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Höhere Maximalbeiträge für Wohnkosten in der Sozialhilfe

Medienmitteilung

Aufgrund der steigenden Wohnkosten wird es vor allem für sozial benachteiligte Menschen immer schwieriger, günstigen Wohnraum zu finden. Die Sozialbehörde der Stadt Zürich hebt deshalb gemäss den aktuellen Marktentwicklungen die Obergrenzen für die Mietkosten an, die durch die Sozialhilfe finanziert werden.

17. Mai 2024

Per 1. Juli 2024 passt die Sozialbehörde der Stadt Zürich ihre Richtlinie für die Bemessung der Wohnkosten von Sozialhilfebeziehenden an. Damit wird den in den letzten Jahren gestiegenen Mietpreisen in der Stadt Zürich, der allgemeinen Teuerung und dem erhöhten Referenzzinssatz Rechnung getragen. Die Anpassung der Mietzinsrichtlinien soll dazu beitragen, dass auch Sozialhilfebeziehende angemessenen Wohnraum finden und langfristig finanzieren können. Die Erhöhung der Beträge beträgt von 50 Franken (5-Personenhaushalt) bis zu 200 Franken (1-Personenhaushalt) pro Monat.

Regelmässige Überprüfung der Mietzinslimiten nötig

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS empfiehlt, die anrechenbaren Wohnkosten periodisch zu überprüfen und die Obergrenzen für die Wohnkosten verschieden grosser Haushalte gemäss regionalen oder kommunalen Verhältnissen festzulegen. Dabei sollen auch die sogenannten Überschreitungsquoten einbezogen werden: Sie geben an, welche Anteile der Mietenzinsen von Sozialhilfebeziehenden über den aktuell geltenden Obergrenzen liegen. In der Stadt Zürich zeigte sich der Handlungsbedarf insbesondere bei Wohnungen für 1-, 2- und 3-Personenhaushalte: Bis zu 27 Prozent der Wohnungen in diesem Segment lagen über den bisher geltenden Mietmaxima. Entsprechend wurden die Obergrenzen für diese Haushaltsgrössen stärker angehoben. Zudem beziehen sich die neuen Obergrenzen der Wohnkosten auf die Nettomieten statt wie bisher auf die Bruttomieten (Mietkosten inkl. Nebenkosten). Die Nebenkosten werden neu nach Bedarf erstattet. Die neuen Richtlinien ersetzen die Richtlinien zur Bemessung der Wohnkosten im Unterstützungsbudget vom 17. Dezember 2020; sie treten ab 1. Juli 2024 in Kraft. 

Zusätzliche Unterstützungsangebote für Wohnungssuchende

Nebst den angepassten Obergrenzen der Mietzinsrichtlinien setzt der Stadtrat auch auf Massnahmen, die sozial benachteiligte Personen den Zugang zum Wohnungsmarkt durch gezielte Beratung erleichtern, sozial gut durchmischter Wohnraum schaffen und Nachfolgelösungen bei Wohnungsumnutzungen anstreben. Entsprechende Beratungsangebote wie zum Beispiel der Schreibdienst stehen allen Stadtzürcher*innen zur Verfügung. Für spezifische Zielgruppen wie Migrant*innen, ältere Personen oder Menschen mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen stehen zusätzliche Angebote bereit. 

Übersicht angepasste Obergrenzen Richtlinie Wohnkosten

Übersicht angepasste Obergrenzen Richtlinie Wohnkosten

HaushaltsgrösseBisher
(Bruttomiete)
Neu
(Nettomiete)
1-Personenhaushalt (ab 25 J.)

1’200.-

1’400.-
2- Personenhaushalt1’500.-1’650.- 
3- Personenhaushalt1’650.-1’800.- 
4- Personenhaushalt1’800.-1’950.- 
5- Personenhaushalt2’000.-2’050.- 

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