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Ihre Veranstaltung im öffentlichen Raum
Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Je nach dem, wo Ihre Veranstaltung stattfinden soll, haben Sie das Bewilligungsgesuch bei einer anderen Dienststelle zu beantragen.
- Bewilligung für kleine, private Veranstaltungen in Park- und Grünanlagen sowie im Wald
Findet Ihre Veranstaltung im kleinen und privaten Rahmen statt und ist sie ohne Musik und für die Gäste kostenlos? Dann müssen Sie das Gesuch für eine Bewilligung bei Grün Stadt Zürich einreichen. Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an Odile Rytz unter der Nummer 044 412 27 69. Er informiert Sie gerne über das weitere Vorgehen und die Konditionen.
Wenn Ihre Gäste für die Teilnahme an der Veranstaltung Eintritt bezahlen müssen, wenden Sie sich bitte ans Büro für Veranstaltungen (BFV) bei der Stadtpolizei Zürich. - Bewilligung für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund (Strassenraum, Trottoirbereich, öffentliche Plätze etc.)
Planen Sie eine Veranstaltung, die öffentlich ist und musiklische oder künstlerische Darbietungen beinhaltet? In diesem Falle reichen Sie bitte das Gesuch um eine Bewilligung beim Büro für Veranstaltungen (BFV) der Stadtpolizei Zürich ein.
Kontakt: Stadtpolizei Zürich, Büro für Veranstaltungen, Förrlibuckstrasse 61; Postadresse: Postfach 1612, 8021 Zürich, Tel. 044 411 73 66. - Fahrbewilligungen im Wald
Das Gesuch für bewilligte Fahrten im städtischen Wald sind bei Grün Stadt Zürich einzureichen. Sie erreichen Odile Rytz unter der Nummer 044 412 27 69. - Bewilligung für professionelle Fotoaufnahmen in Grün- und Parkanlagen sowie im Wald
Das Gesuch für eine Bewilligung ist bei Grün Stadt Zürich einzureichen. Sie erreichen Odile Rytz unter der Nummer 044 412 27 69. - Bewilligung für professionelle Fotoaufnahmen auf öffentlichem Grund
Zuständig für Ihr Gesuch ist das Büro für Veranstaltungen (BFV) bei der Stadtpolizei.
Kontakt: Stadtpolizei Zürich, Büro für Veranstaltungen, Förrlibuckstrasse 61; Postadresse: Postfach 1612, 8021 Zürich, Tel. 044 411 73 66. - Bewilligung für Videoaufnahmen auf öffentlichem Grund, in Park- und Grünanlagen sowie im Wald
Zuständig für Ihr Gesuch ist das Büro für Veranstaltungen (BFV) bei der Stadtpolizei.
Kontakt: Stadtpolizei Zürich, Büro für Veranstaltungen, Förrlibuckstrasse 61; Postadresse: Postfach 1612, 8021 Zürich, Tel. 044 411 73 66.

