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Audiopädagogische Angebote

Audiopädagogische Angebote unterstützen Schüler und Schülerinnen, die von einer bleibenden, anerkannten Hörminderung betroffen sind und integrativ - also in der Regelkasse - geschult werden. Die Hörminderung muss fachärztlich abgeklärt und bestätigt sein. Das Kind sollte bereits ein Hörgerät oder eine andere Hörhilfe tragen.

Mögliche Unterstützungsformen im schulischem Umfeld:

  • Audiopädagogische Beratung der Lehrpersonen oder Eltern zum Umgang mit dem betroffenen Kind und seinen Hörhilfen
  • Audiopädagogische Förderung des betroffenen Kindes im schulischen Alltag
  • Audiopsychologische Beratung, welche eingesetzt wird, wenn ein Kind/eine Familie mit seiner Hörbeeinträchtigung nicht zurechtkommt

Für alle audiopädagogischen Unterstützungsformen braucht es eine Kostengutsprache der Schulgesundheitsdienste. Dafür muss das Kind bei der Leitung des Schulärztlichen Dienstes angemeldet werden. Diese klärt ab, ob die Voraussetzung für einen Anspruch auf audiopädagogische Unterstützung erfüllt sind.

Mehr Informationen zum Vorgehen sowie den Kontakt zur zuständigen Stelle, finden Sie auf der Webseite «Audiopädagogik» des Schulärztlichen Dienstes.

  

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