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Neue Planungsgrundlage für den Veloverkehr verabschiedet

Medienmitteilung

Die Stadt Zürich hat neue Velostandards erarbeitet. Der Steuerungsausschuss Stadtverkehr 2025 hat die Planungsgrundlage verabschiedet und macht so einen weiteren wichtigen Schritt in der Veloförderung.

26. März 2024

Mit der «Velostrategie 2030» stiess die Stadt auch die Weiterentwicklung der Velostandards von 2016 an. Die neuen Velostandards hat der Steuerungsausschuss Stadtverkehr 2025 am 22. März 2024 verabschiedet. Sie dienen als Planungsgrundlage für die Verwaltung und externe Unternehmen. Inhalt der Velostandards sind beispielsweise die Dimensionierung von Velostreifen, die Veloführung an Kreuzungen und die Routenkategorien. Ziel ist es, mit guten Planungen Lösungen umzusetzen, die es Velofahrenden ermöglichen, sicher und einfach durch die Stadt zu kommen. «Die Veloförderung wird erfolgreich, wenn die Bevölkerung nachvollziehen kann, wie wir planen. Darum sind die Velostandards so wichtig», sagt Stadträtin Simone Brander.

In den Velostandards werden viele standardisierte Lösungen für den Veloverkehr aufgezeigt, die sich in der Praxis etabliert haben. Hinzu kommen neue Lösungen wie die «Velofurt mit Vortritt» und «indirektes Linksabbiegen als Knotensystem». Die Inhalte der Velostandards gehen auf einen breit abgestützten Prozess zurück, bei dem alle relevanten Dienstabteilungen miteinbezogen sowie Anregungen der Velokommission und des Gemeinderats berücksichtigt wurden. Die in den Velostandards aufgeführten Masse und Lösungen orientieren sich an denjenigen von Basel, Bern und des Kantons Zürich. Sie dienen als Richtwerte und werden situationsspezifisch angewendet. 

Die Velostandards finden Sie unter stadt-zuerich.ch/velostandards.

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