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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wer sind die Menschen, die wir Ihnen als Mieter*innen vermitteln können?

Bei den Menschen handelt es sich um anerkannte Flüchtlinge oder vorläufig aufgenommene Personen, die im Kanton Zürich Sozialhilfe beziehen. In der Regel leben sie bereits seit einem Jahr oder länger in der Schweiz und werden aller Wahrscheinlichkeit nach für immer oder zumindest sehr lange hier bleiben. Ein eigenes Zimmer oder eine eigene Wohnung sind für sie ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer gelungenen Integration.

Vermittelt die AOZ auch neu ankommende Flüchtlinge?

Nein. Die Unterbringung neu ankommender Flüchtlinge liegt in der Schweiz in der Kompetenz des Bundes bzw. der Kantone. Im Kanton Zürich werden die Asylsuchenden in einer ersten Phase nach der Zuweisung durch den Bund in so genannten Durchgangszentren untergebracht. Für die Dauer ihres Aufenthalts in den Zentren (zwischen 2 und 6 Monaten) verbleibt die Sozialhilfe-Zuständigkeit für sie beim Kantonalen Sozialamt.

Kann ich auch ein Kind oder einen Jugendlichen bei mir beherbergen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie ein unbegleitetes Flüchtlingskind oder einen Jugendlichen mit Fluchthintergrund bei sich aufnehmen. Für das entsprechende Verfahren sind jedoch spezielle Behörden zuständig. In der Stadt Zürich ist dies die Fachstelle Pflegekinder. Wenn Sie nicht in Zürich wohnen, wenden Sie sich an das für Sie zuständige Kinder- und Jugendhilfezentrum (KJZ).

Warum sollte das Mietverhältnis idealerweise ein Jahr oder länger dauern?

Bei den Personen, die wir Ihnen vermitteln, handelt es sich um Flüchtlinge, die ein Bleiberecht in der Schweiz erhalten haben und vor der Herausforderung stehen, hier Fuss zu fassen. Viele von ihnen suchen schon seit längerer Zeit nach einer Wohnung und haben im Verlauf ihrer Suche zahlreiche Absagen hinnehmen müssen.

Ihr Wohnangebot kann und soll Menschen in dieser Situation eine längerfristige Perspektive bieten und nicht bloss eine weitere «Notlösung» für sie sein. Wenn immer möglich möchten wir verhindern, dass Personen, die den Schritt in den privaten Wohnungsmarkt geschafft haben, nach Ablauf des Mietvertrages wieder in Asyl-Unterkünfte zurückkehren müssen.

Wie funktioniert das Auswahlverfahren?

Um vorzeitige Auflösungen des Mietverhältnisses zu vermeiden, legen wir grossen Wert auf die sorgfältige Auswahl der Flüchtlinge, die für Ihr Wohnangebot in Frage kommen. Dabei berücksichtigen wir sowohl Ihre Vorstellungen von Ihren künftigen Mieter*innen als auch die Bedürfnisse unserer Klient*innen.

Sie haben in jedem Fall die Möglichkeit, die Interessent*innen persönlich kennen zu lernen und sich selbst ein Bild von ihnen zu machen. Der Entscheid, wer bei Ihnen einzieht, liegt selbstverständlich bei Ihnen.

Wer kommt für die Miete der Flüchtlinge auf?

Die Flüchtlinge, für die wir zuständig sind, erhalten Sozialhilfe und haben Anspruch auf Übernahme der Mietkosten. Die Sozialbehörde jeder Gemeinde legt den Maximalbetrag fest, der von der Sozialhilfe übernommen wird.

Wenn Ihr*e Wohnungsmieter*in bzw. Ihr*e Mitbewohner*in Arbeit findet und Sozialhilfe unabhängig wird, bezahlt sie oder er die Miete selber.

Kann ich die Flüchtlinge auch gratis beherbergen?

Nein. Wir möchten verhindern, dass sich die Flüchtlinge Ihnen gegenüber in der Rolle des Bittstellers bzw. der Bittstellerin befinden. Deshalb vermitteln wir keine Gratis-Angebote. Es spricht aber nichts dagegen, dass Sie die Miete unter dem Maximalbetrag ansiedeln, welcher durch die Sozialhilfe gedeckt ist. Damit erleichtern Sie Ihrem*Ihrer Mieter*in bzw. Ihrem*Ihrer Mitbewohner*in den Weg in die finanzielle Unabhängigkeit und entlasten die Allgemeinheit.

Kann bzw. muss ich die Flüchtlinge auch im Alltag unterstützen?

Das Hauptziel der privaten Wohnraumvermittlung durch die AOZ besteht darin, den Flüchtlingen eine Bleibe im privaten Wohnungsmarkt zu verschaffen. Sofern er oder sie dies wünscht, dürfen Sie Ihre*n Wohnpartner*in oder Ihre*n Mieter*in natürlich gerne auch in anderen Bereichen unterstützen – sei es beim Deutschlernen, bei der Arbeitssuche oder bei Behördengängen –, zwingend ist dies jedoch nicht.

Sind die Flüchtlinge im Schadensfall versichert?

Ja. Wir sind dafür besorgt, dass die Sozialberatung vor dem Einzugs eine Haftpflicht-Versicherung für die betreffende Person/Familie abschliesst.

Was kann ich tun, wenn Konflikte auftreten?

So lange Ihr*e (Unter)Mieter*in von unserer Sozialberatung betreut wird, steht wir Ihnen auch bei Missverständnissen und Konflikten mit Ihnen zur Seite.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich nicht im Kanton Zürich wohne?

Wenn Sie im Kanton Zürich wohnen, können Sie Ihr Wohnangebot über das Formular für Wohnungsbesitzer*innen (Wohnungen) bzw. das Formular für Gastgeber*innen (Einzelzimmer) bei uns angeben.

Kontakt

AOZ
Fachbereich Wohnen
Eggbühlstrasse 15
8050 Zürich

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