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Rechte und Pflichten
Eine neue Generation von Patientinnen und Patienten steht den Berufsleuten im Spital und in der medizinischen Praxis immer häufiger gegenüber: Es sind Menschen, die informiert sind und Eigenverantwortung für ihre Gesundheit übernehmen. Sie möchten mitbestimmen bei der Wahl ihrer Therapie und sich in ihren Heilungsprozess einbringen.
Das neue Patientengesetz im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich ist seit 2005 das neue
Patientengesetz in Kraft, das der Patientenperspektive Rechnung trägt
und die Selbstbestimmung der Patienten und Patientinnen in den
Vordergrund rückt. Im Wesentlichen sieht es vor:
- Untersuchungen,
Eingriffe und Behandlungen werden grundsätzlich nicht ohne die
Einwilligung der Patientin, des Patienten vorgenommen. Die
Menschenwürde und die Persönlichkeitsrechte sind zu wahren.
- Die
behandelnden Personen klären den Patienten, die Patientin in
verständlicher Form über die Vor- und Nachteile sowie die Risiken der
Behandlung und möglicher Alternativen auf. Sie beantworten Fragen zum
Gesundheitszustand und voraussichtlichen Verlauf. Der Patient, die
Patientin hat Einsichtsrecht in seine Patientendokumentation.
- Im
neuen Gesetz stehen Lebenspartner, Lebenspartnerinnen als
Bezugspersonen vor nahen Angehörigen; die persönliche Nähe kommt vor
dem Verwandtschaftsgrad.
- Die Patientinnen und Patienten müssen rechtzeitig über die für sie entstehenden Behandlungskosten orientiert werden.
- Die Schweigepflicht im Spital ist wie bisher sowohl durch das Berufsgeheimnis wie auch durch das Amtsgeheimnis festgelegt.

