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Fragen und Antworten zu den Schulreformen
Was bringt die Reform unseren Kindern? Gelten diese Neuerungen nur in der Stadt Zürich?
Das neue Volksschulgesetz des Kantons Zürich, welches mit der anstehenden Reform umgesetzt wird, hilft mit, die Schule an die Bedürfnisse der modernen Gesellschaft anzupassen.
Unsere Schülerinnen und Schüler müssen möglichst gut auf ihr zukünftiges (Berufs-)Leben vorbereitet werden. Die Neuerungen gelten zwar nur für den Kanton Zürich mit lokaler Ausgestaltung durch die Stadt, decken sich aber in vielen Belangen mit gesamtschweizerischen Entwicklungen im Schulwesen (wie sie z.B. im Rahmen von HarmoS vorgesehen sind).
Integrative Förderung: Wie viele auffällige Kinder kann man in eine Klasse integrieren? Werden Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen gegebenenfalls auf verschiedene Klassen/Schulen verteilt?
Eine allgemein gültige Antwort auf die Frage, wie viele Kinder mit besonderen Bedürfnissen in eine Regelklasse integriert werden können, kann es nicht geben.
Einerseits ist jede Klasse anders zusammen gesetzt und andererseits wird es auch zukünftig Einzelfälle geben, für welche eine besondere Lösung gefunden werden muss. Grundsätzlich gilt, dass Eltern das Recht haben ihr Kind dort zur Schule zu schicken, wo sie wohnen. Es ist demnach der Anspruch der Schule, sich so zu stärken, dass eine Klasse auch mehrere Kinder mit besonderen Bedürfnissen tragen kann.
Klassengrössen: Gibt es bezüglich der Klassengrössen gesetzliche Bestimmungen?
25 Schülerinnen und Schüler pro Klasse ist die Richtzahl des Kantons.
Gemäss der Volksschulverordnung der Stadt Zürich kann diese Zahl auf der Sekundarstufe nach Abteilung und Anforderungsstufe nach unten angepasst werden: Abteilung A, Anforderungsstufe I: 25 / Abteilung B, Anforderungsstufe II: 23 / Anforderungsstufe III: 18 (VSV § 18)
Sekundarschule (Durchlässigkeit): Wie durchlässig ist die Sekundarschule mit den zwei Fächern in drei Anforderungsstufen und den zwei Abteilungen A und B?
Die Gewährleistung der Durchlässigkeit des Systems ist wichtig und wird durch die Schulleitungen und das Schulpersonal sichergestellt.
Die Lehrpersonen überprüfen laufend die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler (mittels Prüfungen, täglicher Beurteilung ihrer mündlichen und schriftlichen Beiträge usw.). Ins Umstufungsverfahren werden nur diejenigen Jugendlichen aufgenommen, welche in den vergangenen Wochen und Monaten über- oder unterdurchschnittliche Leistungen gezeigt haben. Umstufungen werden weiterhin nur an gesamtstädtisch festgesetzten Terminen durchgeführt: 1. Sek: 3 Termine / 2. Sek: 2 Termine / 3. Sek: 1 Termin, pro Schuljahr. Gleichzeitig wird durch Stoffabsprachen innerhalb der Schulteams bewirkt, dass ein Wechsel zwischen den Abteilungen/Anforderungsstufen auch nach einem Jahr noch möglich ist.
Betreuung: Welche Veränderungen sind im Hort in Zukunft zu erwarten? Wie wird die Qualität in der Betreuung sichergestellt?
Die beiden Bereiche Schule und Hort werden zu einer Tagesstruktur zusammengeführt, welche den Schulleitungen unterstellt ist.
Ziel ist es, dass jede Schule über ein Betreuungskonzept verfügt. Für Sie als Eltern bedeutet dies, dass die Schule zukünftig auch bei Betreuungsfragen und -anliegen Ihre Anlaufstelle sein wird.
Integrative Förderung: Was bedeutet die Integration schwacher Schülerinnen und Schüler in die Regelklasse für die Förderung normal- respektive hochbegabter Kinder und Jugendlicher? Kommen Letztere im neuen System nicht zu kurz?
Es ist erwiesen, dass die schulleistungsstärkeren Schülerinnen und Schüler durch die Integration schwächerer Schülerinnen und Schüler nicht in ihrer Lernentwicklung «gebremst» werden.
In einem Unterricht, der auf individuelle Lernvoraussetzungen eingeht, werden auch besonders begabte Kinder und Jugendliche ihrem Leistungsniveau entsprechend gefordert und gefördert. Vieles spricht ausserdem dafür, dass alle Lernenden vor allem auch im sozialen und emotionalen Bereich von der Integration profitieren.

