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Wohnungen
Die Liegenschaftenverwaltung vermietet rund 9000 Wohnungen. Dieses Wohnangebot richtet sich an alle Bevölkerungsschichten in unterschiedlichen Lebenslagen. 6471 Wohnungen befinden sich in Wohnsiedlungen und 2551 Wohnungen in Einzel-Liegenschaften.
Die Liegenschaftenverwaltung senkt die Mietzinse auf 1. April 2012
Das Bundesamt für Wohnungswesen hat den hypothekarische Referenzzinssatz am 1.12.2011 um 0,25 % auf 2.5 % gesenkt, was einer Mietzinsreduktion um 2,91 % entspricht. Die Liegenschaftenverwaltung wird die Senkung auf den nächsten Kündigungstermin (in der Regel 1.4.2012) an die Mieter und Mieterinnen weiter geben. Nach Abzug der aufgelaufenen Negativteuerung seit der letzten generellen Mietzinssenkung (40 % von -0,1 Punkten) und Addition der allgemeinen Kostensteigerung (0,5 % jährlich) resultiert eine Mietzinssenkung von 2,45 %. Die Senkung erfolgt auch bei den Einzel-Wohnliegenschaften, die gestützt auf die kantonalen Vorschriften per 1.1.2007 höher bewertet worden sind.
Abweichende Kostenstände im Mietvertrag oder individuelle Vorbehalte werden berücksichtigt. Bei Wohnungen, die vom Kanton subventioniert sind, ergibt sich eine Mietzinsverändung gestützt auf die konkrete Finanzierung der Überbauung.
Mietzinse
Wohnsiedlung Zurlinden
Die Mietzinse sind zu Selbstkosten nach dem Grundsatz der Kostenmiete berechnet:
- Kapitalkosten (Anlagewert x hypothekarischer Referenzzinssatz)
- Bewirtschaftungskosten (3.25 % des Gebäudeversicherungswerts)
Berechnungsgrundlage ist die kantonale Wohnbauförderungsverordnung.
Grundsätze der Wohnungsvermietung
Es gelten folgende Richtlinien:
- Personenzahl = mindestens Anzahl Zimmer - 1
- Miete und Einkommen müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen
- Vorrang haben Personen, die mit Kindern zusammen leben.
Die Verordnung über die Grundsätze der Vermietung beschloss der Gemeinderat am 6. September 1995.
Vergünstigte Wohnungen in Wohnsiedlungen
Wohnsiedlung Heuried
2409 Wohnungen sind mit Mitteln von Bund, Kanton und Stadt für bescheidenere Einkommen vergünstigt (subventioniert). Für die Miete solcher Wohnungen gelten die kantonalen Vermietungsgrundsätze (Personenzahl, Einkommen, Vermögen, Wohnsitz).
Dokumente der kantonalen Wohnbauförderung
Die Einkommenslimiten für den Bezug einer subventionierten Wohnung sind seit 2009 indexiert und werden jeweils per 1. Juli dem Landesindex der Konsumentenpreise vom April angepasst. Die im Merkblatt über die Anforderungen aufgeführten Einkommenslimiten gelten für das steuerbare Einkommen der Jahre 2009 und 2010.

