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Förderpraxis
Alle Kinder sollen in ihrer intellektuellen, sozialen und persönlichen Entwicklung so weit wie möglich gefördert werden.
Die Förderpraxis zur Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in der Stadt Zürich
Auf Grund der Verordnung Sonderpädagogische Massnahmen werden in der Stadt Zürich zukünftig Kinder mit besonderen Bedürfnissen möglichst weitgehend in der Regelklasse geschult. Dies betrifft Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen, mit Deutsch als Zweitsprache aber auch solche mit besonderen erschwerten Lern- und Verhaltensvoraussetzungen. Ab dem Schuljahr 2009/2010 werden in der Stadt Zürich keine Kleinklassen mehr geführt.
Umdenken gefordert – Integration als Ziel
Der vergleichsweise hohe Anteil der Kinder, die im Kanton Zürich in Kleinklassen und in Sonderschulen unterrichtet werden, ist in den letzten Jahren weiter angestiegen. Dieser Trend soll durch die neue städtische Förderpraxis gebrochen werden. Verschiedene Zürcher Gemeinden haben einen Teil ihres Angebots an sonderpädagogischen Massnahmen bereits integrativ ausgerichtet. In der Praxis aber auch in diversen Studien wird deutlich, wie alle Kinder und Jugendlichen vom integrativen Modell profitieren.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick
- Integrative Förderung Im Schulalltag bedeutet Integrative Förderung konkret, dass die Lehrpersonen der Schulischen Heilpädagogik vermehrt zu den Kindern und Jugendlichen ins Schulhaus oder in die Klasse kommen und nicht umgekehrt. Die Klassenlehrpersonen werden durch die Förderlehrpersonen unterstützt und beraten. Von ihrer Mitarbeit innerhalb der Klasse profitieren alle Schülerinnen und Schüler. Die Schule wird als Ganzes gestärkt. Therapien unterstützen einzelne Kinder und Jugendlichen individuell integrativ oder ergänzend zum Unterricht.
- Begabungs- und Begabtenförderung
Begabungsförderung ist Auftrag der Volksschule Begabungsförderung erfolgt im Regelunterricht: Der Blick auf die Stärken und Potentiale aller Schülerinnen und Schüler unterstützt einen individualisierenden Unterricht und die Differenzierung auf Klassen- oder Schulebene. Dieser Grundauftrag betrifft alle Schülerinnen und Schüler. Ein grosser Teil der begabten und hoch begabten Kinder kann im Rahmen des Regelunterrichts gefördert werden.
Seltener entstehen im Zusammenhang mit einer besonderen Begabung besondere pädagogische Bedürfnisse. Dafür stellt die Stadt Zürich mit dem Universikum Schülerinnen, Schülern und Lehrpersonen unterstützende Angebote bereit. - Sonderschulen
Eine Zuweisung von besonders unterstützungsbedürftigen Kindern und Jugendlichen in eine Sonderschule ist weiterhin möglich. - Schulisches Standortgespräch
Das neue Zuweisungsverfahren zu Sonderpädagogischen Massnahmen berücksichtigt die Sichtweisen aller Beteiligten (Eltern, Lehrpersonen, Schulleitungen, usw.) und stärkt die gemeinsame Verantwortung. In regelmässigen Standortbestimmungen werden die Massnahmen auf ihre Notwendigkeit und Wirkung überprüft.
Zeitlicher Rahmen
- ab Schuljahr 2008/2009: Vorbereitende Arbeiten und Weiterbildungen auf Leitungs- und Schulpersonalebene (Behörden, Schulleitungen, Lehrpersonal)
- per Schuljahr 2009/2010: Umstellung auf Integrative Förderung auf allen Schulstufen – vom Kindergarten bis Oberstufe.

