Navigation - Sozialdepartement




Kleinkinderbetreuungsbeiträge

Seite vorlesen

  • Sie möchten sich persönlich der Pflege und Erziehung Ihrer Kinder widmen und sind dazu wirtschaftlich nicht in der Lage.
  • Ihr Kind hat das 2. Altersjahr noch nicht vollendet.
  • Sie sind seit mindestens einem Jahr im Kanton Zürich wohnhaft.
  • Ihr Kind wird nicht mehr als 2,5 Tage pro Woche durch Dritte betreut.


In diesem Falle klären wir ab, ob Sie die Voraussetzungen zum Bezug von Kleinkindbetreuungsbeiträgen erfüllen.

Gemäss Jugendhilfegesetz bestehen Einkommens- und Vermögensgrenzen. Das maximale Arbeitspensum für allein Erziehende beträgt 50%; zusammenlebende Eltern können einen Antrag stellen, wenn sie zusammen ein Arbeitspensum von 100% - 150% erfüllen.

Die Alimentenstelle bietet eine einkommens- und vermögensabhängige Unterstützung von maximal Fr. 2000.– pro Monat.


Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen

Wegweiser

Wegweiser durch das soziale Angebot in Zürich - Übersicht

 
 

Kontakt

Stadt Zürich
Soziale Dienste
Alimentenstelle

Hönggerstrasse 24
8037 Zürich
Telefon 043 444 63 40
Fax 043 444 63 52

Öffnungszeiten Schalter:
Mo bis Fr: 10 - 11.30 Uhr (Keine Voranmeldung notwendig)
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo bis Fr: 8 - 12 Uhr und 13.30 - 17 Uhr

Kontaktformular

Lageplan: Alimentenstelle, Hönggerstrasse 24

Plan vergrössern
Fahrplan nach Zürich, Wipkingerplatz