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Unterbringung in der Stadt Zürich

Aussenansicht einer Liegenschaft

Im Rahmen der kommunalen Zuständigkeit (Art. 6 der Asylfürsorgeverordnung) ist die AOZ im Auftrag der Stadt Zürich für die Unterstützung und Unterbringung von Asylsuchenden und vorläufig aufgenommenen Personen ohne Flüchtlingsstatus verantwortlich. Für die Unterbringung stehen diverse Liegenschaften und Einzelwohnungen in der Stadt Zürich sowie temporäre Wohnsiedlungen zur Verfügung. Mehr als die Hälfte der asylsuchenden Personen organisiert ihre Unterbringung auf privatem Weg.

Reguläre Unterbringung

Die AOZ ist Mieterin von diversen Liegenschaften und Einzelwohnungen in der Stadt Zürich. Nicht selten werden der AOZ Räumlichkeiten im Sinne einer befristeten Zwischennutzung vermietet.
In diesem Wohnraum sind Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene untergebracht.
Die Klient*innen müssen sich grundsätzlich ein Zimmer teilen. Ausnahmen sind möglich bei gesundheitlichen oder sozialen Gründen.

Unterbringung in städtischen Kollektivunterkünften

Wenn in kurzer Zeit Wohnraum geschaffen werden muss, werden Übergangszentren eröffnet für Personen, die neu der Stadt Zürich zugewiesen werden. Aktuell sind im Zusammenhang mit der Fluchtmigration aus der Ukraine sowie der aktuell hohen Zahl von Personen im Asylbereich folgende Übergangszentren in Betrieb: 

  • Übergangszentrum Personalhaus Triemli in der Stadt Zürich (seit März 2022). Per Dezember 2023 wird ein zweites Personalhaus für Geflüchtete eröffnet. In dieser Unterkunft sind sowohl Personen aus der Ukraine als auch aus anderen Herkunftsländern untergebracht.
  • Übergangszentrum Buttenau in Adliswil (seit April 2022). In diesem Zentrum wohnen Geflüchtete aus der Ukraine.

In den Kollektivunterkünften wohnen die Personen bis sie in eine reguläre Unterbringung wechseln können.

Temporäre Wohnsiedlungen

  • Temporäre Wohnsiedlung Geerenweg (FOGO)
    Die Modulbauten der temporären Wohnsiedlung in Leutschenbach wurden im Herbst/ Winter 2018 nach Zürich-Altstetten umplatziert. Die TWS hat eine Kapazität von 114 Personen. Zusätzliche Informationen zum FOGO-Areal finden Sie auf der FOGO-Webseite.
  • Temporäre Wohnsiedlung Aargauerstrasse 
    Die temporäre Wohnsiedlung Aargauerstrasse in Zürich West hat eine Kapazität von 140 Personen. Die Unterkunft ist seit September 2010 in Betrieb.
  • Temporäre Wohnsiedlung Zihlacker
    Die temporäre Wohnsiedlung Zihlacker an der Frohbühlstrasse in Zürich-Seebach hat eine Kapazität von 115 Personen. Die Unterkunft ist seit August 2016 in Betrieb.
  • Temporäre Wohnsiedlung Hardhof
    Die temporäre Wohnsiedlung Hardhof in Zürich-Altstetten hat eine Kapazität von 48 Personen. Sie ist seit September 2017 in Betrieb.
  • Temporäre Wohnsiedlung Dangelweg
    Die temporäre Wohnsiedlung Dangelweg in Zürich-Wollishofen hat eine Kapazität von 70 Personen. Sie ist seit November 2017 in Betrieb.
  • Temporäre Wohnsiedlung Leimbach
    Die temporäre Wohnsiedlung Leimbach hat eine Kapazität von 34 Personen. Sie ist seit Februar 2018 in Betrieb.
  • Temporäre Wohnsiedlung Aubruggweg
    Die temporäre Wohnsiedlung Aubruggweg in Zürich-Oerlikon hat eine Kapazität von 116 Personen. Sie ist seit Juli 2018 in Betrieb. 

Bewohner*innen

In den Temporären Wohnsiedlungen wohnen Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene Personen (Familien und Einzelpersonen), welche von der AOZ Sozialberatung betreut werden. Die erwerbsfähigen Erwachsenen gehen einer geregelten Arbeit oder Beschäftigung nach. Die Kinder im schulpflichtigen Alter besuchen einen Kindergarten bzw. die öffentliche Schule im Quartier. 

Kontakt

AOZ
Fachbereich Wohnen
Eggbühlstrasse 15
8050 Zürich
Kontaktformular

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