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PUK ERZ: Stadtrat erstattet Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen

Medienmitteilung

Die parlamentarische Untersuchungskommission PUK ERZ hat nach der Untersuchung der 2015/2016 festgestellten Unregelmässigkeiten bei Entsorgung + Recycling Zürich Empfehlungen an den Stadtrat ausgesprochen. Der Stadtrat erstattet dem Gemeinderat nun Bericht.

15. Mai 2024

Ende 2020 legte die parlamentarische Untersuchungskommission PUK ERZ die Ergebnisse ihrer Untersuchungen zu den 2015 und 2016 festgestellten Unregelmässigkeiten bei Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) vor. Der Schlussbericht enthält Empfehlungen an den Stadtrat, die allgemein eine stärkere Aufsicht des Stadtrats über die Dienstabteilungen fordern.

Der Stadtrat hat ausgehend von diesen Empfehlungen Massnahmen beschlossen. Der entsprechende Bericht ist online abrufbar. Unter anderem hat er mit verschiedenen grundlegenden Erlassen Organisation und Kompetenzen von Stadtrat, Departementen und Dienstabteilungen klarer geregelt, und jedes Departement verfügt über ein eigenes Organisationsreglement. Weitere rechtliche Grundlagen wurden in den Bereichen Finanzen, internes Kontrollsystem (IKS), Gebühren, Risiko- und Versicherungsmanagement, Beteiligungsmanagement und Aktenführung in Kraft gesetzt. Für die Führung der Dienstabteilungen wurden gemeinsame Standards angeordnet (STRB Nr. 3741/2023). Der Bericht wird nun an den Gemeinderat überwiesen.

ERZ-interne Aufarbeitung bereits 2020 abgeschlossen

ERZ hat die Aufarbeitung der Unregelmässigkeiten, Fehlentwicklung und Mängel bereits 2020 abschliessen können (Medienmitteilung vom 22. Juni 2020). Die neue Führungs- und Betriebskultur hat sich etabliert und die verbindlichen Regeln für Organisation, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind fest verankert.

Bereits in der Vergangenheit hat der Stadtrat in Zusammenhang mit den Regelverstössen bei ERZ mehrfach betont, dass diese auf einer bewussten, teilweise am Recht und den Kontrollinstanzen vorbei getriebenen Praxis der früheren ERZ-Führung erfolgten. Es ist dem Stadtrat daher wichtig festzuhalten, dass auch mit den nun weiter entwickelten Compliance- und Kontrollprozessen auf Grundlage der Empfehlungen der PUK ERZ ein solches bewusst widerrechtliches Verhalten nicht zwingend verhindert werden könnte. Den Direktor*innen städtischer Dienstabteilungen kommt die Aufgabe zu dafür zu sorgen, dass die rechtlichen Vorgaben und die Compliance in ihrer Dienstabteilung eingehalten werden.

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