Navigationspfad
Zum Seitenanfang
Baulinien
Baulinien werden auf der Grundlage des Verkehrsrichtplanes
festgesetzt. Sie sichern das Land für Bauten und Anlagen im
öffentlichen Interesse wie Strassen, Wege, Plätze,
Versorgungsleitungen etc. Sie sind ein wichtiges
nutzungsplanerisches Instrument der Verkehrs- und
Erschliessungsplanung. Das zwischen den Baulinien liegende Land
wird zu diesem Zweck prinzipiell mit einem Bauverbot belegt.
Der folgende Link öffnet ein neues Fenster:
Bild vergrössern
Abstimmungsvorlage neue Baulinien Neufrankengasse
Baulinien ordnen allfällige Neubauten und können unabhängig von der bestehenden Baustruktur gezogen werden. Sie müssen den Grundsätzen der Rechtsgleichheit entsprechen und den Endausbau- bedürfnissen der Anlage genügen. Als Gestaltungsinstrument können Baulinien z.B. die geschlossene Bauweise oder Arkaden vorschreiben oder die Gebäudehöhe näher ordnen.