Navigation - Schul- und Sportdepartement




Geschichte der Volksschule

Zurück zur Übersicht

Seite vorlesen

Bis 1830

Lehrerin mit Schulklasse aus dem 19. Jahrhundert

Zürichs gesamtes Schulwesen stand in der Zeit vor der Französischen Revolution, und noch bis 1830, unter der Leitung der reformierten Landeskirche. Die örtliche Schulaufsicht besorgte der Pfarrer. Er entschied über die Anstellung, inspizierte die Schule, überwachte den sittlichen Wandel des Schulmeisters und nahm ihn ins Gebet, wenn etwas nicht stimmte. Bildung und Stellung trennten den Pfarrer – den Repräsentanten der Obrigkeit – vom wenig angesehenen, armen Schulmeister. 


1830-1905

Lehrer mit Schulklasse aus dem 19. Jahrhundert

Der nach der Revolution von 1798 geschaffene helvetische Einheitsstaat sah seine höchste sittliche Aufgabe in der Volksbildung. Das Unterrichtswesen wurde daher der staatlichen Aufsicht unterstellt.
«Volksbildung ist Volksbefreiung». Der Titel einer Rede, die Heinrich Zschockke 1836 vor dem Schweizerischen Volksbildungsverein hielt, bringt es auf den Punkt: Die Volksschule sollte den Menschen vom blinden kirchlichen Glauben frei machen, ihn bilden und zu eigenständigem Denken erziehen. Gewerbe, Handel und aufstrebende Industrie waren ebenso auf bessere Schulbildung angewiesen wie die Mitglieder der durch die Verfassung von 1831 neu geschaffenen Behörden.
Die Schule wurde von der Kirche losgelöst und zur selbstständigen Organisation. An die Alltagsschule schloss neu die Sekundarschule an, an der über die an der Primarschule üblichen Fächer hinaus Unterricht in vaterländischer Geschichte, Französisch, Geometrie und in weiblicher Handarbeiten angeboten wurde. Dem höheren Bildungswesen dienten die Kantonsschule und die 1833 eingeweihte Universität.
Das Unterrichtsgesetz von 1832 gliederte die obligatorische Volksschule in die Elementarschule (später Unterstufe, 1. – 3. Klasse), die Realschule (später Mittelstufe, 4. – 6. Klasse). Elementar- und Realschule bildeten zusammen die Alltagsschule mit einer wöchentlichen Unterrichtszeit von 27 Stunden. Der Besuch der 1833 eingeführten Sekundarschule war freiwillig und bis 1872 kostenpflichtig.
Die 50er- bis 70er- Jahre des 19. Jahrhunderts brachten dem Zürcher Schulwesen erneut tief greifende Veränderungen. 1867 erliess der Erziehungsrat eine neue Absenzordnung für den ganzen Kanton Zürich. Damit erhielten die Schulpflegen Mittel gegen fehlbare Eltern, von der schriftlichen Mahnung bis zur Überweisung eines Falles an das Bezirksgericht.
1872 hatte das Volk über ein neues Unterrichtsgesetz abzustimmen. Dieses forderte eine neunjährige Alltagsschule sowie freiwilligen Unterricht bis zum 20. Altersjahr. 1874 beschloss der Erziehungsrat die Aufnahme von «Töchtern» (Frauen) an das staatliche Lehrerseminar Küsnacht. 1876 traten die ersten staatlichen ausgebildeten Primarlehrerinnen in den zürcherischen Schuldienst. Um dieselbe Zeit, während der Jahre des Kulturkampfes, versuchten kirchliche Kreise, durch die Gründung von Privatschulen in ihrem Sinne Einfluss auf das Erziehungswesen zu nehmen.
Drei Probleme beschäftigten die Schulpflegen über lange Zeit:

  • die Kinderarbeit
  • der unregelmässige Schulbesuch
  • Verwahrlosung vieler Kinder.
Namentlich in den Städten Zürich und Winterthur und in den Gemeinden mit Industrie wurden in den Fabriken auch schulpflichtige Kinder beschäftigt. Dies wirkte sich nachteilig auf deren Gesundheit und Bildung aus. Seit 1837 war zwar die Fabrikarbeit von Kindern unter 12 Jahren verboten, dennoch stellten die Schulpfleger immer wieder Missbräuche fest. Wirksame Abhilfe brachte erst das Eidgenössische Fabrikgesetz von 1877. 


nach oben

1905

 Ein neuer Lehrplan für die gesamte Volksschule tritt in Kraft.


1959

Die in der Volksabstimmung vom 24. Mai beschlossene Teilrevision des Volksschulgesetzes von 1899 bringt als wichtigste Neuerung die Dreiteilung der Oberstufe in Sekundar-, Real- und Oberschule. Erstmals werden die Kindergärten im Gesetz erwähnt. Er handelt sich jedoch bloss um formaljuristische Aspekte bezüglich Freiwilligkeit des Kindergartenbesuches, Zweckbestimmung und Subventionsansätze.


nach oben

1970

 Am 15. November erhalten die Frauen das Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene. Im Erziehungsrat, in den Bezirks- und Gemeindeschulpflegen sind fortan immer auch Frauen vertreten.


1977

Von Beginn des Schuljahres 1977/78 an dauert die Schulpflicht im Kanton Zürich generell neun Jahre.


1989

Nach einem Langschuljahr 1988/89 verlegt man den Schuljahresbeginn vom Frühling auf den Spätsommer.
Schulbesuchstage während des Schuljahres lösen künftig in immer mehr Gemeinden die bisherigen Examen am Ende des Schuljahres ab.
Auf Beginn des Schuljahres 1989/90 wird in der 5. und 6. Klasse der Primarschule der Französischunterricht eingeführt.


nach oben

1996

Die Schulgemeinden erhalten die Kompetenz, ab Schuljahr 1996/97 an der Volksschule die Fünftagewoche einzuführen.
Der Erziehungsrat startet das Projekt «Teilautonome Volksschule» (TAV).


1999

Ab Schuljahr 1999/2000 wird an der Oberstufe ab 7. Schuljahr obligatorischer Englischunterricht erteilt.
Einführung der lohnwirksamen Mitarbeiterbeurteilung (MAB) für alle Lehrkräfte im Kanton Zürich.


2000

Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich sagen am 12. März ja zur Pädagogischen Hochschule Zürich PHZH. Ab Herbst 2002 werden die Lehrkräfte des Kindergartens und der Volksschule nicht mehr an den einzelnen Seminarien, sondern an der PH ausgebildet.


nach oben

2002

kitsfürkits

Am 07. April 2002 stimmten die Zürcher/innen zu, die städtischen Schulen ans Internet anzuschliessen. Das Ziel ist, dass 27 000 Schüler/innen in 125 Schulhäuser der Volksschule mit über 1250 Klassenzimmer rund 4400 Computer zur Verfügung stehen und der Zugang zum Internet sichergestellt wird.


2004

reforum

Am 8. Februar 2004 haben die Stimmberechtigten in sämtlichen 12 Stadtkreisen der flächendeckenden Einführung von Schulleitungen deutlich mit 75% Ja-Stimmen zugestimmt.
Die Einführung erfolgt im Projekt Reforum etappenweise bis Ende Schuljahr 06/07.


nach oben

Zurück zur Übersicht

Seite drucken    nach oben


Weitere Informationen

Kontakt

Schulamt

Parkring 4
Postfach
8027 Zürich
Telefon 044 413 85 11
Fax 044 413 88 48

Kontaktformular

Lageplan

Plan vergrössern
Fahrplan nach Zürich, Tunnelstrasse