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Personenmeldeamt
Akten des Personenmeldeamts
- Eine systematische Einwohnerkontrolle wird in der Stadt Zürich seit 1836 geführt. Für die Benutzung wichtig ist, dass das Stadtarchiv nur über Angaben zu Personen verfügt, die bis Ende 1982 gestorben oder aus der Stadt Zürich weggezogen sind. Anfragen über alle andern Personen richten Sie bitte ans Personenmeldeamt der Stadt Zürich (frühere Bezeichnung: Einwohner- und Fremdenkontrolle der Stadt Zürich).
- In den Einwohnerregistern sind die Familienverhältnisse nur unvollständig dokumentiert. Die Einwohnerkontrolle taugt als genealogisches Register nicht. So fehlen Einträge von Kindern, die nicht mit ihren Eltern nach Zürich kamen, d. h. die Zahl der Kinder lässt sich nicht mit Sicherheit ermitteln. In den älteren Perioden (bis 1933) wurden auch die Eltern von Einwohnerinnen und Einwohnern nicht verzeichnet.
- Nur das Personenmeldeamt ist in der Lage, die aktuelle Gesamtbevölkerung der Stadt Zürich nachzuweisen. (Das Stadtarchiv hat eben nur die bis 1982 durch Tod oder Wegzug erledigten Kontrollkarten zur Verfügung.)
- Die Auskunftserteilung aus der Einwohner- und Fremdenkontrolle ist im Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) vom 12. Februar 2007 geregelt (§§ 16 und 17). Vgl. das Formular "Auskunft aus der Einwohner- und Fremdenkontrolle 1893–1982".
- Eine persönliche Benützung der Einwohnerkontrolle (Registerbogen, Registerkarten) ist ausgeschlossen. Die Erhebung der Daten erfolgt ausschliesslich durch das Archivpersonal.
- Das Stadtarchiv übernimmt keine genealogischen Forschungen.

