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Gleichstellungsplan

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Mit dem Gleichstellungsplan verstärkt die Stadt Zürich ihr bisheriges Engagement für die Gleichstellung von Frau und Mann und bindet die Departemente und Verwaltungsabteilungen vermehrt in die Gleichstellungsarbeit ein.


6 Schwerpunkte

Vertreterinnen und Vertreter aller neun Departement haben die sechs Schwerpunkte des Gleichstellungsplans definiert:

  • GUTE DATENGRUNDLAGE
    Eine gute Datengrundlage ermöglicht es der Stadt Zürich, eine gezielte Gleichstellungspolitik zu betreiben.
  • ZÜRCHER ARBEITSMARKT
    Die Stadt Zürich fördert die Gleichstellung auf dem Zürcher Arbeitsmarkt.
  • JUNGE MENSCHEN
    Die Stadt Zürich unterstützt junge Menschen dabei, frei von Geschlechterstereotypen ihre Lebensentwürfe gestalten zu können.
  • HÄUSLICHE GEWALT
    Die Stadt Zürich verstärkt die Früherkennung und Prävention von Häuslicher Gewalt.
  • MIGRANTINNEN
    Die Stadt Zürich setzt sich ein für eine verbesserte rechtliche Stellung von Migrantinnen sowie für den Abbau von geschlechtsspezifischer Diskriminierung.
  • DIE STADT ZÜRICH ALS ARBEITGEBERIN
    Die Stadt Zürich positioniert sich auf dem Arbeitsmarkt als fortschrittliche, gleichstellungsfördernde und familienfreundliche Arbeitgeberin.


Auf den Punkt gebracht

Das Gleichstellungsplan-Blöckli

gleichstellungsplanbloeckli - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Übersichtlich, handlich, schön  

Das Gleichstellungsplan-Blöckli präsentiert die Schwerpunkte & Ziele und bietet Raum für eigene Notizen. Die Fachstelle für Gleichstellung schickt Ihnen gerne kostenlos ein Exemplar zu. Benutzen Sie für die Bestellung bitte das unten stehende Kontaktformular oder wählen Sie Tel. 044 412 48 68.


Fachstelle für Gleichstellung

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Vielfältige Massnahmen

Zu den Schwerpunkten und Zielen des Gleichstellungplans haben Verwaltungsabteilungen aus allen Departementen Massnahmen formuliert. Dabei handelt es sich zum Teil um neue Massnahmen, zum Teil um bereits laufende, die fortgeführt oder ausgebaut werden. 

Die Massnahmen sind sehr vielfältig, auch punkto Wirkungsbereich, Dauer und Komplexität. Sie betreffen sowohl die Förderung der Gleichstellung in der Stadt Zürich durch die Verwaltung als auch die Förderung der betrieblichen Gleichstellung innerhalb der Stadtverwaltung.


Ein Auftrag des Stadtrates

In seiner Sitzung vom 7. April 2010 verabschiedete der Stadtrat die Schwerpunkte und die Ziele des Gleichstellungsplans und am 6. April 2011 hat er die Massnahmen gutgeheissen.

Mit dem Gleichstellungsplan erfüllt der Zürcher Stadtrat eine Verpflichtung, die er mit der Unterzeichnung der «Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene» eingegangen ist.

Das gesamte Projekt «Gleichstellungsplan Stadt Zürich» wird im Auftrag des Stadtrates von der Fachstelle für Gleichstellung geleitet.

Stadtratsbeschluss 558 vom 7. April 2010

Stadtratsbeschluss 394 vom 6. April 2011


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Weitere Informationen

Kontakt

Fachstelle für Gleichstellung


Martha Weingartner