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Kinderrechte für Unterricht und Betreuung

stadt-zuerich.ch/kinderrechte

Kinder haben Rechte!

Für die Umsetzung der Kinderrechte im Alltag braucht es jedoch vor allem die Erwachsenen. Sie müssen sich in ihrem Handeln an den Rechten der Kinder orientieren. Und Erwachsene haben die Aufgabe, den Kindern die Kinderrechte zu vermitteln und sie für Kinder erfahrbar zu machen.
Eine Sammlung von Vorschlägen für die Schule lädt dazu ein, die Kinderrechte im Unterricht oder in der Betreuung aufzugreifen. Die aufbereiteten Ideen und Materialien erleichtern ihnen die Vorbereitung.

UN-Kinderrechtskonvention (KRK)

Um die Menschenrechte für Kinder mit ihren spezifischen Bedürfnissen umzusetzen, verabschiedete die UNO am 20.11.1989 die Kinderrechtskonvention mit ihren 54 Artikeln. Die Schweiz ratifizierte die KRK 1997.

Die Konvention folgt vier Grundprinzipien: Nichtdiskriminierung (Art. 2), Vorrang des Kindeswohls (Art. 3), Sicherung von Leben, Überleben und persönlicher Entwicklung (Art. 6), Respekt vor der Meinung des Kindes (Art. 12).

Die Artikel zu den einzelnen Kinderrechten lassen sich in drei Kategorien «Provision», «Protection» und «Participation» unterteilen:

  • Die Rechte auf Förderung betreffen die Erfüllung der grundlegenden ökonomischen und sozialen Bedürfnisse wie Versorgung, Bildung und Gesundheit.
  • Die Rechte auf Schutz legen fest, dass Kinder vor schädigenden Einflüssen, Misshandlung, Vernachlässigung und Ausbeutung geschützt werden sollen.
  • Bei den Rechten auf Mitwirkung (Partizipation) geht es darum, dass das Kind das Recht hat, «seine Meinung in allen seine Person betreffenden Fragen oder Verfahren zu äussern und gewiss zu sein, dass diese Meinung auch mitberücksichtigt wird.»

Die Kinderrechte in der Schule

Lehr- und Betreuungspersonen sind Schlüsselpersonen, wenn es um Kinderrechte geht.

In der Schule werden sowohl das Wissen um die Kinderrechte als auch die Achtung vor ihnen vermittelt: 

  • Lehrpersonen haben die Verantwortung, die Kinderrechte zu vermitteln. Indem sie diese im Unterricht und in der Betreuung aufgreifen, ermöglichen sie ihren Schülerinnen und Schülern sich damit auseinanderzusetzen.
  • Im täglichen Umgang und in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bilden die Kinderrechte eine (Werte)Basis, an der sich Lehr- und Betreuungspersonen orientieren können. Sie können die Kinderrechte für ihre Schülerinnen und Schüler erfahrbar machen und als Orientierungssystem im Umgang miteinander nutzen.

Der Lehrplan gibt das Thema Kinderrechte als verbindlichen Inhalt unter LP21 NMG.10.5e vor. Und der Tag der Kinderrechte am 20. November bietet jedes Jahr einen konkreten Anlass, um eine Auseinandersetzung mit den Kinderrechten in der Schule einzuplanen.
Zu den verschiedensten Themen in Mensch und Umwelt, Naturwissenschaft, Staatskunde und natürlich zu philosophischen Fragen kann die Verbindung zu den Kinderrechten und so zur persönlichen Betroffenheit der Schüler/innen hergestellt werden.

Die Kinderrechte, bei denen es um die Mitwirkung von Kindern geht (v.a. Art. 12, 13), bilden die Grundlage für die Partizipation der Schüler/innen. Es ist naheliegend, sie auch in partizipativen Formen wie dem Klassen- und dem Schüler- oder Schülerinnenrat aufzugreifen. 

Die Kinderrechte betreffen die Lebenswelt von Kindern sowohl in Schule und Betreuung als auch in der Familie. Das Thema der Kinderrechte eignet sich auch gut für die Zusammenarbeit mit den Eltern wie für die institutionalisierte Elternmitwirkung.

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