Global Navigation

Sozialhilfe

stadt-zuerich.ch/wirtschaftliche-sozialhilfe

Es gibt viele Gründe für persönliche Notlagen. Arbeitslosigkeit, zu wenig Einkommen, Krankheit, persönliche Krisen und belastende Familiensituationen könnten dazu führen. Die Sozialhilfe unterstützt Sie in finanziellen und persönlichen Notsituationen.

Beratung Sozialhilfe

Aktuell

Auskunft und Anmeldung

Befinden Sie sich in einer persönlichen Notsituation? Haben Sie nicht genug Geld für sich oder Ihre Familie zum Leben? Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben?

In eine existenzielle Notlage geraten, das will niemand, und doch kann es alle treffen – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Wenn Sie in eine Notlage geraten und nicht genügend Geld zum Leben haben, besteht Anrecht auf Sozialhilfe. Dies gilt auch dann, wenn Sie zwar arbeiten, ihr Lohn aber nicht ausreicht.

Die Sozialhilfe ist keine Endstation. Sie dient meistens dazu, vorübergehende Notlagen zu überbrücken - in den vergangenen Jahren wurden jeweils rund 60 Prozent der Sozialhilfebeziehenden in Zürich innerhalb eines Jahres wieder aus der Sozialhilfe abgelöst. Neben finanzieller Leistungen erhalten Sie in der Sozialhilfe auch individuelle Beratung. Scheuen Sie sich nicht, diese Möglichkeit zu nutzen und mit uns zusammen Perspektiven zu erarbeiten.

Nehmen Sie frühzeitig mit uns Kontakt auf. Als Einwohnerin oder Einwohner der Stadt Zürich können Sie den Antrag für Sozialhilfe online ausfüllen. Sie können auch persönlich in Ihrem Sozialzentrum vorbeikommen - wir sind für Sie da und beraten Sie gerne.

Online Antrag für die Erstanmeldung

Online Antrag

Wenn Sie den Antrag für wirtschaftliche Sozialhilfe online ausfüllen möchten, brauchen Sie einen Zugang zu «Mein Konto», eine E-Mail-Adresse sowie ein Mobiltelefon.

Gibt es Probleme bei der Registrierung auf «Mein Konto»? Hier finden Sie Tipps und Tricks.

PDF-Antrag für Erstanmeldung

Sie können den Antrag für wirtschaftliche Sozialhilfe auch als PDF ausfüllen und an das für Sie zuständige Sozialzentrum senden.

Persönliche Anmeldung im Sozialzentrum

Icon Sozialzentrum

Sie können auch in einem Sozialzentrum vorbeikommen und den Antrag am Schalter beziehen. Für die Erstanmeldung am Schalter braucht es keinen Termin. 

In der Stadt Zürich gibt es fünf Sozialzentren. Bitte geben Sie im Formular Ihre Adresse ein und Sie sehen, welches Sozialzentrum für Sie zuständig ist.

Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht:

1. Mittellosigkeit

Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Im Sozialzentrum klären wir Ihre finanzielle Situation ab.

Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Armutsrechner nutzen. Der Armutsrechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung. Reichen Sie den vollständigen Antrag ein; dann überprüfen wir gemeinsam, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.

2. Vermögensfreibetrag

Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.

Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:

  • Fr. 4'000.– für Einzelpersonen
  • Fr. 8'000.– für Ehepaare
  • Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich Fr. 2'000.– 
  • Für eine Familie beträgt das maximale Gesamtvermögen Fr. 10'000.–

Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens Fr. 6'000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.

Diese Formulare ausfüllen, ausdrucken, wenn möglich mit Ihrer persönlichen Fall-Nummer versehen und in das für Sie zuständige Quartierteam schicken oder vorbeibringen.

Allgemeine wichtige Hinweise

Handeln Sie früh

Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, bevor Sie sich an uns wenden. Wenn Sie merken, dass Sie im kommenden Monat nicht mehr für Ihren und den Lebensunterhalt Ihrer Familie sorgen können, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Kommen Sie frühzeitig in Ihr Sozialzentrum oder füllen Sie den Online-Antrag für Sozialhilfe aus.

Ordnen Sie Ihre Unterlagen im Voraus

Wenn Sie Sozialhilfe beantragen, müssen Sie Angaben über Ihre Einnahmen, Ihr Vermögen und Ihre persönliche Situation machen. Ordnen Sie daher Ihre Unterlagen wie Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Krankenkassenausweise und Gerichtsentscheide. Wenn Sie Ihre Unterlagen im Voraus bereit haben, benötigt die Abklärung weniger Zeit.

Verzichten Sie auf Privatkredite

Bitte beachten Sie, dass Privatkredite Ihre Situation verschlimmern können. Wir raten Ihnen, keine Privatkredite zur Überbrückung einer finanziellen Krise aufzunehmen. Privatkredite können zu einer Verschuldung führen, welche sich nachteilig auf ihre Lebenssituation auswirkt.

Geben Sie die Stellensuche nicht auf

Auch wenn Sie kein Geld mehr von der Arbeitslosenversicherung bekommen, ist es wichtig, dass Sie weiterhin einen Job suchen, sofern sie gesundheitlich dazu in der Lage sind. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, müssen Sie Ihre Stellensuche ebenfalls dokumentieren.

Sozialhilfe kurz erklärt

Mehr Informationen

Die grosse Mehrheit der Personen und Familien kann selber für ihr Leben sorgen. Ein breites Angebot an Beratungsstellen und Sozialversicherungen sorgen dafür, dass die meisten Menschen auch im Alter und bei gesundheitlichen Problemen unterstützt werden. Trotzdem kann es viele Gründe geben, die zu einer persönlichen Krise oder einer finanziellen Notlage führen. Die Sozialhilfe unterstützt Personen in finanziellen und persönlichen Notsituationen.

Woraus besteht die Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe umfasst persönliche Hilfe und finanzielle Unterstützung.

  • Persönliche Hilfe bedeutet Beratung und Massnahmen zur Verbesserung der eigenen Lebenssituationen.
  • Die finanzielle Unterstützung deckt Wohnkosten, Krankenkassenprämien und den Grundbedarf für den Lebensunterhalt, zu dem Lebensmittel, Kleidung und andere Artikel des täglichen Bedarfs gehören.

Alle Menschen, die bei uns Hilfe suchen, sollen nicht nur überleben, sondern auch am sozialen Leben teilnehmen und ein selbstbestimmtes Leben führen können. 

Wie funktioniert die Sozialhilfe?

  • Sozialhilfe als letztes Netz: Die Unterstützung durch Sozialhilfe erhalten Sie nur, wenn Sie kein Einkommen und kein Vermögen haben oder das Einkommen nicht reicht. Wenn Anspruch auf Leistungen von anderen Sicherungssystemen wie beispielsweise Arbeitslosengelder, Renten, Stipendien oder Unterstützung durch Verwandte besteht, müssen Sie diese zwingend geltend machen.
  • Am Bedarf ausgerichtet: Sie erhalten nur dann Geld von der Sozialhilfe, wenn eine individuelle, konkrete und aktuelle Notlage besteht.
  • Engagement lohnt sich: Versuchen Sie, Ihre Situation zu verbessern, und unternehmen Sie alles, um eine Arbeit zu finden - es lohnt sich. 

Auszahlungstermine 2024

Die Sozialhilfe-Beträge werden in der Regel Ende Monat für den Folgemonat ausbezahlt. Im 2024 sind dies folgende Termine:

  • Januar: 20. Dezember 2023
  • Februar: 24. Januar 2024
  • März: 23. Februar 2024
  • April: 25. März 2024
  • Mai: 24. April 2024
  • Juni: 24. Mai 2024
  • Juli: 24. Juni 2024
  • August: 24. Juli 2024
  • September: 23. August 2024
  • Oktober: 24. September 2024
  • November: 24. Oktober 2024
  • Dezember: 25. November 2024
  • Januar 2025: 20. Dezember 2024

Es kann bis zu zwei Arbeitstage dauern, bis das Geld auf dem Konto verbucht ist. 

Bitte beachten Sie, dass hier nur die allgemein geltenden Auszahlungstermine aufgelistet werden können. Individuell vereinbarte Termine sind ebenfalls möglich.

Möchten Sie mehr über die Sozialhilfe erfahren?

Vorschau Infografik Sozialhilfe

Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen und Grafiken rund um die Sozialhilfe sowie die Strategie berufliche und soziale Integration des Sozialdepartements.

Häufige Fragen

FAQ

  • Wie hoch ist die Sozialhilfe?
  • Dürfen Sozialhilfebeziehende ein Auto besitzen?
  • Wie teuer dürfen die Wohnungen von Sozialhilfebeziehenden sein?
  • Muss Sozialhilfe zurückgezahlt werden?

Die häufigsten Fragen und die Antworten zur Sozialhilfe geben Auskunft.

Bestätigung Sozialhilfebezug

Bestätigung Sozialhilfebezug

Brauchen Sie eine Bestätigung, dass Sie in den letzten Jahren (keine) Sozialhilfe bezogen haben?

Die Bestätigung der Stadt Zürich können Sie hier bestellen.

Zentrale Rückerstattungen (ZR)

Die Zentrale Rückerstattungen (ZR) ist eine gesamtstädtisch tätige, juristische Abteilung der Sozialen Dienste der Stadt Zürich, welche unter anderem für die Rückerstattung von bezogenen Sozialhilfegeldern zuständig ist (sowohl von ehemaligen wie auch laufend unterstützten Klienten und Klientinnen).

Mit diesem Formular können Sie sich bei uns melden, falls Sie eine Erbschaft gemacht haben. 

Kontakt

Stadt Zürich
Soziale Dienste
Kontaktformular

Weitere Informationen