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Sozialhilfe
www.stadt-zuerich.ch/sozialhilfe
Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage?
Die Sozialen Dienste Zürich unterstützen Sie durch Sicherstellung des sozialen Existenzminimums mit Sozialhilfeleistungen für Lebensunterhalt, Miete, gesundheitsbedingte Kosten und Aufwendungen für die Erziehung der Kinder. In persönlichen Gesprächen werden Sie professionell beraten und erhalten Unterstützung bei der Arbeitsuche.
Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?
EinwohnerInnen der Stadt Zürich, die sich in einer persönlichen Notsituation befinden oder nicht in der Lage sind, für sich oder den Unterhalt ihrer Familie aufzukommen, haben Anspruch auf Sozialhilfe.
- Sozialhilfe als letztes Netz: Die Sozialhife kommt erst zum Tragen, wenn eigene Mittel und andere finanzielle Hilfen wie Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte wie Kinder, Eltern, Enkel, Grosseltern fehlen. Dieses Prinzip heisst Subsidiarität.
- Am Bedarf ausgerichtet: Die Sozialhilfe wird nur dann ausbezahlt, wenn eine individuelle, konkrete und aktuelle Notlage nachgewiesen werden kann. Sie wird nur in der im Einzelfall effektiv beötigten Höhe ausbezahlt.
- Engagement lohnt sich: Wer sich bemüht, die eigene Situation zu verbessern, alles unternimmt, um sich wieder ins Arbeitsleben zu integrieren, soll besser gestellt werden. Das heisst zum Beispiel, dass Leistungen in Form von Erwerbsarbeit, gemeinnütziger Tätigkeit, Betreuung, beruflicher Qualifizierung usw. honoriert werden.
Auskunft und Anmeldung
Für eine Klärung Ihres Anspruchs melden Sie sich beim Intake Ihres Sozialzentrums.
Rechtliche Grundlagen
Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)
Die Richtlinien definieren, wie die Sozialhilfe berechnet wird. Im Kanton Zürich sind diese Empfehlungen verbindlich.
Broschüre «In Not geraten?»
In der Broschüre «In Not geraten?» finden Sie Antworten auf zahlreiche Fragen rund ums Thema Sozialhilfe in diversen Sprachen. Herausgegeben von der Sozialkonferenz des Kantons Zürich.
Armutsrechner
Der Armutsrechner des Statistischen Amts des Kantons Zürich bezweckt die Sensibilisierung für das Thema Armut. Er berücksichtigt sowohl die monetären als auch nichtmonetären Aspekte der Armut. Der Armutsrechner kann für eine Selbstbeurteilung und für die Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Sozialhilfe (Sozialhilferechner) verwendet werden. Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert.

