstandsamt des Heiratsortes an folgende Stellen gemeldet

  • Ehemitteilung an Ihre schweizerischen Wohnorte
  • Ehemitteilung an den schweizerischen Geburtsort Ihres gemeinsamen Kindes
  • Ehemitteilung an Ihren Zuständigkeitsort in Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein
  • Ehemitteilung an das Bundesamt für Migration, sofern Sie anerkannter Flüchtling, AsylbewerberIn oder vorläufig Aufgenommene/r sind
  • Mitteilung an das Bundesamt für Statistik


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