Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Was ist zu tun?
Was müssen Sie als erstes unternehmen, wenn eine Person gestorben ist?
- Tod zu Hause
Den Arzt benachrichtigen. Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt rufen. Auskunft über Tel. Nr. 1811/1818/1850 oder 117 (Polizei). Der Arzt bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung zuhanden der Angehörigen aus. - Tod im Spital oder Heim
Die Spital- bzw. Heimbehörden erledigen die Formalitäten. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital oder Heim an das zuständige Zivilstandsamt gesandt. - Tod infolge eines Unfalls oder Suizid
Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen und Suiziden, sondern auch bei Arbeits,- Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden.
An welche Amtsstelle wenden Sie sich, um den Tod anzumelden? Der Hinschied eines Angehörigen auf dem Gebiet der Stadt Zürich ist innert zwei Tagen beim Bestattungs- und Friedhofamt der Stadt Zürich oder beim Bestattungsamt des auswärtigen Wohnortes anzuzeigen. Die Anmeldung sollte persönlich durch die Angehörigen oder eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Bitte bringen Sie wenn immer möglich folgende Dokumente mit
- ärztliche Todesbescheinigung im Original, wenn der Tod zu Hause erfolgt ist (ansonsten genügt eine Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung oder der vom Spital/Heim ausgestellten Todesanzeige)
- Schweizer Familienbüchlein oder Familienausweis (falls Sie kein Familienbüchlein oder Familienausweis haben, beraten wir Sie gerne über die notwendigen Dokumente)
- Schriftenempfangsschein (bei ausländischen Staatsangehörigen Ausländerausweis und Reisepass)

