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Wohnungen
Die Liegenschaftenverwaltung vermietet rund 9000 Wohnungen. Dieses Wohnangebot richtet sich an alle Bevölkerungsschichten in unterschiedlichen Lebenslagen. 6467 Wohnungen befinden sich in Wohnsiedlungen und 2549 Wohnungen in Einzel-Liegenschaften.
Mietzinse
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Wohnsiedlung Zurlinden
Die Mietzinse sind zu Selbstkosten nach dem Grundsatz der Kostenmiete berechnet:
- Kapitalkosten (Anlagewert x hypothekarischer Referenzzinssatz)
- Bewirtschaftungskosten (3.25 % des Gebäudeversicherungswerts)
Berechnungsgrundlage ist die kantonale Wohnbauförderungsverordnung.
Grundsätze der Wohnungsvermietung
Es gelten folgende Richtlinien:
- Personenzahl = mindestens Anzahl Zimmer - 1
- Miete und Einkommen müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen
- Vorrang haben Personen, die mit Kindern zusammen leben.
Die Verordnung über die Grundsätze der Vermietung beschloss der Gemeinderat am 6. September 1995.
Vergünstigte Wohnungen in Wohnsiedlungen
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Wohnsiedlung Heuried
2385 Wohnungen sind mit Mitteln von Bund, Kanton und Stadt für bescheidenere Einkommen vergünstigt (subventioniert). Für die Miete solcher Wohnungen gelten die kantonalen Vermietungsgrundsätze (Personenzahl, Einkommen, Vermögen, Wohnsitz).
Dokumente der kantonalen Wohnbauförderung
Die Einkommenslimiten für den Bezug einer subventionierten Wohnung sind seit 2009 indexiert und werden jeweils per 1. Juli dem Landesindex der Konsumentenpreise vom April angepasst. Die im Merkblatt über die Anforderungen aufgeführten Einkommenslimiten gelten für das steuerbare Einkommen der Jahre 2010 und 2011.
Anforderungen an die Mieterinnen und Mieter von staatlich unterstützten Wohnungen (PDF, 1 Seite, 193 KB)
Die Liegenschaftenverwaltung hat die Mietzinse auf 1. Oktober 2012 gesenkt
Das Bundesamt für Wohnungswesen hat den hypothekarischen Referenzzinssatz am 1.6.2012 um 0.25 % gesenkt, was einer Mietzinsreduktion um 2.91 % entspricht. Die Liegenschaftenverwaltung hat die Senkung auf den nächsten Kündigungstermin am 1.10.2012 an die Mieterinnen und Mieter weiter gegeben. Nach Abzug der aufgelaufenen Teuerung seit der letzten generellen Mietzinssenkung (40 % von 0.2 Punkten) und der allgemeinen Kostensenkung (0.5 % jährlich) resultierte eine Mietzinssenkung von 2.54 %.
Abweichende Kostenstände im Mietvertrag oder individuelle Vorbehalte werden berücksichtigt. Bei Wohnungen, die vom Kanton subventioniert sind, ergibt sich eine Mietzinsveränderung auf die konkrete Finanzierung der Überbauung.

