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Fahren ohne gültigen Fahrausweis

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Verbotsschilder Rauchen, kein gültiges Ticket, Musizieren, Vandalismus, Schuhe auf Sitz - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Hier finden Sie Informationen zu Kontrollen, Gebühren und erfahren, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie Ihr persönliches, mit Foto versehenes, Abonnement vergessen haben.


Gebühren bei Reisen ohne gültigen Fahrausweis

Überprüfung vor Reisebeginn

Bitte prüfen Sie vor Reisebeginn, ob Sie im Besitz eines gültigen Tickets sind. Während der Fahrt haben sie keine Möglichkeit einen Fahrausweis zu kaufen. Wer kein gültiges oder nur ein teilgültiges Ticket besitzt oder bei der Benützung des Nachtnetzes keinen zusätzlichen Nachtzuschlag von CHF 5.- hat, bezahlt einen Taxzuschlag von CHF 90.- (bzw. CHF 70.- bei teilgültigem Fahrausweis). Im Wiederholungsfall sind gestaffelt höhere Zuschläge fällig. Strafrechtliche Massnahmen bleiben in jedem Fall vorbehalten.

Gleis 7 Abonnement

Gleis 7 Abonnemente sind bei den VBZ nicht gültig. Innerhalb des ZVV Gebiets sind die Gleis 7 Abonnemente nur auf den Linien der SBB, der SOB und Thurbo gültig. Auf den Nacht-S-Bahnen benötigen Sie zusätzlich zum Gleis 7 Abonnement einen Nachtzuschlag.


Sofortige Barzahlung oder Überweisung mittels abgegebenem Einzahlungsschein.

Sie können den Taxzuschlag direkt bar bezahlen oder eine Rechnung verlangen. Die Quittung oder Zahlungsaufforderung gilt während 1 Stunde in allen ZVV-Zonen als gültiger Fahrausweis.


Gestaffelte Gebühren.

Die Gebühren/Taxzuschläge sind gestaffelt:

  • Fahren ohne gültigen Fahrausweis
    CHF   90.--    beim ersten Fall
    CHF 130.--    beim zweiten Fall
    CHF 160.--    beim dritten Fall
  • Fahren mit teilgültigem Fahrausweis
    CHF   70.--    beim ersten Fall
    CHF 110.--    beim zweiten Fall
    CHF 140.--    beim dritten Fall
  • Zusätzlich wird zur Deckung des Fahrpreises eine Pauschale erhoben: CHF 5.-- mit teilgültigem Fahrausweis, CHF 10.-- ohne gültigen Fahrausweis.

Darüber hinaus gelten folgende Zusatzgebühren:

  • CHF 100.-- 
    Missbrauch sowie Angabe falscher Personalien, Adressen bzw. Flucht  
  • CHF 200.-- 
    Vorweisen eines gefälschten Fahrausweises
  • CHF 50.--  
    je Mahnung, Erstellen einer Strafanzeige oder Betreibung
  • CHF 200.-- 
    Löschen des Betreibungsregistereintrags auf Antrag des Fahrgastes
  • CHF 25.-- Zeittarif je angebrochene 1/4-Stunde und beschäftigte Person

Wir erfassen alle Reisende ohne gültigen Fahrausweis mit

  • Namen
  • Wohnadresse
  • Geburtsdatum
  • Bürgerort

Im ZVV ist die Gebührenerhebung einheitlich geregelt. Es macht keinen Unterschied, in welchem Verkehrsmittel des Selbstkontrollbereichs ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis unterwegs ist.
Beispiel: Ein Fahrgast, der einmal im Bus, das zweite Mal im Tram und das dritte Mal auf der S-Bahn ohne Fahrausweis unterwegs ist, muss somit beim zweiten Mal innert 2 Jahren CHF 130.-- und beim dritten Mal innert 2 Jahren CHF 160.-- bezahlen.

 

Was ist ein ZVV-Datenpool?

Im ZVV-Datenpool werden die von den vier beteiligten Inkassostellen PostAuto, SBB, Thurbo und VBZ erfassten und pendenten Daten von Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis gespiegelt. Die vier Inkassostellen haben dann einen genau definierten Zugriff auf den ZVV-Datenpool. Die bei der Fahrausweiskontrolle erfassten persönlichen Daten werden zwei Jahre nach Eingang der letzten Zahlung gelöscht.

 

Wann wird eine Strafverfolgung eingeleitet?

Gemäss Gesetz ist den Transportunternehmen eine Strafverfolgung gegen einen Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis in jedem Fall vorbehalten. Bei Missbrauch von Fahrausweisen, gefälschten Tickets und Drohungen oder gar Tätlichkeiten gegen KundenberaterInnen wird immer Strafanzeige erstattet. Bei Fahrgästen ohne gültigen Fahrausweis werden aber auch bei Angabe falscher Personalien, beim Verweigern der Angabe der Personalien, beim Fehlen des Nachweises eines festen Wohnsitzes sowie bei einer dritten Fahrt ohne gültigen Fahrausweis innert 2 Jahren strafrechtliche Massnahmen eingeleitet.

Wird von uns die strafrechtliche Verfolgung eingeleitet, muss dem betreffenden Fahrgast zum Taxzuschlag und allfälligen Gebühren eine zusätzliche Gebühr von CHF 50.-- für die Stellung der Strafanzeige auferlegt werden.

 

Persönliches Abo vergessen?

Als InhaberIn eines persönlichen ZVV-, General- oder Halbtax-Abonnements (mit Foto), welches zum Zeitpunkt der Kontrolle gültig ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Abonnement, zusammen mit der Zahlungsaufforderung, innerhalb der folgenden 10 Tage persönlich an einer bedienten Verkaufsstelle vorzuweisen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Nach Ablauf der 10 Tage, oder falls die Zahlungsaufforderung nicht vorgewiesen werden kann, muss der ganze Betrag, gemäss Einzahlungsschein, überwiesen werden. Das Einsenden fotokopierter Fahrausweise kann nicht akzeptiert werden. Achtung: Auch InhaberInnen von persönlichen ZVV-, General- oder Halbtax-Abonnements, deren Gültigkeit am Kontrolltag abgelaufen sind, bezahlen die Gebühr von CHF 90.-- bzw. CHF 130.-- oder CHF 160.--.

 

Unpersönliches Abo vergessen?

Die unpersönlichen ZVV-Abonnemente sind übertragbar. Aus diesem Grund besteht bei diesen Abonnementen die Möglichkeit der nachträglichen Vorweisung leider nicht.


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Gebührenübersicht

Fahrgäste ohne gültigen
Fahrausweis bezahlen
Gebühr in CHF
ohne gültigen Fahrausweise

Gebühr in CHF
teilgültiger Fahrausweis

Beim 1. Mal 90.-- 70.--
Beim 2. Mal  (innert 2 Jahren) 130.-- 110.--
Ab dem 3. Mal (innert 2 Jahren) 160.-- 140.--
Zusätzliche Inkassogebühren    
Mahnung 50.-- 50.--
Betreibungen und Strafanzeige je 50.-- 50.--

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Mehraufwand jeglicher Art, z.B. für Nachforschungen von Adressen, usw. wird pro angebrochene Viertelstunde und Kontrollperson/Inkasso-MitarbeiterIn verrechnet.

Fr. 25.-- (je angebrochene 1/4-Stunde und beschäftige Person)


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Kontrollpraxis VBZ

Mitarbeiter tippt in sein Kontrollgerät.

Eine normale Kontrolle wird von einem drei- oder vierköpfigen Team im fahrendem Fahrzeug durchgeführt.

Grosskontrollen werden vorgängig im Fahrzeug über Lautsprecher angekündigt. Bei Kontrollen, die während eines Stopps durchgeführt werden, bittet die Fahrerin oder der Fahrer vor dem Halt an der betreffenden Haltestelle die Fahrgäste, das Ticket bereitzuhalten, da bei der nächsten Haltestelle eine Kontrolle durchgeführt werde.

Bei einer Grosskontrolle, die im Fahrzeug und während des Aussteigens im Haltestellenbereich stattfindet, sind die VBZ mit 12 bis 16 KundenberaterInnen vor Ort.

Grosskontrollen finden immer an einer Haltestelle statt. Das Fahrzeug wird also nicht mitten auf der Strecke angehalten. An der Haltestelle stehen die KundenberaterInnen der VBZ bereit; Sie erkennen diese an der Uniform oder am Namensschild. Wenn das Fahrzeug hält und die Türen aufgehen, machen die KundenberaterInnen die Fahrgäste nochmals darauf aufmerksam, dass jetzt eine Kontrolle stattfindet. Wer aussteigen möchte, wird während des Aussteigens, evtl. also auch im Haltestellenbereich, kontrolliert. Die Fahrausweise der anderen Fahrgäste werden im Fahrzeug geprüft.
Wer kein Ticket hat, muss zwecks Aufnahme der Personalien resp. Bezahlung des Taxzuschlages aussteigen, damit das Tram oder der Bus weiterfahren und den Fahrplan einhalten kann.

Reguläre Kontrollen werden täglich, während der gesamten Betriebszeit, durchgeführt. Grosskontrollen finden im Durchschnitt vier Mal pro Monat statt.


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Argumentarium für Kontrollen

Warum werden Kontrollen durchgeführt?

Jeden Tag fahren in Zürich schätzungsweise 30'000- 40'000 Personen ohne gültigen Fahrausweis in Tram und Bus. Eine erstaunlich hohe Zahl und zu viele, um tatenlos zuzusehen. Mittels Kontrollen wollen wir bei den chronischen SchwarzfahrerInnen Präsenz markieren, Unentschlossene dazu motivieren, sich ein Ticket zu besorgen und die zahlenden Fahrgäste darin bestätigen, sich auch weiterhin einen Fahrausweis zu kaufen. Auch aus Fairness gegenüber Ihnen, die Sie Ihr Ticket bezahlt haben.

Warum fahren die VBZ bei einer Kontrolle mit einem solchen „Grossaufgebot“ an Leuten ein? 

Die Zahl der KundenberaterInnen variiert von drei oder vier Personen bei einer normalen Kontrolle und 12 bis 16 Mitarbeitenden bei einer Grosskontrolle. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Tram oder der Bus schnell weiterfahren kann und auch Personen während des Aussteigens im  Haltestellenbereich bzw. an allen Türen der Fahrzeuge kontrolliert werden können.

Warum müssen Fahrgäste, die kein gültiges Ticket haben, aussteigen?
 
Damit das Fahrzeug ohne Verzögerung weiterfahren kann und alle Fahrgäste, die im Besitz eines gültigen Tickets sind, rechtzeitig an ihr Ziel gelangen.

Warum ist bei Grosskontrollen manchmal die Polizei dabei?

Die VBZ legen höchsten Wert auf Sicherheit. Zum Schutz der Fahrgäste und der KundenberaterInnen ist es oft nötig, dass bei Kontrollen die Polizei vor Ort ist. Sollten Identitätskontrollen erforderlich sein, so können diese durch die Polizei rasch vorgenommen werden.


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Den ZVV-Verbundtarif finden Sie hier.


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Weitere Informationen

Kontakt

Büro für Taxzuschläge

Bullingerstrasse 91
8004 Zürich
Telefon +41 (0)44 411 56 98
Fax +41 (0)44 411 56 40

Öffnungszeiten:
MO-FR 07.30-11.30 Uhr & 13.30-16.00 Uhr





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