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Bäume in der Stadt

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Zürich ist eine grüne Stadt. Zu den weit über 20'000 Strassenbäumen kommen nochmals etwa 50'000 Bäume in Parks, Friedhöfen und anderen öffentlichen Anlagen hinzu. Sie lockern das Stadtbild nicht nur optisch auf, sondern schaffen auch ein angenehmes Klima und spenden Schatten. Die Lebensbedingungen für die Bäume in der Stadt sind jedoch schwierig. Sie brauchen eine fachmännische Pflege und das Ersetzen von alten und sterbenden Bäume ist notwendig. Pro Jahr müssen etwa 250 Bäume wegen Krankheit oder Bruchgefahr ersetzt werden.


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Bäume in der Stadt

Bäume in Städten erreichen selten ihr maximales Alter. Der Grund dafür sind die hohen Belastungen durch Abgase, die Bodenverdichtung, aber auch das meist bescheidene Raumangebot. Durch geschickte Auswahl der verwendeten Baumarten  lässt sich diesen Schwierigkeiten entgegenwirken.

Die Entscheidung, einen über viele Jahre gewachsenen und der Quartierbevölkerung vertrauten Baum zu ersetzen, ist niemals einfach und wird von uns jeweils genau geprüft. Oftmals gibt es Argumente für oder gegen eine Fällung. Generell werden aber die Bäume entfernt, wenn sie ein Sicherheitsrisiko darstellen. Es ist unser Ziel, der Stadt Zürich einen gesunden und langlebigen Baumbestand zu erhalten und zu pflegen.

Mit dem Projekt «10'000 Obstbäume für Zürich» werden Hochstammobstgärten gefördert und unterstützt.


Schneiden und Fällen von Bäumen

Für die auf öffentlichem Grund stehende Bäume sind die Stadt (Grün Stadt Zürich) und der Kanton verantwortlich.
Bitte wenden Sie sich an den Grünflächenverwalter in Ihrem Quartier. Steht der Baum auf privatem Grund, ist die Pflege der Bäume Sache des Eigentümers oder der Liegenschaftenverwaltung. Bitte wenden Sie sich an eine der zahlreichen Gartenbaufirmen, die Ihren Auftrag gerne entgegennehmen.
Bäume können während des Winters bis zum Knospenausschlag im Frühling geschnitten werden. Bedingung ist eine frostfreie Witterung.


Grenzabstände

Die Grenzabstände von Bäumen, Sträuchern und Hecken werden im Einführungsgesetz des Kantons Zürich zum Zivilgesetzbuch geregelt. Auszüge können bei der Kantonalen Drucksachen- und Materialzentrale KDMZ, Räffelstrasse 32, 8045 Zürich, Telefon 043 259 99 99 bestellt werden. Das Kapprecht ist auf eidgenössischer Ebene geregelt; die Gerichtspraxis ist beim Einzelrichter des Bezirksgerichts Zürich zu erfragen. Bäume können nur gegen den Willen des Nachbars gekappt werden, wenn ein erheblicher Schaden nachgewiesen werden kann. Bäume sollten nur gefällt werden, wenn es wirklich nötig ist. Der Baumbestand ist wichtig für die Umwelt- und Lebensqualität in unserer Stadt und deshalb bestmöglich zu schonen. Für die Fällung von Bäumen auf Privatgrundstücken, die weder quartierprägend sind noch im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stehen, braucht es in der Stadt Zürich keine Bewilligung. Die Fällung von quartierprägenden Bäumen ist im Rahmen der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung des Kantons zu prüfen. Die Fällung von Bäumen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben ist im Rahmen der baurechtlichen Bewilligung zu klären.


Grünabfuhr

Für die Entsorgung von Gartenabfällen ist  Entsorgung und Recycling Zürich zuständig.


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Weitere Informationen

Kontakt

Grün Stadt Zürich

Beatenplatz 2
8001 Zürich


Hans-Jürg Bosshard
Telefon 044 412 42 30
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