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Unterbringung in Gemeinden

Im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit (Art. 6 der Asylfürsorgeverordnung) sind die Gemeinden des Kantons Zürich für die Unterstützung und Unterbringung von den ihnen zugewiesenen Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen ohne Flüchtlingsstatus verantwortlich.

Die AOZ führt im Auftrag von Gemeinden Kollektivunterkünfte für die Unterbringung von Personen des Asylbereichs.

Kontakt

AOZ
Sozialberatung & Asylbetreuung Standort Schlieren
Brandstrasse 24
8952 Schlieren
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AOZ
Sozialberatung & Asylbetreuung Standort Wetzikon
Guyer-Zeller-Strasse 4
8620 Wetzikon ZH
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