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Schlachthof-Areal

stadt-zuerich.ch/schlachthofareal

Die Stadt Zürich ist Eigentümerin des Schlachthof-Areals zwischen Hohl-, Herdern-, Basler- und Hardgut-Strasse an der Grenze zwischen Aussersihl und Altstetten. Der Stadtrat will das Areal schrittweise zu einem urbanen Arbeitsplatzgebiet und zu einem für das Quartier zugänglichen und begrünten Ort weiterentwickeln. Der Stadtrat hat deshalb mit dem STRB 1151/2022 entschieden, die 2029 auslaufenden Mietverträge mit den drei heutigen Hauptnutzer*innen nicht zu verlängern, und den Schlachtbetrieb auf dem Areal einzustellen.

Luftbild mit Markierung des Schlachthof-Areals

Aktueller Stand der Planung

Das Schlachthof-Areal, auf dem zahlreiche Bauten und Anlagen im Inventar der überkommunalen Schutzobjekte aufgeführt sind, wird seit mehr als hundert Jahren zu grossen Teilen von der Fleischwirtschaft genutzt. Auf Basis der vorliegenden Nutzungsstrategie hat der Stadtrat entschieden, den Schlachtbetrieb ab 2030 auf dem Areal einzustellen und das Areal schrittweise zu einem urbanen Gewerbestandort mit öffentlichem Freiraum und Schulnutzung weiterzuentwickeln. Im Zuge der Weiterentwicklung soll das Areal für das Quartier geöffnet und zugänglich gemacht werden. Die besondere städtebauliche und architektonische Identität gilt es trotz angestrebter Transformation zu erhalten.

Die Konkretisierung der vom Stadtrat beschlossenen Nutzungsstrategie und der Erarbeitung von städtebaulichen, stadträumlichen und nutzungsspezifischen Grundsätzen für die Entwicklung des Schlachthof-Areals erfolgt in der nächsten Phase, der «Entwicklungsplanung Schlachthof-Areal». Sie umfasst in einem nächsten Schritt von Ende 2024 bis Ende 2025 die Vorbereitung und Durchführung einer Testplanung.

Gestützt auf den Erkenntnissen der Testplanung werden die Vorgaben für eine nachhaltige Entwicklung des Areals 2026 in einem Masterplan definiert. Mit der Verabschiedung des Masterplans durch den Stadtrat endet die Phase der Entwicklungsplanung. Die Durchführung der Testplanung sowie die Erarbeitung des Masterplans erfolgt unter Mitwirkung der für das Areal wichtigen Anspruchsgruppen. Ende 2024 ist die Durchführung der ersten öffentlichen Dialogveranstaltung geplant.

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Auftrag

Der Stadtrat will die Entwicklung des Areals nach 2029 frühzeitig klären. Dies erfolgt seit 2019 in vier Schritten:

Schritt 1: Nutzungsstrategie 2019 bis 2022

Für die Ausarbeitung einer Nutzungsstrategie gilt es, die Potenziale des Areals und den Bedarf nach standortgebundenen städtischen Nutzungen zu klären. Verschiedene Nutzungsvarianten werden mit und ohne Schlachtbetrieb erarbeitet und mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen vom Stadtrat verabschiedet.

Schritt 2: Entwicklungsplanung; Test- und Masterplanung 2023 bis 2027

Für die Erarbeitung von städtebaulichen, stadträumlichen und nutzungsspezifischen Grundsätzen für die Entwicklung des Schlachthof-Areals ist die Durchführung einer Testplanung erforderlich. Gestützt auf den Erkenntnissen der Testplanung werden die Vorgaben für eine nachhaltige Entwicklung des Areals in einem Masterplan definiert.

Schritt 3: Planungsrechtliche Verfahren

Auf Basis des erarbeiteten Masterplans erfolgen die erforderlichen planungsrechtlichen Anpassungen, z.B. Anpassungen der Richt- und Nutzungsplanung sowie die Erarbeitung eines allfälligen Gestaltungsplans. Über die erforderlichen planungsrechtlichen Schritte kann erst mit Vorliegen des Masterplans entschieden werden.

Schritt 4: Machbarkeitsstudie, Wettbewerb und Bauprojekt

Auf Basis des Masterplans werden Machbarkeitsstudien sowie Wettbewerbsverfahren zur Ermittlung konkreter Projekte für Bauten und Freiraum durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen werden die Bauprojekte für das Areal ausgearbeitet, sodass anschliessend mit der Umsetzung der Projekte begonnen werden kann.

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