Annina, wie handhabt ihr Gesundheitliche Vorausplanung (GVP) im Gesundheitszentrum Mattenhof?
Eine weit gefasste Frage – wir versuchen, allen Bewohnenden GVP anzubieten respektive zugänglich zu machen. GVP ist freiwillig, sollte aber für alle offenstehen, die sich mit dem Thema befassen möchten und für die eine Vorausplanung wichtig ist. GVP ist Teil der strukturierten Abläufe, es gibt klare Vorgaben für die Dokumentation und Handhabung der GVP-Dokumente. GVP wird als Prozess verstanden, der mit den Bewohnenden oder Angehörigen kontinuierlich evaluiert und angepasst werden muss, zum Beispiel bei Verschlechterung des Gesundheitszustands, Veränderung der Lebensqualität oder auf Wunsch der Bewohnenden. Alle Disziplinen – Pflege, Therapien, Seelsorge etc. – können solche Veränderungen oder einen entsprechenden Wunsch wahrnehmen und das Thema GVP ansprechen.
Wie läuft denn eine mustergültige Umsetzung von GVP bei euch ab?
Grundsätzlich ist GVP bereits ein Thema beim Eintrittsgespräch. Im Idealfall findet das Eintrittsgespräch interdisziplinär mit Arztdienst und einer Pflegefachperson statt. Gemeinsam mit der*dem Bewohner*in wird auf Basis einer kurzen Werteanamnese der Behandlungsplan besprochen und eine provisorische ÄNO (ärztliche Notfallanordnung) erstellt. Es wird das Vorliegen einer Patientenverfügung erfragt und falls möglich findet ein erster Abgleich statt. Ein ausführliches Gespräch zur GVP ist beim Eintritt aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Besteht der Wunsch oder der Bedarf nach einer tiefergehenden Auseinandersetzung mit der Gesundheitlichen Vorausplanung, planen wir ein Gespräch durch unsere GVP-Beratungspersonen. Das sind diplomierte Pflegefachpersonen mit einer Zusatzausbildung.
Was ist der Inhalt dieses Gesprächs und wer ist alles dabei?
Gespräche zur GVP finden meist entweder durch den Arztdienst oder durch GVP-Beratungspersonen statt. Im Idealfall finden Gespräche auch interprofessionell statt. Nebst der*dem Bewohner*in sind nach Möglichkeit auch Angehörige dabei. Das Gespräch soll in einer ruhigen Umgebung stattfinden. Zentrale Inhalte sind Lebensqualität, Wünsche und Werte in Bezug auf Behandlung bei Krankheit/Pflegebedürftigkeit – insbesondere im Falle von Urteilsunfähigkeit. Auch Ängste und Sorgen sowie Gedanken zum Sterben werden thematisiert und Fragen zu Werten, Glaube und Spiritualität werden gestellt. Daneben wird mit der*dem Bewohner*in auch besprochen, wer bei Urteilsunfähigkeit medizinische Entscheidungen treffen soll. Fragen sind zum Beispiel: Wie gerne leben Sie jetzt? Wenn Sie ans Sterben denken – was kommt Ihnen dann in den Sinn? Wenn ich Ihnen sagen könnte, dass Sie heute Nacht friedlich einschlafen und morgen nicht mehr aufwachen werden – was würde das jetzt in Ihnen auslösen? Welche Sorgen oder Ängste haben Sie bezüglich medizinischer Behandlungen? Welche persönlichen Überzeugungen (spirituell, religiös, kulturell) leiten Sie in Ihrem Leben?
Und wie geht es danach weiter?
Rund sechs Wochen nach Eintritt findet ein interprofessionelles Standortgespräch statt. Anlässlich dieses Austauschs wird der Behandlungsplan erneut besprochen und die ÄNO überprüft respektive aktualisiert. Im Idealfall liegt dann bei urteilsfähigen Bewohnenden ein GVP-Gesprächsprotokoll als Diskussionsgrundlage vor. Bei urteilsunfähigen Personen erfolgt die Besprechung mit der medizinischen Vertretungsperson, die*der Bewohner*in wird so gut es geht miteinbezogen.
Welchen Zweck soll GVP erfüllen?
Ziel der GVP ist es, die Selbstbestimmung von Bewohnenden zu stärken. Es sollen persönliche Behandlungswünsche für spätere Situationen der Urteilsunfähigkeit festgehalten und medizinische Vertretungspersonen festgelegt werden. Studien zeigen, dass durch GVP Behandlungen besser auf die Wünsche von Patient*innen und Bewohnenden ausgerichtet werden und die psychische Belastung der Angehörigen reduziert werden kann. Es nimmt Druck weg, wenn man bereits darüber gesprochen hat und es führt mitunter zu weniger Konflikten in der Familie, wenn vorab alles geklärt wurde. Zudem können wir als Fachpersonen besser beraten, wenn wir die mutmasslichen Ziele der Bewohnenden kennen.
Aber die Auseinandersetzung mit Sterben und Tod ist sicherlich schwierig für viele?
Natürlich kann GVP viele Emotionen auslösen. Deshalb ist eine gute Begleitung wichtig, damit man Ängsten adäquat begegnen kann. Im Alltag erhalte ich häufig die Rückmeldung, dass solche Gespräche entlasten. Studien zeigen ausserdem, dass es nach solchen Gesprächen nicht zu einer Zunahme von Ängsten oder Depressionen kommt.
In den Häusern mit Schwerpunkt Spezialisierte Pflege wird seit über 20 Jahren mit allen Bewohnenden und den Angehörigen in einem interprofessionellen Gespräch ein Behandlungsplan besprochen. Es hat sich eine dreistufige Einteilung bewährt, die im Laufe der Zeit folgende Bezeichnungen bekommen hat: 1) Kurativ im Spital, 2) Kurativ im Heim, 3) Palliativ.
Der Behandlungsplan dient in den Gesundheitszentren zur Festlegung der generellen Behandlungsausrichtung und -intensität. Dieses Vorgehen entspricht auch der im Erwachsenenschutzrecht vorgesehenen Besprechung des Behandlungsplans bei nicht urteilsfähigen Bewohnenden mit der vertretungsberechtigten Person. Zusätzlich sichert die Ärztliche Notfallanordnung (ÄNO) vor allem die Kommunikation mit «Schutz und Rettung», den Spitälern und den Hausärzt*innen.
Auch in den Häusern mit Schwerpunkt Wohnen im Alter wird den Bewohnenden bei Eintritt seit langem das Verfassen einer Patientenverfügung empfohlen – gut 80 % der Bewohnenden haben bei Eintritt eine solche. In Notfallsituationen zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Informationen in den Patientenverfügungen widersprüchlich oder unklar sind, was in der Folge dazu führt, dass Notfallärzt* innen meist Hospitalisationen einleiten. Daher wenden auch unsere auf Wohnen im Alter ausgerichteten Häuser den gleichen Prozess zur Gesundheitlichen Vorausplanung mit denselben Instrumenten und Dokumenten an – angepasst an die unterschiedlichen Gegebenheiten. Bei Wohnen im Alter ist der Grossteil der Bewohnenden urteilsfähig.