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Zivilstandamt
Akten des Zivilstandsamt
- Die durch Bundesrecht geschaffenen Zivilstandsämter (Standesämter) nahmen ihre Tätigkeit 1876 auf.
- Die Zivilstandsregister, d. h. die Geburts-, Ehe- und Totenregister (Personenregister), befinden sich – ebenso wie das Familienregister – im Zivilstandsamt der Stadt Zürich. (Im Stadtarchiv lagern fast ausschliesslich die Akten zu den Registern.) Demzufolge erstellt das Stadtarchiv auch keine Auszüge aus den genannten Registern.
- Sterbedaten nach 1875 lassen sich im Stadtarchiv in der Regel nicht systematisch suchen (Ausnahme: Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich mit Todesdatum bis Ende 1982).
- Die Materialien des Zivilstandsamts unterliegen einer bundesrechtlichen Sperrfrist von 120 Jahren.
- In die Zeit vor 1876 zurückführende Recherchen sind immer auch ans Stadtarchiv zu richten (Konsultation der pfarramtlichen Register, also der Tauf-, Ehen- und Totenbücher sowie der pfarramtlichen Bürgerregister; Konsultation der genealogischen Verzeichnisse).
- Das Stadtarchiv übernimmt keine genealogischen Forschungen.

