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Kleinkinderbetreuungsbeiträge
www.stadt-zuerich.ch/kkbb
- Sie möchten sich persönlich der Pflege und Erziehung Ihrer Kinder widmen und sind dazu wirtschaftlich nicht in der Lage.
- Ihr Kind hat das 2. Altersjahr noch nicht vollendet.
- Sie sind seit mindestens einem Jahr im Kanton Zürich wohnhaft.
- Ihr Kind wird nicht mehr als 2,5 Tage pro Woche durch Dritte betreut.
In diesem Falle klären wir ab, ob Sie die Voraussetzungen zum Bezug von Kleinkindbetreuungsbeiträgen erfüllen.
Gemäss Jugendhilfegesetz bestehen Einkommens- und Vermögensgrenzen. Das maximale Arbeitspensum für allein Erziehende beträgt 50%; zusammenlebende Eltern können einen Antrag stellen, wenn sie zusammen ein Arbeitspensum von 100% - 150% erfüllen.
Die Alimentenstelle bietet eine einkommens- und vermögensabhängige Unterstützung von maximal Fr. 2000.– pro Monat.
Merkblatt Kleinkinderbetreuungsbeiträge
Merkblatt mit detallierten Informationen in verschiedenen Sprachen.

