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Medienmitteilungen
Tiefbau- und Entsorgungsdepartement
25. Oktober 2010
Herkunft der Natursteine muss deklariert werden
Stadt Zürich nimmt soziale Verantwortung bei Beschaffung von Steinen wahr
Ab Ende Oktober müssen Unternehmen, die sich um einen Bauauftrag des Tiefbauamtes der Stadt Zürich bewerben, die Herkunft aller Natursteine deklarieren. Für Steine aus Steinbrüchen ausserhalb Europas ist ein international anerkanntes Zertifikat vorzuweisen. Zusätzlich muss das beauftragte Unternehmen den Verhaltenskodex der Stadt Zürich unterzeichnen. Mit dieser Regelung will die Stadt unter anderem sicherstellen, dass sie keine von Kindern hergestellten Randsteine oder Pflastersteine einkauft. In einer einjährigen Pilotphase sammelt das Tiefbauamt Erfahrungen mit der neuen Deklarationspflicht.
Bis anhin verwendete das Tiefbauamt hauptsächlich Steine aus schweizerischen oder europäischen Steinbrüchen. Natursteine aus Asien wurden kaum verbaut, weil für diese kein international anerkanntes Zertifikat existierte, das die sozial verträgliche Herkunft der Steine garantierte.
Seit 2007 verfügt die Stadt Zürich über ein Beschaffungsleitbild. Das Leitbild ist der Nachhaltigkeit verpflichtet und stellt hohe ökologische und soziale Anforderungen an die Lieferanten der Stadt. In sozialer Hinsicht bestanden bei der Beschaffung jedoch noch Lücken, insbesondere bei kritischen Produkten wie Natursteinen, die beispielsweise als Randsteine oder Pflastersteine verwendet werden. Im März 2010 ergänzte der Stadtrat das Beschaffungsleitbild darum mit einer «Richtlinie Soziale Nachhaltigkeit». Diese Richtlinie soll dazu beitragen, die soziale Verantwortung beim Einkauf umfassender wahrzunehmen. Umgesetzt wird die neue Richtlinie mit drei Instrumenten: den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einem Verhaltenskodex für Vertragspartner der Stadt Zürich sowie einer Selbstdeklaration der Lieferfirmen. Bei kritischen Produkten können noch zusätzliche Anforderungen zur Anwendung kommen.
Herkunft kontrollieren mit Zertifikat
Mit der Deklarationspflicht für Natursteine
formuliert das Tiefbauamt nun solche ergänzenden Anforderungen. Ab
Ende Oktober 2010 müssen Bauunternehmen, die im Auftrag des
Tiefbauamtes bauen oder Steinmaterialien liefern, die Herkunft
aller Natursteine deklarieren und einen Verhaltenskodex für
Vertragspartner unterzeichnen. Stammen die Steine von Steinbrüchen
ausserhalb Europas, muss die auftragnehmende Firma zusätzlich ein
international anerkanntes Zertifikat einreichen. Dieses Zertifikat
muss nachweisen, dass der Lieferant die arbeitsrechtlichen
Bestimmungen und sozialen Anforderungen wie das Verbot von
ausbeuterischer Kinderarbeit oder Zwangsarbeit einhält. Eine
unabhängige Drittpartei überprüft den Nachweis. Ein- bis zweimal
jährlich überprüft die Stadt zudem die Einhaltung der Zertifikate
bei den Importeuren. Die beauftragte Firma muss sicherstellen, dass
sämtliche Subunternehmen und Zulieferanten die rechtlichen und
sozialen Vorgaben einhalten. In einer einjährigen Pilotphase testet
das Tiefbauamt die Praktikabilität der neuen Regelung mit der
Pflicht zur Deklaration der Herkunft. Von der Arbeit des
städtischen Tiefbauamts können in Zukunft auch andere, vor allem
kleinere Gemeinden profitieren. Sie können bei ihren Submissionen
jene Zertifikate voraussetzen, die Zürich überprüft hat.
Von der Stadt Zürich akzeptierte Zertifizierungen sind der «Standard for Social Accountability SA 8000», der «Fair Stone Standard» oder das Naturstein-Label «Xertifix». SA 8000 ist eine der wichtigsten internationalen Zertifizierungen. Sie basiert auf Sozialstandards wie den Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Erklärung über die Menschenrechte sowie der UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und über die Beseitigung der Diskiminierung von Frauen. Die Natursteine-Label «Fair Stone» und «Xertifix» arbeiten ebenfalls mit den ILO-Arbeitsnormen und fordern die Einhaltung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen sowie den Verzicht auf Kinder- und Zwangsarbeit in Steinbrüchen.
Thema: Bauen
Organisationseinheit: Tiefbauamt

