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Kosten- und Tariffragen
Unliebsame Überraschungen in Kosten- und Versicherungsfragen gilt es vorzubeugen: Vor einem stationären Spitalaufenthalt sollten Sie mit Ihrer Versicherung abklären, ob die Kosten gedeckt sind. Wenn Sie sich als Patientin, Patient beispielsweise eine halbprivate oder private Behandlung, eine spezielle Arztwahl oder eine ausserkantonale Behandlung leisten möchten, müssen Sie unter Umständen hohe Depots hinterlegen und die Kosten selber tragen.
Im Triemlispital kommt die städtische Taxordnung für die beiden Stadtspitäler Waid und Triemli zur Anwendung.
Ausserkantonal wohnhafte Patientinnen und Patienten
Bitte beachten Sie, dass es besonders wichtig ist, auch vom Wohnkanton eine Kostengutsprache einzuholen. Das Triemlispital unterhält Verträge mit verschiedenen Spitälern in andern Kantonen (GL, SZ, GR, ZG, UR, SH) und kann deshalb gewisse ausserkantonale Patientinnen und Patienten auch ohne Notfall behandeln.
Grundsätzlich gilt, dass ausserkantonale Leistungen nur im Notfall oder mit einem entsprechenden Versicherungszusatz (z.B."Allgemein ganze Schweiz") ohne Aufpreis erbracht werden können. Beisogenannt medizinisch indizierten Leistungen - d.h. medizinisch notwendige Leistungen, die im Wohnkanton nicht erhältlich sind - können Ausnahmen von der kantonalen Regel gemacht werden.
Wissenwert in Versicherungsfragen ist auch:
Privat-, Halbprivatversicherte
Zusätzlich zu den Pauschalen für Grundversicherte werden eine Tageszusatz- und Fallzusatzpauschale sowie ein ärztliches Honorar gemäss Honorarordnung des Stadtspitals Triemli erhoben. Die Details der Spitaltarife sind in den nachfolgenden Merkblättern / Patientenerklärungen festgehalten.Vorgängig zum Spitaleintritt muss sich der Patient, die Patientin damit einverstanden erklären.
Die entsprechenden Patientenerklärungen:
Grundversicherte
Bei einer Behandlung im Wohnkanton übernehmen Krankenkasse oder Unfallversicherung normalerweise die gesamten Kosten des Spitalaufenthalts (bei in der Schweiz wohnhaften Personen mit Grundversicherung).
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse oder der Unfallversicherung. Dem Patienten, der Patientin wird die Rechnung nur im Falle eines ausgewiesenen Kostenanteils oder auf ausdrücklichen Wunsch zugestellt. Die Abrechnung zwischen Spital und Versicherer erfolgt nach einem vom Regierungsrat des Kantons Zürich festgelegten und vom Bundesrat akzeptierten System "Fallpauschale+Tagespauschale" zuzüglich ggf. "Implantatspauschale" und "Intensivpflege".
Die häufigsten Spezialfälle bei Grundversicherten sind in unseren Merkblättern festgehalten. Als Abweichung von der Regel bedürfen sie der Unterschrift des Patienten oder der Patientin.
Die entsprechenden Patientenerklärungen:
Fragen, Auskunft zur Patientenadministration
Falls Sie Fragen zu Kosten und Tarifen haben,
steht Ihnen die Patientenaufnahme gerne zur Verfügung.
- Patientenaufnahme Stadtspital Triemli
Birmensdorferstrasse 497, 8063 Zürich
Telefon 044 466 20 22
Fax 044 466 27 10
Mailkontakt
Öffnungszeiten Patientenaufnahme (Mo-Fr):
07.30–12.00 Uhr vormittags,
13.15–16.15 Uhr nachmittags
(telefonische Erreichbarkeit bis 17.00 Uhr,
Freitagabend bis 16.30 Uhr).

