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Schriftliche Anfragen an das Stadtarchiv Zürich
Das Stadtarchiv nimmt gerne auch Anfragen in schriftlicher oder elektronischer Form (E-Mail) entgegen. Ein Anspruch auf Übernahme aufwendiger Recherchen durch das Stadtarchiv besteht nicht. Öffentlich - im Lesesaal - zugängliches Material ist in aller Regel von den Archivbenutzerinnen und -benützern selbst zu konsultieren. Bitte beachten Sie dabei die untenstehenden Anforderungen.
Grundsätzliches
- Ihre Frage muss etwas mit der Stadt Zürich zu tun haben. Ohne diesen klar ersichtlichen Bezug ist keine erfolgversprechende Suche möglich.
- Der alte Zürcher Stadtstaat – bis 1798 – ist im Wesentlichen im Staatsarchiv des Kantons Zürich dokumentiert. Die Ausnahmen entnehmen Sie dem Archivplan des Stadtarchivs Zürich.
- Beachten Sie, dass die Aktenbestände eines Archivs in aller Regel nicht bis zur Gegenwart reichen; für aktuelle Probleme sind die jeweiligen Ämter der Stadtverwaltung zuständig.Wir bitten Sie, mit einer klaren Fragestellung herauszuarbeiten, welche Fakten Sie suchen.
- Geben Sie bitte immer an, welche Tatsachen Sie bereits kennen und woher Sie diese Informationen haben. Unbestimmte Vermutungen ohne konkrete Anhaltspunkte erschweren eine speditive Recherche oder machen sie unmöglich.
- Das Studium der einschlägigen Fachliteratur sollte der Archivrecherche vorangehen.
- Das Stadtarchiv ist keine Bibliothek: es versendet keine Auszüge aus der gedruckten darstellenden Literatur.
- Auf elektronischem Weg gesandte Anfragen müssen in jedem Fall die Privat- oder Geschäftsadresse des Absenders enthalten.

