Navigation - Schul- und Sportdepartement




Geleitete Schulen - Schulleitungen

Zurück zur Übersicht

Seite vorlesen

Geleitete Schulen – eine konstruktive Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel

Kernstück des neuen Volksschulgesetzes bildet die Einführung der Geleiteten Schulen. Diese bilden das organisatorische Fundament für Schulentwicklung. Schulleiterinnen und Schulleiter übernehmen Führungsaufgaben in den Schulen und sind mit Kompetenzen ausgestattet. Sie leiten die Schule und wirken bei Personalgeschäften mit. Durch die Einführung Geleiteter Schulen verändert sich auch das Aufgabenfeld der Schulpflege. Die Behörde kann sich vermehrt auf die strategische Führung der Schule konzentrieren.


nach oben

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

Das gesamte Schulpersonal übernimmt gemeinsam die Verantwortung für ihre Schule und wird dabei von ihrer Schulleitung geführt.

Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern des Schulteams mit mindestens 10 Lektionen pro Woche resp. einem Mimimalpensum von 40%. Sie erarbeitet gemeinsame Leitideen und Erziehungsgrundsätze. Im Schulprogramm legt sie die pädagogische Ausrichtung der Schule fest. Daraus leitet sie die Jahresplanung der konkreten Massnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung (QEQS) ab und legt diese der Schulpflege jährlich vor. Durch Selbstevaluation überprüft die Schulkonferenz die umgesetzten Massnahmen und die Entwicklung der Schule als Ganzes.

Die Schulleitung gibt den Entwicklungsvorhaben in der schulischen Organisation den gebührenden Platz. Sie übernimmt in ihrer Führungsrolle eine Vermittlungsaufgabe zwischen den verschiedenen Interessen. Sie sorgt für eine wirksame und nachhaltige Schule. Die Schulleitung sorgt für professionelle Schulstrukturen und Projektmanagement, gute Arbeitsstrukturen und Arbeitsprozesse; sie koordiniert den effizienten Einsatz der Ressourcen und verwaltet die zugeteilten Mittel.

Die Schulpflege nimmt die strategische Führung wahr, beaufsichtigt die Schulen und führt gemeinsam mit der Schulleitung das Personal. Die Schulpflege nimmt Stellung zu Berichterstattung und Planung der Schule. Sie kann für das Schulprogramm inhaltliche Vorgaben machen.

Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern wirken im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben in der Schule mit. In demokratischen Gremien auf Klassen- und Schulebene bringen die Schülerinnen und Schüler ihre Anliegen zur Mit-Gestaltung des Schulalltags ein. Das Elterngremium als Teil der Organisation Schule vertritt die Anliegen der Elternschaft und organisiert ihre Mitwirkung als Unterstützung für die Schule.

Seit 2007 wird der Globalkredit etappenweise eingeführt. Folgende generelle Zielsetzungen stehen im Vordergrund:  

  • Zusätzlicher Freiräume für die Schulleitung, damit die Schule selbständig Projekte im Budgetrahmen finanzieren kann.
  • Dabei sollen sie im Rahmen des Bildungsauftrags Auswahl und Gewichtung im Sinne ihrer Schulentwicklung selber vornehmen können.
  • Stärkung der Schulleitung durch Erweiterung des Kompetenzbereichs.
  • Sensibilisierung von Schulleitung und Lehrerschaft für die finanziellen Rahmenbedingungen. Dies erhöht das Verständnis für die Führungsaufgabe der Schulpflege.
  • Entlastung der Schulpflege durch die Möglichkeit, finanzielle Ausführungskompetenzen an die Schulleitung zu delegieren.


Zeitlicher Rahmen

In der Stadt Zürich sind Geleitete Schulen bereits eingeführt.


Zurück zur Übersicht

Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen

Kontakt

Fachbereich QEQS

Postadresse:
Parkring 4, Postfach
8027 Zürich

Telefon 044 413 86 50
Fax 044 413 88 70

Kontaktformular

Lageplan

Plan vergrössern
Fahrplan nach Zürich, Tunnelstrasse