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Neue Stipendien für den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit

Medienmitteilung

Die Erfordernisse des Arbeitsmarkts wandeln sich ständig: Berufsbilder verändern sich oder verschwinden, neue Tätigkeiten entstehen, andere Kompetenzen sind gefragt. Um ihre Arbeitsmarktfähigkeit langfristig zu erhalten, sollten sich vor allem Menschen mit niedriger oder mittlerer Qualifikation beruflich weiterentwickeln. Die neuen Arbeitsmarktstipendien der Stadt Zürich bieten ihnen dabei finanzielle Unterstützung.

17. September 2021

Die Erfordernisse des Arbeitsmarkts haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Stellen mit repetitiven Tätigkeiten werden eher abgebaut, neue Arbeitsplätze erfordern zusätzliche, andere oder neue Fähigkeiten. Viele Berufsbilder werden sich in Zukunft infolge der digitalen Transformation sowie der fortschreitenden Internationalisierung weiter verändern oder gar ganz vom hiesigen Arbeitsmarkt verschwinden. Von dieser Entwicklung sind neben Niedrigqualifizierten zunehmend auch Personen mit mittlerem Qualifikationsgrad betroffen. Um deren dauerhaften Verbleib im Arbeitsmarkt zu sichern, ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Umschulung und Weiterbildung. Um entsprechende Massnahmen für den Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit finanziell zu unterstützen, hat die Stadt Zürich neue sogenannte Arbeitsmarktstipendien entwickelt, um auch Weiterbildungen finanziell unterstützen zu können.

Während klassische Ausbildungsstipendien die Sicherung des sozialen Existenzminimums garantieren, sollen Arbeitsmarktstipendien auch Personen über dem Existenzminimum unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unterstützen, damit diese nicht aus finanziellen Überlegungen auf Weiterbildung verzichten. Die anerkannten Kosten der Weiterbildung setzen sich dabei aus zwei Komponenten zusammen: den direkt mit der Weiterbildung verbundenen Bildungskosten einerseits sowie dem Bildungserwerbsausfall andererseits. Letzterer wird aber nur ausgerichtet, wenn für die Weiterbildung eine Reduktion des Erwerbspensums unabdingbar ist.

Zugang zu den neuen Arbeitsmarktstipendien

Die neuen städtischen Stipendienbeiträge sollen vor allem jenen Erwerbstätigen zugutekommen, die durch die Entwicklungen am Arbeitsmarkt am stärksten gefährdet sind. Beitragsberechtigt sind dabei arbeitsfähige Personen ab 25 Jahren, die seit mindestens zwei Jahren in der Stadt Zürich wohnhaft sind. Weiter wird vorausgesetzt, dass die Personen bereits über fünf Jahre Erwerbserfahrung verfügen, an die ihre Weiterbildung für die gezielte Förderung der Arbeitsmarktfähigkeit anknüpfen kann. Ebenso soll der letzte Ausbildungsabschluss mindestens drei Jahre zurückliegen. Zentral für die Inanspruchnahme eines Stipendiums ist darüber hinaus, dass die beantragte Weiterbildung einen nachweisbaren Arbeitsmarktnutzen hat und die antragstellende Person diese nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann.

Arbeitsmarktnutzen als zentrales Kriterium

Die neuen Arbeitsmarktstipendien sollen gezielt dazu eingesetzt werden, die Arbeitsmarktfähigkeit von gefährdeten Erwerbstätigen zu erhöhen. Die Betroffenen sollen mit den geeigneten Kompetenzen ausgestattet werden, um eine bestehende Arbeitslosigkeit beenden zu können oder dauerhaft im Arbeitsmarkt zu verbleiben. Dabei sind grundsätzlich sowohl kleinformatige Weiterbildungen im Bereich der Grundkompetenzen, als auch umfangreichere Weiterbildungen oder Umschulungen möglich. Welche Weiterbildung im Einzelfall sinnvoll und nötig ist, lässt sich nur anhand der individuellen Ausgangslage feststellen und wird durch das Laufbahnzentrum der Stadt Zürich geprüft. 

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