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Baulinien

Baulinien werden auf der Grundlage des Verkehrsrichtplanes festgesetzt. Sie sichern das Land für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse wie Strassen, Wege, Plätze, Versorgungsleitungen etc. Sie sind ein wichtiges nutzungsplanerisches Instrument der Verkehrs- und Erschliessungsplanung. Das zwischen den Baulinien liegende Land wird zu diesem Zweck prinzipiell mit einem Bauverbot belegt.


Abstimmungsvorlage neue Baulinien Neufrankengasse - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Abstimmungsvorlage neue Baulinien Neufrankengasse

Baulinien ordnen allfällige Neubauten und können unabhängig von der bestehenden Baustruktur gezogen werden. Sie müssen den Grundsätzen der Rechtsgleichheit entsprechen und den Endausbau- bedürfnissen der Anlage genügen. Als Gestaltungsinstrument können Baulinien z.B. die geschlossene Bauweise oder Arkaden vorschreiben oder die Gebäudehöhe näher ordnen.


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