Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Randthema. Im Gegenteil: Seit Jahren steigen bei der Fachstelle für Gleichstellung die Anfragen zu diesen Themen. Aner Voloder kennt diese Grenzverletzungen im Arbeitsalltag in all ihren Ausprägungen. Er berät seit vielen Jahren Mitarbeitende der Stadt Zürich, Arbeitgebende sowie Menschen, die in Zürich wohnen oder arbeiten. Ein Gespräch über Macht, Schweigen und Verantwortung.
Was ist mit sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz genau gemeint?
Sexuelle und sexistische Belästigung ist jedes unerwünschte Verhalten mit sexuellem Bezug oder aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit und/oder der sexuellen Orientierung. Das können anzügliche Kommentare, taxierende Blicke, abwertende Aussagen oder körperliche Übergriffe sein. Damit wird die Würde der betroffenen Person verletzt. Sexuelle oder sexistische Belästigung ist also sowohl eine Form von Gewalt als auch eine Machtdemonstration. Frauen und LGBTIQ-Personen sind besonders häufig betroffen. Aber auch für alle anderen Menschen hat sie Folgen, weil sie zu einem sexualisierten und toxischen Betriebsklima beiträgt.
Immer wieder hört man: «War doch bloss ein Kompliment.» Was entgegnen Sie darauf?
Ob etwas als Kompliment gemeint war, ist nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist, wie die Aussage oder Handlung bei der betroffenen Person ankommt. Auch wenn es unbeabsichtigt passiert, können Grenzen überschritten werden, und ein verletzendes oder feindliches und sexualisiertes Arbeitsumfeld kann entstehen. Es zählt also nicht die Absicht, sondern die Wirkung.
Die Anfragen bei der Fachstelle nehmen stetig zu. Was sind die Gründe für diese Entwicklung?
Das Thema wurde in der letzten Zeit spürbar enttabuisiert; spätestens seit der #MeToo-Bewegung sprechen mehr Betroffene über ihre Erfahrungen. Viele kennen ihre Rechte inzwischen besser und wehren sich auch. Gleichzeitig rückt der Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz immer stärker in den Fokus von Unternehmen – weil es eine gesetzliche Pflicht ist, aber auch, weil ein respektvolles Arbeitsumfeld gerade in Zeiten von Fachkräftemangel ein Standortvorteil ist.
Trotzdem schweigen viele Betroffene noch immer. Was hält sie zurück – und was würde helfen, dass mehr Menschen ihre Stimme erheben?
Viele Betroffene schweigen, weil sie Angst vor negativen Folgen haben – etwa den Job zu verlieren oder dass sie im Team ausgegrenzt werden. Oft fehlt auch das Vertrauen, dass ihre Beschwerden oder Erlebnisse ernst genommen werden. Damit sich mehr Menschen trauen, ist es wichtig, dass es kompetente Anlaufstellen gibt, klare Schutzmechanismen und eine Unternehmenskultur, die gesetzlichen Vorgaben gerecht wird – also Schutz bietet und Respekt aktiv fördert.
Welche Verantwortung tragen Arbeitgebende? Müssen sie handeln, auch wenn nur ein Verdacht im Raum steht?
Arbeitgebende tragen eine zentrale Verantwortung, wenn es um sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz geht – und zwar nicht nur, wenn ein konkreter Vorfall gemeldet wird, sondern schon bei einem begründeten Verdacht. Sie sind gesetzlich verpflichtet, belästigendes Verhalten sofort zu stoppen, Vorfälle sorgfältig abzuklären, die betroffenen Personen zu schützen und gegebenenfalls angemessene Sanktionen zu ergreifen. Ausserdem liegt es in ihrer Verantwortung, präventiv zu handeln, um Belästigungen vorzubeugen und ein respektvolles Arbeitsumfeld sicherzustellen.
Und was können Betroffene tun, wenn sie sich nicht ernst genommen fühlen oder das Unternehmen nicht reagiert?
Es ist sinnvoll, sich an eine interne Vertrauensperson oder eine externe Beratungsstelle zu wenden. Dort können in einem vertraulichen Rahmen die möglichen Schritte besprochen werden. Diese reichen von der Unterstützung und Ermutigung, sich selbst zu wehren – soweit dies zumutbar und möglich ist –, bis hin zur Prüfung rechtlicher Schritte und der möglichen Konsequenzen. Da jeder Fall anders ist, ist die Beratung immer individuell und berücksichtigt alle relevanten Umstände.
Was passiert, wenn Firmen wegschauen? Hat das rechtliche Konsequenzen?
Betroffene können Entschädigungen nach dem Gleichstellungsgesetz verlangen und im Fall von sogenannten Rachekündigungen – also etwa als Reaktion auf eine Beschwerde – ihre Wiedereinstellung fordern. Ausserdem riskieren Unternehmen erhebliche Reputationsverluste.
Sie beraten Menschen aus ganz unterschiedlichen Branchen. Gibt es Kontexte oder besondere Risikofaktoren, die Belästigungen begünstigen?
Generell tritt sexuelle Belästigung häufiger in Arbeitsbereichen auf, die von starken hierarchischen Macht- und Prestigeunterschieden geprägt sind. Dazu zählen zum Beispiel das Bank- und Versicherungswesen oder der Kulturbereich, wo viele Betroffene befristet angestellt sind und nach einer Beschwerde oft keine weiteren Aufträge mehr bekommen. Das hält sie davon ab, überhaupt etwas zu melden. Im Pflegebereich ist die Arbeit unvermeidbar mit körperlicher Nähe und Intimität verbunden, weshalb persönliche Grenzen dort häufiger überschritten werden.
Und zum Schluss: Wenn Sie einen Wunsch frei hätten – was müssten Politik und Gesellschaft verändern, damit sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz wirklich eingedämmt wird?
Politik und Gesellschaft müssten vor allem sicherstellen, dass bestehende gesetzliche Grundlagen konsequent umgesetzt werden. Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass Unternehmen ihre Präventionspflicht ernst nehmen – zum Beispiel durch umfassende Aufklärung und Sensibilisierung aller Beteiligten, also Führungskräfte, HR, Mitarbeitende und Berufsbildende, zum Thema Sexismus und sexualisierte Gewalt. Dazu gehören eine klare Haltung der Geschäftsleitung, verbindliche Regeln, funktionierende Vertrauensstellen und eine Unternehmenskultur, die Belästigung in keiner Form toleriert und machtmissbräuchliche Strukturen aktiv durchbricht. Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Missverständnis, sondern Ausdruck von Machtverhältnissen. Erst wenn Reden einfacher wird als Schweigen, verändert sich nachhaltig etwas.
Wir beraten vertraulich und kostenlos zu Gleichstellungsthemen – für alle, die in Zürich leben oder arbeiten: bei Fragen zu Lohngleichheit und -diskriminierung, Schwangerschaft und Elternschaft, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Anstellung, Beförderung, Kündigung, sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz oder zu LGBTI-Themen.