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Tickets & Preise
Welche Tickets benötige ich in der Nacht?
Im Nachtnetzbetrieb benötigt man einen gültigen Fahrausweis sowie einen Nachtzuschlag. Mit Vorteil lösen Sie den Nachtnetz-Zuschlag bereits auf der Hinfahrt. Noch einfacher geht es mit der Multi-Zuschlagskarte oder via SMS. Genauere Informationen finden Sie unter Tickets - Sortiment & Preise.
Warum werden Billettkontrollen durchgeführt?
Jeden Tag fahren in Zürich schätzungsweise 30'000- 40'000 Personen ohne gültigen Fahrausweis in Tram und Bus. Eine erstaunlich hohe Zahl und zu viele, um tatenlos zuzusehen. Auch aus Fairness gegenüber Ihnen, die Sie Ihr Ticket bezahlt haben. Ausführliche Informationen zu unseren Kontrollen finden Sie unter Tickets - Fahren ohne gültigen Fahrausweis.
Können Firmen Ihren Mitarbeitenden günstigere Abos anbieten?
Es gibt die Möglichkeit, dass Firmen Abos für Ihre Mitarbeitenden zu speziellen Konditionen beziehen können. Informationen für Firmen rund um den BonusPass finden Sie hier.
Können Tickets im Bus gekauft werden?
Bewegen Sie sich in der Stadt Zürich (Zone 110) mit dem öffentlichen Verkehr, so können Sie Ihr Ticket an unseren Ticketautomaten oder an einer unserer Verkaufsstellen erwerben. Auf vereinzelten Überland- und Quartierbuslinien können Sie Ihr Ticket auch beim Chauffeur bzw. bei der Chauffeuse lösen.
Kann ich meinen Hund mitnehmen? Muss ich für die Beförderung meines Hundes zahlen?
Tiere dürfen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln befördert werden. Kleine Hunde, Katzen und ähnliche zahme Kleintiere können Sie in Taschen, Körben und andern geeigneten Behältern gratis mitnehmen.
Für alle anderen Tiere lösen Sie:
- bei einer Einzelfahrt eine Fahrkarte zum ermässigten Fahrpreis 2. Klasse (Erwachsene, Halbtax)
- für ein Monatsabo einen NetzPass Monat (Preis persönlicher NetzPass Monat, Jugendliche bis 25 Jahre)
- für ein Jahresabo einen persönlichen NetzPass Hund (Preis NetzPass Jahr, Jugendliche bis 25 Jahre)
Die Begleitperson des Tieres muss natürlich ebenfalls im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Nutzhunde werden in der 1. und 2. Klasse kostenlos befördert. Als Nutzhunde gelten
- Blindenführhunde in Ausbildung
- Lawinensuchhunde
- Assistenzhunde für motorisch behinderte Menschen
Die kostenlose Beförderung wird aufgrund einer auf den Namen des Hundes lautenden Ausweiskarte gewährt. Die Ausweiskarte kann beim Statthalteramt bezogen werden. Die Belgeitperson eines Nutzhundes muss einen gültigen Fahrausweis besitzen.
Was ist der Unterschied zwischen einem ZVV- und einem SBB-Ticket?
Beim ZVV kaufen Sie „Raum und Zeit“, ausserhalb des Verbundes kaufen Sie eine Strecke. Ein ZVV-Ticket gilt in den aufgedruckten Zonen in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Verkehrs, das streckenbezogene Billett des nationalen Verkehrs dagegen gilt nur für eine bestimmte Strecke und nur für ein bestimmtes Verkehrsmittel. Für alle Fahrten innerhalb des ZVV-Tarifgebietes (Kanton Zürich und 14 angrenzende Gemeinden) werden ausschliesslich Zonenfahrausweise ausgegeben. Innerhalb der gelösten Zonen sind die Tickets in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gültig. Beispiel: In der Zone 110 (Stadt Zürich) gelten die Tickets für S-Bahn, Tram, Bus, Limmatschiff, Polybahn, Dolderbahn und alle Regionalbusse auf Stadtgebiet.
Kann mein ZVV-Abonnement für Fahrten über die Verbundgrenze angerechnet werden?
Das hängt vom letzten Halteort Ihres Zuges im ZVV-Gebiet ab. Bei Fahrten über die Verbundgrenze hinaus sind ZVV-Zonentickets nur gültig ab/bis zum letzten fahrplanmässigen Halteort in den gelösten Zonen. Ein Beispiel: Sie besitzen einen ZVV-NetzPass für ALLE ZONEN und wollen von Zürich nach Chur fahren. In diesem Fall lösen Sie ein SBB-Billett ab dem letzten Halt Ihres Zuges innerhalb des Tarifgebiets des ZVV, hier also von Pfäffikon (SZ) bis Chur. Würden Sie einen Zug ohne Halt zwischen Zürich HB und Chur benützen, so müssten Sie ein SBB-Billett von Zürich HB nach Chur lösen.
Was ist ein Z-Pass?
Der Z-Pass ist das ideale Abo für Personen, die mindestens 3x pro Woche zwischen dem ZVV und einem benachbarten Tarifverbund unterwegs sind. Der Z-Pass ist für vier Verbund-Kombinationen erhältlich: A-Welle – ZVV, FlexTax – ZVV, OSTWIND – ZVV und Schwyz/Zug (inkl. Marchregion) – ZVV. Mit dem Z-Pass können bis auf einige Schiffslinien alle öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb der gelösten Zonen benutzt werden.
Ich bin unter 25 Jahre alt und möchte ein persönliches Abonnement lösen.
Lösen Sie einen ZVV-NetzPass für JuniorInnen. Der Junior-Rabatt für dieses persönliche Abo beträgt bis zu 22%. Wenn Sie ein übertragbares Abonnement wählen, erhalten Sie dagegen keine Junior-Ermässigung – lösen Sie in diesem Fall einen übertragbaren ZVV-NetzPass für Erwachsene.
Ich bin 25 Jahre alt. Kann ich weiterhin ein Abonnement ‚JUNIOR‘ lösen?
Nein. Aber Sie können Ihr Monats- oder Jahresabonnement 'JUNIOR' bis zu dessen Ablauf benutzen, sofern der erste Geltungstag des Abos vor Ihrem 25. Geburtstag liegt. Mehrfahrtenkarten, Tageswahlkarten und Gruppenkarten zum ermässigten Preis können bis am Tag vor dem 25. Geburtstag benützt werden. Jugendlichen mit ermässigten Fahrausweisen empfehlen wir, einen amtlichen Ausweis mit Altersangabe dabei zu haben. So vermeiden Sie unnötige Diskussionen mit dem Kundenberaterteam.
Ich bin über 25-jährig und besitze ein Halbtaxabonnement. Bezahle ich nun für das ZVV-Monatsabonnement weiterhin den Preis ‚JUNIOR‘?
Nein. Unsere Abonnemente sind bereits sehr stark rabattiert. Eine weitere Ermässigung mit dem Halbtax-Abo kann deshalb nicht gewährt werden. Wir empfehlen Ihnen aber den Kauf eines Jahresabonnementes - Sie fahren gegenüber dem Monatsabonnement nochmals rund 25% günstiger.
Sind Generalabonnemente und Halbtaxabonnemente im ZVV gültig?
General- und Halbtaxabonnemente werden auf allen Linien im ZVV anerkannt. Mit dem Generalabonnement geniessen Sie freie Fahrt, mit dem Halbtaxabonnement bezahlen Sie die ermässigten Preise für Einzelbillette, Tageskarten, 9-Uhr-Tagespässe, Mehrfahrten- und Tageswahlkarten sowie Gruppenkarten.
Kann ich Verbundabonnemente mit Reka Rail bezahlen?
Reka Rail werden für die Bezahlung aller ZVV-Fahrausweise an allen bedienten VBZ-Verkaufstellen als Zahlungsmittel akzeptiert.
Wie viele Haltestellen kann ich mit dem Kurzstrecken-Ticket fahren?
Dies kann nicht mit einer verbindlichen Zahl beantwortet werden. Kurzstrecken-Tickets gibt es nur in den Städten Zürich und Winterthur. Die Haltestellen im Geltungsbereich der Kurzstrecke können am Automaten mittels der Taste "Haltestelle Kurzstrecke" abgefragt werden.
Ich besitze ein ZVV-Abonnement und die Junior-Karte der SBB. Kann ich meine Kinder unter 16 Jahren gratis mitnehmen?
Ja. Die Junior-Karte (Familienvergünstigung) gilt für alle Verbundfahrausweise. Sie ist an den ZVV-Verkaufsstellen für CHF 30.- pro Kind erhältlich. Werden gleichzeitig drei oder mehr Junior-Karten gekauft, sind die Junior-Karten ab dem 3. Kind gratis.
Muss ich für meine EnkelIn auch ein Billett lösen?
Wenn Sie im Besitz eines gültigen ZVV-Tickets und einer Enkel-Karte sind, fahren Kinder von 6 bis 16 Jahren in Begleitung von Grossvater und /oder Grossmutter gratis mit. Enkel-Karten erhalten Sie an den ZVV-Verkaufsstellen für CHF 30.- pro Kind.
Kann ich mit meinem ZVV-Abonnement für 3 Zonen und einer Tageswahlkarte für 5 Zonen im ganzen Verbundgebiet herumfahren? Ich habe ja den Preis für 8 Zonen bezahlt.
Nein, in allen Zonen darf man nicht fahren, da auf der Tageswahlkarte die Zonen definiert sind. Die Regelung, dass man mit gesamthaft 8 bezahlten Zonen in alle Zonen fahren darf, gilt nur in Verbindung mit einem Anschlussbillett.
Bsp.: Jahresabo mit Zonen 110, 150, 151 + Anschlussbillett für 4 Zonen berechtigt zur Fahrt in allen Zonen.
Kann ich mein ZVV-Abonnement bei Verlust oder Diebstahl ersetzen?
Sie können Ihr persönliches Jahresabonnement bei Verlust oder Diebstahl gegen Gebühr mehrmals ersetzen lassen. Dies gilt jedoch nur für persönliche ZVV-Abos auf Plastikträgern. Persönliche Papier-Jahresabos können nur einmal ersetzt werden. Persönliche und übertragbare Monatsabonnemente sowie übertragbare Jahresabonnemente können bei Verlust oder Diebstahl nicht ersetzt werden.
Gibt es Multikarten für Anschlussbillette?
Nein, Anschlussbillette sind nicht als Multikarte erhältlich. Tipp: Lösen Sie für die regelmässig befahrenen Zonen ausserhalb des Geltungsbereiches Ihres Abos eine Mehrfahrtenkarte oder eine Tageswahlkarte (ausgenommen, wenn Sie ALLE ZONEN befahren möchten).
Ist mein ‚Gleis 7‘ bei den VBZ gültig?
Im ZVV gilt Gleis 7 ab 19:00 Uhr für beliebige Fahrten in den Zügen der SBB, THURBO und SOB (Südostbahn). In allen übrigen Fahrzeugen (Tram, Busse, Schiffe und Seilbahnen) im ZVV-Gebiet ist Gleis 7 nicht gültig. Hier gelten Sie mit dem Gleis 7 bei einer Fahrausweiskontrolle als Reisender ohne gültigen Fahrausweis und müssen eine Gebühr bezahlen.
Kann ich mit meinem 9-Uhr-Tagespass den 8:59-Zug nehmen?
Von Montag bis Freitag gilt der 9-Uhr-Tagespass ab Punkt 9:00 Uhr. Wenn Sie vor diesem Zeitpunkt abfahren, so lösen Sie ein entsprechendes Anschlussbillett. Samstag, Sonntag und an allg. Feiertagen besteht diese Einschränkung nicht.
Mein ZVV-NetzPass läuft am 28. April aus. Kann ich damit trotzdem mit dem Nachtnetz vom 28. auf den 29. April fahren?
Ja, Fahrausweise mit Gültigkeit von Kalendertagen gelten auch noch im anschliessenden Nachtnetz bis spätestens 5 Uhr. Nicht vergessen, in den Nächten Fr/Sa und Sa/So den Nachtnetz-Zuschlag lösen.
Kann ich mein Jahresabonnement ZVV-NetzPass während meiner Ferien hinterlegen?
Nein, sämtliche Fahrausweise des ZVV können weder hinterlegt noch verlängert werden.
Kann ich mein Abonnement ZVV-NetzPass umtauschen, wenn ich andere Zonen benötige?
Ja, wenn Sie ein gleiches oder höherwertiges Produkt, z.B. Monatsabo --> Jahresabonnement kaufen, erhalten Sie auch für das teilbenützte Jahresabo eine pro-rata-Erstattung. Selbstverständlich ist dies auch möglich, wenn Sie andere Zonen benötigen. Der Preis wird dabei pro Tag umgerechnet, die nicht benützte Zeit wird beim Neukauf angerechnet (ohne Zuschlag von Gebühren). Die Voraussetzung ist, dass es sich beim zurückgegebenen Abo um das Originalabo handelt. Abos, welche wegen Verlust ersetzt werden, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

