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Überbrückungshilfe für Unterhaltsbeiträge

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Ist für Ihr Kind eine Vaterschafts- oder Unterhaltsregelung hängig?

Sie sind Mutter eines Kindes, dessen Vaterschaft und Unterhaltsanspruch noch nicht geklärt ist. Voraussetzung zur Beantragung einer Überbrückungshilfe ist eine beim Gericht eingereichte Klageschrift, die einen frankenmässig bezifferten Unterhaltsbeitrag ausweist.

Gemäss Kinder- und Jugendhilfegesetz bestehen Einkommens- und Vermögensgrenzen. Die zu erwartenden Kinderalimente können bis maximal Fr. 936.– pro Monat und Kind bevorschusst werden.

Wenn die Überprüfung einen Anspruch auf Überbrückungshilfe ergibt, werden Ihnen die zugesprochenen Beträge regelmässig überwiesen.

Eine Überbrückungshilfe wird nur gewährt, wenn die Eltern nicht im gleichen Haushalt wohnen.



Weitere Informationen

Wegweiser

Wegweiser durch das soziale Angebot in Zürich – Übersicht

 
 

Kontakt

Stadt Zürich
Soziale Dienste
Alimentenstelle

Hönggerstrasse 24
8037 Zürich

Telefon 043 444 63 40

Öffnungszeiten Schalter:
Mo bis Fr: 10 - 11.30 Uhr (Keine Voranmeldung notwendig)
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo bis Fr: 9 - 12 Uhr und 13.30 - 16 Uhr

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Lageplan: Alimentenstelle, Hönggerstrasse 24

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