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Baulinien
www.stadt-zuerich.ch/baulinien
Baulinien werden auf der Grundlage des Verkehrsrichtplanes festgesetzt. Sie sichern das Land für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse wie Strassen, Wege, Plätze, Versorgungsleitungen etc. Sie sind ein wichtiges nutzungsplanerisches Instrument der Verkehrs- und Erschliessungsplanung. Das zwischen den Baulinien liegende Land wird zu diesem Zweck prinzipiell mit einem Bauverbot belegt.
Öffentliche Planauflage
Baulinienvorlagen werden nach deren Festsetzungsbeschluss öffentlich aufgelegt (Rekursauflage).
Sämtliche Pläne sind ausserdem während der genannten Frist im Amtshaus V, Werdmühleplatz 3, öffentlich aufgelegt.
Veröffentlichung Baulinienvorlagen
An dieser Stelle werden die dem Gemeinderat beantragten Baulinienrevisionen vor deren Festsetzung veröffentlicht. Diese Vorlagen werden duch die gemeinderätliche Spezialkommission SK PD/V vorberaten, ehe der Gemeinderat über deren Festsetzung beschliesst.

