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Bewilligungen
www.stadt-zuerich.ch/gsz-bewilligungen
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Odile Rytz vom Büro für Bewilligungen.
Veranstaltungen in Park- und Grünanlagen sowie im Wald sind bewilligungspflichtig. Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an Odile Rytz, Telefon 044 412 27 69. Sie informiert Sie gerne über die notwendigen Bewilligungen und Konditionen für Veranstaltungen in öffentlichen Anlagen.
Unsere Anlage können für private Anlässe ohne kommerzielle Nutzung, wie z.B. Jubiläen, Geburtstagsfeiern, Hochzeiten etc. gemietet werden. Zelte oder sonstige Infrastrukturbauten dürfen nicht aufgestellt werden.
Bitte beachten Sie dass das Gesuch mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsdatum eingereicht werden muss.
Veranstaltung im öffentlichen Raum
Veranstaltungen im Wald und öffentlichen Park- und Grünanlagen sind generell bewillligungspflichtig
Ob Sie das Bewilligungsgesuch bei Grün Stadt Zürich oder bei der Stadtpolizei einreichen müssen, sehen Sie in der nachstehenden Aufstellung:
Findet ihre Veranstaltung im kleinen und privaten Rahmen mit max. 50 Personen statt und ist ohne Musik für die Gäste kostenlos? Dann füllen Sie bitte den nachstehenden Antrag aus und schicken ihn unterschrieben an:
Grün Stadt Zürich
Odile Rytz
Beatenplatz 2
8001 Zürich
Planen Sie eine grössere Veranstaltung mit Musik und kostenpflichtiger Verpflegung? Dann wenden Sie sich bitte an die Stadtpolizei Zürich:
Büro für Veranstaltungen der Stadtpolizei Zürich

