Die AOZ ist im Auftrag des Staatssekretariats für Migration (SEM) verantwortlich für die Betreuung von Asylsuchenden in den drei Asylregionen Ostschweiz, Zürich sowie Tessin und Zentralschweiz. Nach der kritischen Berichterstattung rund um das Bundesasylzentrum Zürich (BAZ) hat die AOZ im Juli 2021 angekündigt, die Vorwürfe durch eine unabhängige Untersuchung prüfen zu lassen. Mit dieser Untersuchung will der Verwaltungsrat – im Sinne einer gelebten Fehler- und Lernkultur – die Grundlage schaffen für eine zeitgemässe und bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Betreuungsauftrags für die Bundesasylzentren.
Die von Res Publica Consulting (rpc) durchgeführte Untersuchung deckte die Klientenbetreuung, Personal- und Führungsfragen sowie die betrieblichen Abläufe im BAZ Zürich ab. Darüber hinaus beleuchtete sie dessen Entstehungsgeschichte – insbesondere den Übergang vom Testbetrieb Juch in Zürich-Altstetten zum aktuellen Betrieb an der Duttweilerstrasse im Herbst 2019. Für die Untersuchung wurden Interviews mit aktuellen und ehemaligen AOZ-Mitarbeitenden, Verwaltungsratsmitgliedern sowie Vertretungen der Stadt Zürich und des SEM geführt. Zudem wurde eine Online-Umfrage bei Mitarbeitenden des BAZ Zürich ausgewertet.
Verbesserungspotenzial im Change-Management
Der knapp 60-seitige Bericht enthält keine Feststellungen, die auf systemische Mängel der Organisation hindeuten und damit wesentliche strukturelle oder personelle Anpassungen notwendig machen würden.
Er zeigt jedoch auf, dass die Mitarbeitenden im Übergang vom Testbetrieb im Juch zum BAZ Zürich mangelhaft auf die neuen Rahmenbedingungen vorbereitet wurden. Insbesondere dem Kulturwandel wurde zu wenig Beachtung geschenkt – dies aufgrund verschiedener personeller Wechsel, zu knapper Ressourcen sowie Verzögerungen beim Bau.
Der rpc-Bericht bestätigt darüber hinaus, dass die AOZ seit Sommer 2021 bereits verschiedene Mängel behoben und zahlreiche Verbesserung eingeleitet hat – beispielsweise betreffend Infrastruktur, Arbeitsinstrumente oder Personalführung. Die Umsetzung weiterer für das BAZ vorgeschlagener Massnahmen erfolgt in Absprache mit dem SEM sowie mit der Stadt Zürich als Besitzerin des Gebäudes. Zudem enthält der Bericht Empfehlungen, die es der Fachorganisation AOZ ermöglichen, den hohen Qualitätsansprüchen noch besser und über das Betreuungsmandat im BAZ hinaus gerecht zu werden. Dies insbesondere hinsichtlich des Einbezugs der Mitarbeitenden in laufende Veränderungsprozesse und eines engeren Dialogs mit allen relevanten Akteuren und Anspruchsgruppen.
Auch der Zürcher Stadtrat zieht positives Fazit
Zeitgleich mit der Veröffentlichung des Untersuchungsberichts der AOZ zieht auch der Stadtrat von Zürich in einem Bericht an den Gemeinderat eine grundsätzlich positive Bilanz zu den ersten beiden Betriebsjahren des BAZ Zürich (s. Medienmitteilung vom 10. Juni 2022). Trotz verschiedener Herausforderungen – vor allem in der Anfangsphase des Betriebs – ist der Stadtrat überzeugt, dass Zürich ein richtiger und wichtiger Standort für ein Bundesasylzentrum ist und bleibt.