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Allgemeine Informationen
Haben Sie einen Hund dabei und sind sich nicht sicher, ob Sie für ihn ein Ticket benötigen? Wir haben die wichtigsten Angaben zu Tickets und Tarifbestimmungen für Sie aufbereitet. Weitergehende Informationen zum Verbundtarif des ZVV finden Sie hier.
Reisende mit einer Behinderung
- In der Schweiz wohnhafte Reisende mit einer Behinderung können mit dem entsprechenden Ausweis (kann beim Statthalteramt bezogen werden) eine Begleitperson und/oder einen Führhund unentgeltlich mitnehmen. Entweder der Reisende oder die Begleitperson muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein.
- Weitere hilfreiche Informationen für Reisende mit einer Behinderung finden Sie hier.
ProMobil macht unabhängig und bringt Lebensqualität
- Im Kanton Zürich wohnhafte Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung, die den Weg zu den Haltestellen des öffentlichen Verkehrs oder den Einstieg in deren Transportmitteln nicht oder nur mit grosser Mühe bewältigen, können für Freizeitfahrten die Dienste der Zürcher Stiftung für Behindertentransporte in Anspruch nehmen, sofern sie im Besitz eines entsprechenden Ausweises sind. Bis zu einem Umkreis von etwa 15 Kilometern von ihrem Ausgangspunkt, fahren sie zu einem stark ermässigten Tarif mit dem Taxi. Der ZVV unterstützt ProMobil mit jährlich 6 Millionen Franken.
Die Anspruchsberechtigung wird für Personen im IV-Alter von Pro Infirmis und für Personen im AHV-Alter von Pro Senectute abgeklärt:
- Pro Infirmis, Hohlstrasse 560, 8048 Zürich , Telefon 044 299 44 11
- Pro Senectute, Seefeldstrasse 94a, 8032 Zürich, Telefon 058 451 50 00
Weitere Infos: ProMobil, Postfach, 8031 Zürich, Telefon Kundendienst 044 278 90 00 oder www.promobil.ch.
Tiere
- Kleine Hunde, Katzen und ähnliche zahme Kleintiere dürfen in Taschen, Körben und anderen geeigneten Behältern gratis mitreisen.
- Nutzhunde werden kostenlos befördert. Als Nutzhunde gelten Blindenführhunde in Ausbildung, Lawinensuchhunde und Assistenzhunde für motorisch behinderte Menschen. Die kostenlose Beförderung wird aufgrund einer auf den Namen des Hundes lautenden Ausweiskarte gewährt. Die Ausweiskarte kann beim Statthalteramt bezogen werden. Die Belgeitperson eines Nutzhundes muss einen gültigen Fahrausweis besitzen.
- Für alle anderen Tiere lösen Sie bei einer Einzelfahrt eine Fahrkarte zum ermässigten Fahrpreis 2. Klasse (Erwachsene, Halbtax) für ein Monatsabo einen NetzPass Monat (Preis persönlicher NetzPass Monat, Jugendliche bis 25 Jahre) für ein Jahresabo einen persönlichen NetzPass Hund (Preis NetzPass Jahr, Jugendliche bis 25 Jahre). Die Begleitperson des Tieres muss natürlich ebenfalls im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein.
Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle
- Handgepäck und begleitete Kinderwagen werden gratis befördert. Behinderten-Rollstühle werden gratis befördert, wenn der Benutzer mitreist.
Velo
- Für Ihr Velo benötigen Sie ein normales Ticket 2. Klasse. Wenn Sie ein Halbtax-Abo oder ein GA besitzen, lösen Sie ein Ticket zum ermässigten Preis. Mehr Informationen zum Velotransport finden Sie hier.
Familienvergünstigungen
- Die Familienvergünstigungen der Schweizerischen Transportunternehmen, Junior-Karte und Enkel-Karte, gelten für alle Verbundfahrausweise.
- Mit der Junior-Karte fahren Kinder von 6 bis 16 Jahren in Begleitung von Vater und/oder Mutter gratis. Die Eltern müssen ein gültiges Ticket besitzen. Die Junior-Karte kostet pro Kind und Jahr Fr. 30.--. Ab dem dritten Kind ist sie gratis.
- Mit der Enkel-Karte fahren Kinder von 6 bis 16 Jahre in Begleitung von Grossvater und/oder Grossmutter gratis. Die Grosseltern müssen ein gültiges Ticket besitzen. Die Enkel-Karte kostet pro Kind und Jahr Fr. 30.--.
Kinder und Jugendliche
- Kinder bis 6 Jahre fahren in Begleitung Erwachsener gratis. Pro Begleitperson können höchstens 8 Kinder gratis mitgenommen werden. Reist eine Begleitperson mit mehr als 8 Kindern unter 6 Jahren, sind für die überzähligen Kinder Billette zum halben Preis bzw. der allenfalls vorgesehene Mindestfahrpreis zu bezahlen. Wird die Begleitfunktion Kindern übertragen, müssen diese urteilsfähig und mindestens 12 Jahre für maximal 4 Kinder und mindestens 16 Jahre für maximal 8 Kinder alt sein.
- Kinder von 6 bis 16 Jahren bezahlen den ermässigten Fahrpreis bis am Vortag ihres 16. Geburtstags. Billettautomaten: 1/2 Taste
- Jugendliche bis 25 Jahre bezahlen für Tageswahl-, Mehrfahrten- und Gruppenkarten den ermässigten Fahrpreis und haben Anspruch auf den NetzPass 'Junior'. Die Mehrfahrten-, Tageswahl- und Gruppenkarten können bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag benützt werden. Monats- oder Jahresabonnemente 'Junior' können bis am Vortag des 25. Geburtstages gekauft und bis zu deren Ablauf benützt werden.
- Kinder und Jugendlichen empfehlen wir, für Kontrollen einen amtlichen Altersausweis bei sich zu haben.
General- und Halbtax-Abonnemente
- Generalabonnemente, Tageskarten zu Halbtax-Abos und Kinder-Tageskarten werden auf allen Linien im Verbundtarifgebiet anerkannt.
- Inhaber von Halbtax-Abos haben im ganzen Verbundtarifgebiet anrecht auf die ermässigten Preise. Ausnahme: Monats- und Jahresabonnemente.


