Der Grundsatz der Lohngleichheit ist in der Bundesverfassung sowie im Gleichstellungsgesetz verankert. Um dessen Einhaltung zu sichern, führt die Stadt Zürich seit 2019 Stichprobenkontrollen durch. Dabei traten Herausforderungen im Subventions- und Leistungsvereinbarungswesen auf. Deshalb beschloss der Stadtrat Ende 2022, im Rahmen eines Pilotprojekts sogenannte «risikobasierte Lohngleichheitskontrollen» durchzuführen. Diese funktionieren nach dem Grundsatz, dass nur dann eine Lohngleichheitskontrolle stattfindet, wenn ein Risiko zur Nichteinhaltung besteht. Ziel des Pilotprojekts war die Entwicklung eines effizienten Prozesses, der Organisationen nicht unnötig belastet, sondern risikobasiert vorgeht.
Die Fachstelle für Gleichstellung entwickelte gemeinsam mit dem Kontraktmanagement des Sozialdepartements einen schlanken und klar strukturierten Überprüfungsprozess. Dieser Prozess ermöglicht eine transparente Risikoeinstufung und zeigt auf, wo gezielte Sensibilisierung sinnvoll ist. Nach sorgfältigen Datenkorrekturen zeigte sich jedoch, dass kein konkretes Risiko vorlag – deshalb wurden im Jahr 2024 keine Kontrollen notwendig.
- Phase 1: Vertragspassus zur Durchführung von «risikobasierten Lohngleichheitskontrollen» eingeführt, 31 Organisationen wurden ausgewählt.
- Phase 2: Information aller Organisationen; 19 mussten Selbstnachweise einreichen, 12 wurden befreit. Unterstützung durch externe Fachperson.
- Phase 3: Prüfung der Nachweise und Risikoeinstufung: Grün (5, kein Risiko), Gelb/Orange (12, Grenzwerte eingehalten), Rot (2, Verdacht).
- Phase 4: Korrekturen führten zur Herabstufung der «Rot»-Fälle – letztlich wurden aufgrund fehlender Risikoeinstufung keine Kontrollen durchgeführt.
Die teilnehmenden Organisationen bewerteten das Pilotprojekt überwiegend positiv. Gelobt wurden Transparenz und Unterstützung, kritisiert wurden hingegen der teilweise hohe Aufwand sowie die technischen Grenzen des Lohngleichheits-Tools Logib.
Auch das Kontraktmanagement des Sozialdepartements zog ein positives Fazit: Der Prozess sei effizient, gut strukturiert und habe Signalwirkung. Besonders hervorgehoben wurden die klare Phasenstruktur, die Relevanz des Themas und die gute Zusammenarbeit mit der Fachstelle für Gleichstellung. Als grösste Herausforderung wurde der Zeitaufwand für die Erstellung der Logib-Selbstnachweise genannt. Insgesamt wurde der Nutzen jedoch hoch eingeschätzt, und eine Weiterführung der Kontrollen begrüsst.
Das Pilotprojekt macht deutlich: «Risikobasierte Lohngleichheitskontrollen» sind ein wirksamer und zugleich schlanker Ansatz, um die Einhaltung der Lohngleichheit zu überprüfen, ohne Organisationen übermässig zu belasten. Auch wenn 2024 keine Kontrollen nötig waren, hat das Projekt entscheidend zur Sensibilisierung beigetragen und einen effizienten Prüfprozess etabliert.