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Vornamen
Vorname des Kindes
Sind die Eltern miteinander verheiratet, so geben sie dem Kind bei der Geburt den Vornamen. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, bestimmt allein die Mutter als Inhaberin der elterlichen Sorge die Vornamen des Kindes.
Eine spätere Änderung oder Ergänzung der Vornamen bei der Vaterschaftsanerkennung ist nicht möglich.
Die Wahl der Vornamen ist grundsätzlich frei, jedoch dürfen die Interessen des Kindes nicht offensichtlich verletzt werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Vorname unzweifelhaft dem anderen Geschlecht zugehören würde oder bei Wahl eines Städtenamens usw.
Fällt Ihnen die Vornamenswahl schwer, finden Sie in jeder grösseren Buchhandlung Vornamensbücher, oder werfen Sie einen Blick in die Vornamens-Hitparade des Bundesamtes für Statistik.

