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Teilrevision der Verordnung Wohnintegration

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat rückwirkend per 1. Januar 2024 eine Teilrevision der Verordnung über die Wohnintegration und deren Tarife. Die Teilrevision umfasst im Wesentlichen die Aufnahme von zwei neuen Angeboten sowie neue Angebotsbezeichnungen.

10. Januar 2024

Die Stadt Zürich setzt sich für eine wirkungsvolle Wohnintegration ein. Sie bietet Einzelpersonen, jungen Erwachsenen und Familien in prekären Wohnsituationen betreute Wohnmöglichkeiten und unterstützt sie bei der Wohnungssuche im freien Wohnungsmarkt.

Um bestehende Angebotslücken zu schliessen wurden 2019 zwei neue Angebote als Pilotprojekte eröffnet: Sowohl das «Übergangswohnen für Einzelpersonen und Paare» für Personen mit grundsätzlich guten Chancen für eine Reintegration in den freien Wohnungsmarkt als auch das Angebot «Beaufsichtigte Wohnintegration» für erwachsene Einzelpersonen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtmittelabhängigkeit, die sich in kein bestehendes städtisches oder privates Wohnintegrationsangebot einfügen können, weisen eine hohe Nachfrage auf.

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat deshalb, die Verordnung über die Wohnintegration und deren Tarife zu ändern und die beiden Angebote «Übergangswohnen für Einzelpersonen und Paare» und «Beaufsichtigte Wohnintegration» in die Verordnung aufzunehmen. Gleichzeitig sollen die neuen selbsterklärenden Angebotszeichnungen, die intern bereits seit 2019 im Geschäftsbereich Wohnen und Obdach verwendet werden, Eingang in die Verordnung finden. Die Anpassungen sollen rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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