Miriam Neumannová ist diplomierte Pflegefachfrau und hat im September 2025 den CAS INTERCARE abgeschlossen. Seit 2018 ist sie im Gesundheitszentrum für das Alter Bachwiesen tätig, seit Oktober 2025 als Fachbeauftragte Geriatrie.
Miriam, warum ist es wichtig, dass Pflegende Kenntnisse zu Seh- und Hörbehinderungen haben?
Viele ältere Menschen, vor allem in Langzeitinstitutionen, sind davon betroffen. Die Auswirkungen einer Sinnesbehinderung sind sehr vielfältig und können den Symptomen anderer Krankheitsbilder ähneln, die jedoch anders behandelt werden müssen. Zu erkennen, was hinter einem Verhalten steckt, ist darum entscheidend für die richtige Pflege und Betreuung.
Gibt es Zahlen zu Bewohnenden mit Sinnesbehinderungen in Langzeitinstitutionen?
Ja, sehr eindrückliche sogar. Die Studie «Sehen und hören in der Spitex- und Heimpflege» (Spring/SZB, 2017) zeigt auf, dass Menschen mit Sinnesbehinderungen überproportional häufig in Langzeitinstitutionen leben. Während dort 42 % der über 80-Jährigen eine Sehbehinderung haben, beläuft sich ihr Anteil bei Betreuung durch die Spitex auf 23 % (Anteil Betroffener in der Gesamtbevölkerung der über 80-Jährigen: 21 %). Über 80-Jährige mit Hörbehinderung machen in Langzeitinstitutionen 48 % der Bewohnenden aus, während bei Menschen derselben Altersklasse, die durch die Spitex betreut werden, 29 % betroffen sind (Anteil Betroffener in der Gesamtbevölkerung der über 80-Jährigen: nicht bekannt).
Was bedeutet das für den Alltag von betroffenen Menschen in Langzeitinstitutionen?
Wichtig ist zu wissen, dass seh- oder hörbeeinträchtigte Menschen meist selbst nicht merken, dass sich etwas verschlechtert hat, respektive sie verdecken den Wahrnehmungsverlust oft lange erfolgreich. Zudem erkennen die Betroffenen damit einhergehende Veränderungen kognitiver, psychischer und psychosozialer Natur meist nicht als Begleiterscheinungen der Sinnesbehinderung. Diese Veränderungen können aber massgeblich an der Entwicklung weiterer geriatrischer Pflegeprobleme beteiligt sein und zum Beispiel negative Auswirkungen haben auf Kreislauf, Ernährung und Sturz oder Frailty. Mit der richtigen Pflege und Betreuung lässt sich hier viel erreichen. Ich möchte betonen, dass wir in diesem Kontext insbesondere von Bewohnenden sprechen, die im Alter neu eine Seh- oder Hörbehinderung haben.
Warum ist diese Unterscheidung wichtig?
Menschen, die schon in jüngeren Jahren mit einer Sinnesbehinderung leben, haben sich im Laufe ihres Lebens Strategien zur Kompensation angeeignet. Dies ist bei einer neuen Sinnesbehinderung im Alter nicht der Fall, weshalb die Betroffenen zusätzlich gefordert sind. Ein detailliertes Bild dazu zeichnet eine Publikation des Schweizerischen Zentralvereins für das Blindenwesen SZB, das sich auf die Studie «Im Alter eine Sehbehinderung erfahren – oder mit einer Sehbehinderung das Alter erfahren» der Universität Zürich und des SZB bezieht. In der Studie wurden die beiden Personengruppen befragt. Es zeigte sich, dass Personen, die bereits vor dem AHV-Alter sehbehindert waren, ein Ressourcennetzwerk haben, das besser auf ihre Behinderung ausgerichtet ist. Zudem haben sie die Akzeptanz- und Anpassungsprozesse bereits durchlaufen und können selbstverständlicher mit Hilfsmitteln umgehen. Währenddessen stehen spätsehbehinderten Menschen diese Ressourcen nicht sofort zur Verfügung. Sie müssen sich erst mit der Diagnose auseinandersetzen und vieles neu lernen (SZB, 2014).
Sinnesbehinderungen haben auch Auswirkungen auf die Kognition?
Ja, sehr starke sogar. Viele kognitive Prozesse wie Entscheidungsfindung und Merkfähigkeit werden durch auditive und visuelle Wahrnehmungsreize ausgelöst. Fehlen diese oder sind sie nicht mehr zuverlässig, so verliert die betroffene Person die psychische, soziale oder örtliche Orientierung, sie ist in ihren Entscheidungen beeinträchtigt und psychosozial verunsichert. Eine mögliche Reaktion darauf ist der Rückzug.
Welche Inhalte im CAS INTERCARE zum Thema Sinnesbehinderungen empfandst du als besonders erkenntnisreich?
Dieser Teil der Weiterbildung wurde vom Kompetenzzentrum für Seh- und Hörbehinderung im Alter KSiA bestritten und war insgesamt sehr praxisorientiert und aufschlussreich. In besonderer Erinnerung sind mir das Filling-in und das Charles-Bonnet-Syndrom geblieben. In beiden Fällen geht es um die Rolle des Gehirns beim Sehen. Wenn das Gesichtsfeld nicht vollständig ist, nutzt das Gehirn visuelle Informationen aus der Umgebung oder aus der Erinnerung und füllt blinde Flecken auf: Es findet ein so genanntes Filling-in statt. Das dabei entstehende Bild ist aber nicht zuverlässig, da Gegenstände je nach Positionierung nicht sichtbar sind. Im Gegensatz dazu beschreibt das Charles-Bonnet-Syndrom das Erschaffen von Fantasiebildern durch das Gehirn, wenn die visuelle Information grundsätzlich mangelhaft ist oder fehlt: Es entstehen visuelle (Pseudo-)Halluzinationen. Diese haben jedoch einen anderen Ursprung als Halluzinationen bei Psychosen oder Demenz, und sie sind nicht furchterregend.
Warum ist es wichtig für Pflegende, mit diesen beiden Themen vertraut zu sein?
Viele Betroffene sind sich der Veränderungen am Anfang gar nicht bewusst, später verschweigen sie sie oft: etwa aus Scham oder aus Angst, für verrückt gehalten zu werden. Wenn es ein Gruppensetting gibt, in dem offen über solche Themen gesprochen werden kann, ist das ideal. Denn dann merken Betroffene, dass sie nicht allein sind und öffnen sich leichter. Sie verstehen, dass es sich um eine Sehbehinderung handelt und die Symptome nichts mit ihrer Kognition per se zu tun haben.
Was bedeutet das für die Pflegenden im Berufsalltag?
Wir Pflegenden müssen achtsam sein, was das Verhalten der Bewohnenden angeht. So können wir Anzeichen erkennen und richtig deuten, statt vorschnelle Schlüsse zu ziehen. Das ist denn auch meine grösste Erkenntnis aus diesem Teil der Weiterbildung: Wir dürfen uns nicht von Vorurteilen leiten lassen, sondern müssen offen sein und verstehen wollen, was hinter einem (neu auftretenden) Verhalten steckt. So können wir falsche Einschätzungen und falsche Behandlungen vermeiden – und verhindern, dass Bewohnende nicht auf der für sie passenden Abteilung wohnen.
Was sind Verhaltensweisen, die ernst genommen werden müssen?
Alle Arten von Veränderungen wie etwa sozialer Rückzug. Wenn eine Bewohnerin, die früher gerne spazieren ging, sich zurückzieht, sich nicht mehr einbringt und kein Interesse an Aktivitäten mehr hat, muss genauer hingeschaut werden. Denn wer sich sozial zurückzieht, baut auch körperlich schneller ab. Das hat damit zu tun, dass man sich weniger bewegt und weniger Reizen aussetzt. Bei Appetitlosigkeit muss ebenfalls an eine mögliche Sinnesbehinderung gedacht werden. Statt davon auszugehen, dass der Bewohner einfach keinen Hunger hat, muss geprüft werden, ob er vielleicht auch einfach das Essen nicht richtig sieht, weil der Kontrast auf dem Tisch und dem Teller nicht gross genug ist. Oder ein anderes Beispiel: Ein Bewohner möchte die Storen nicht mehr hochmachen. Das kann ein Anzeichen dafür sein, dass er eine Augenerkrankung hat, die abgeklärt und behandelt werden muss.
Wie würde man hier vorgehen?
Für die Abklärung zum Sehvermögen eignet sich das Fokusassessment Sehbehinderung sehr gut. Dabei handelt es sich nicht um eine medizinische Untersuchung, sondern um eine strukturierte funktionale Einschätzung. Das Fokusassessment gibt einen Impuls für eine weiterführende medizinische Diagnostik. Als Teil des Pflegediagnoseprozesses ermöglicht es die gezielte Ableitung und Priorisierung sehbehinderungsspezifischer Pflegeinterventionen. Basierend auf den Ergebnissen daraus kann dann auf allfällige Beeinträchtigungen reagiert werden, etwa mit einer Anpassung der Brille. Bei Bewohnenden mit einer leichten Demenz kann das dazu beitragen, dass die Erkrankung langsamer fortschreitet. Als Fachbeauftragte Geriatrie bin ich dank meines Wissens aus dem CAS dafür geschult.
Was deckt das Fokusassessment Sehbehinderung ab?
Das Fokusassessment besteht aus verschiedenen Fragen, die anhand eines Formulars von KSiA systematisch geklärt werden. Die mittels einer Schulung dafür qualifizierte Pflegefachperson prüft dabei unter anderem, ob ein Vergrösserungsbedarf der Buchstaben beim Lesen besteht, was für ein Kontrast notwendig ist, wie die Person auf Blendung reagiert und ob Gesichtsfeldeinschränkungen vorliegen – horizontal und vertikal. Zudem wird geprüft, ob visuelle Halluzinationen bestehen und damit Hinweise auf das Charles-Bonnet-Syndrom vorliegen.
Mit welchen Massnahmen kann auf Sinnesbehinderungen reagiert werden, wenn eine Korrektur von Brille und Hörgeräten bereits erfolgt ist?
Es gibt eine Fülle an Möglichkeiten. Zum Beispiel kann bei einer Sehbehinderung sehr stark mit Beschreibungen gearbeitet werden: Wie viele Schritte sind es von der Zimmertür bis zum Bett, wie viele zum Schrank? Dieses Orientierungstraining kann als pflegerische Massnahme umgesetzt werden zur Verbesserung der Selbstständigkeit. Auch im Pflegeprozess kann Kommunikation verstärkt eingesetzt werden, indem gesagt wird, was als nächstes gemacht wird. Dabei sprechen wir den Bewohner von vorne an, wir verwenden einfache Sätze und nutzen bildliche Sprache. Und ganz wichtig: Wir geben Zeit für eine Reaktion und beobachten diese. Wenn die Antworten und Reaktionen unpassend erscheinen, könnte es vielleicht am Gehör liegen. Wir dürfen keine vorschnellen Schlüsse ziehen, sondern müssen der Ursache auf den Grund gehen. Wenn jemand richtig diagnostiziert und eingestellt ist, fällt ein auffälliges Verhalten manchmal weg.
Gibt es auch Möglichkeiten, die Umgebung anzupassen?
Ja, sehr viele sogar. Durch eine Milieuanpassung lässt sich für die Betroffenen im Alltag einiges erleichtern: Zur Unterscheidung von Tuben kann zum Beispiel mit Aufklebern mit unterschiedlichen Oberflächen gearbeitet werden. Beim Anziehen kann eine Bewohnerin einbezogen werden, indem haptisch gearbeitet wird und man ihr Kleidung zum Tasten gibt. Ganz grundsätzlich ist wichtig, die Aushänge im gesamten Haus nicht zu kompliziert zu gestalten: grosse Schrift, keine Verzierungen, dafür starke Kontraste.
Was rätst du konkret bei einer Bewohnerin, die sich sozial zurückzieht?
Hierzu habe ich ein aktuelles Beispiel. Wir haben eine Bewohnerin, die 102 Jahre alt ist und seit einem halben Jahr bei uns wohnt. Früher war sie gesellig und ging gerne spazieren. Da sie sich zurückzog, hatten wir den Verdacht, dass sie sich aufgrund ihrer Sinnesbehinderungen in der neuen Umgebung allenfalls nicht zurechtfindet. Wir haben sie darum gezielt aufgefordert und nachgefragt, wenn Gruppenaktivitäten angeboten wurden. Durch eine genaue Beschreibung wusste sie, worum es ging und worauf sie sich allenfalls einlassen würde. Es hat sich herausgestellt, dass die Bewohnerin tatsächlich stark eingeschränkt ist im Sehen und Hören. Bei gezielter, individueller Ansprache ist sie kontaktfreudig, gesellig, beteiligt sich aktiv an Gesprächen und zeigt Freude am sozialen Austausch. Durch unsere Massnahmen konnte sie wieder stärker an der Gemeinschaft teilhaben.
Warum mangelt es oft an einer entsprechenden Sensibilisierung und wie kann sie erreicht werden?
Im Pflegealltag wird vermutlich zu wenig auf Sinnesbehinderungen geachtet, da das Thema im HF-Studium Pflege nicht behandelt wird. Darum ist es wichtig, dass sich Langzeitinstitutionen dieses Wissen anderweitig aneignen – zum Beispiel über den CAS INTERCARE. Die Absolvent*innen der Weiterbildung sind dann gefordert, ihr Wissen innerhalb der Organisation weiterzugeben und zu verankern.
Wie gehst du dabei konkret vor?
In meiner Funktion als Fachbeauftragte Geriatrie bin ich unter anderem für die Umsetzung von «Stop and Watch» zuständig. Das ist ein Instrument zur Früherkennung von Warnsignalen bei Bewohnenden, das ebenfalls im CAS INTERCARE vermittelt wird. Die einzelnen Buchstaben stehen für Veränderungen, die bei Bewohnenden gezielt beobachtet werden müssen, wie etwa beim Ess- oder Trinkverhalten, beim Stuhlgang, beim Gewicht oder beim Gehen. Meine Aufgabe ist es, die Pflegenden auf allen Stufen dafür zu sensibilisieren, dass sie diese Punkte beobachten und dokumentieren. Zur Erinnerung haben sie eine Pocket-Card dabei, auf der alle Punkte aufgelistet sind. Veränderungen, die sonst gefühlsmässig und gegebenenfalls unvollständig festgestellt würden und undokumentiert blieben, werden mit «Stop and Watch» gezielt und präzise beobachtet und festgehalten. So können Warnsignale, die zum Beispiel zu einer Hospitalisierung führen könnten, früher erkannt und angegangen werden, was die Pflegequalität verbessert. Da «Stop and Watch» den Fokus auf Veränderungen legt, ist dies ein idealer Rahmen, um Sinnesbehinderungen einzubeziehen und als mögliche Ursachen für verändertes Verhalten zu berücksichtigen.
Was sind deine bisherigen Erfahrungen und mögliche nächste Schritte?
Meine Erfahrungen sind durchwegs positiv. Ich stelle fest, dass vor allem das Assistenzpersonal und das Personal in Ausbildung schneller mit Meldungen auf mich zukommt. Ich finde es wichtig, dass das Thema bereits während der Lehre zur Fachperson Gesundheit Raum bekommt, damit es sich von Anfang an bei den Mitarbeitenden festigen kann. Aber auch andere Berufsgruppen müssen einbezogen werden. Bei uns zum Beispiel die Frühstücksbegleitung, die unter anderem von Fachpersonen aus Seelsorge oder Physio- und Aktivierungstherapie gemacht wird. Hier würde ich künftig gerne Schulungen anbieten und mich dafür auf die praxisnahe Wissensvermittlung aus dem CAS INTERCARE beziehen. Ich fand zum Beispiel sehr eindrücklich, Tonaufnahmen zu hören, die zeigten, was jemand je nach Grad der Hörminderung von einem Gespräch mitbekommt. Gerade in einer akustisch komplexen Situation wie beim gemeinsamen Frühstück ist das hochrelevant.
Dieser Beitrag ist in NOVAcura, der Schweizer Fachzeitschrift der Pflege, erschienen.
Literatur:
- Spring/SZB (2017). Sehen und hören in Spitex- und Heimpflege. Eine explorative Studie zu Sinneserkrankungen und Demenz im Spiegel des RAI-Assessments in Alters- und Pflegeheimen sowie in der ambulanten Krankenpflege in der Schweiz. SZBLIND, St. Gallen.
- Spring S., Seifert A., Schelling H. R. (2014). Sehbehinderung im Alter – komplex und vielfältig. Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZB (Hrsg.). St. Gallen. https://www.szblind.ch/fileadmin/pdfs/infothek/MyPAR_DE/MyPAR_BF2023_Fachheft_Sehbehinderung_im_Alter_komplex_und_vielfaeltig_DE.pdf
Der «CAS INTERCARE – Klinische Fachverantwortung in der Geriatrie» wird vom Institut für Pflegewissenschaft der Universität Basel angeboten. Er umfasst fünf Module, in denen die Teilnehmenden darauf vorbereitet werden, die Rolle der INTERCARE Pflegefachperson (in den Gesundheitszentren als Fachbeauftragte Geriatrie bezeichnet) zu übernehmen. INTERCARE Pflegefachpersonen erkennen spezifische Gesundheitsbedürfnisse älterer Menschen, gehen diese an, verbessern die Koordination von Übergängen an den Schnittstellen, befähigen das Pflege- und Betreuungspersonal in Pflegeinstitutionen in ihrer klinischen Expertise und unterstützen die Pflegeentwicklung.
Bewohnende in Langzeitinstitutionen sind heute älter und haben deutlich komplexere Versorgungsbedürfnisse als früher. Um dieser Komplexität Rechnung zu tragen, geriatrische Expertise in der gesamten Organisation zugänglich zu machen und eine hohe Versorgungsqualität sicherzustellen, setzen die Gesundheitszentren für das Alter der Stadt Zürich auf die Rolle der Fachbeauftragten Geriatrie. Derzeit sind die Gesundheitszentren dabei, diese Rolle klarer zu definieren und die Fachbeauftragten Geriatrie in den Betrieben noch besser als wichtige Anlaufstellen zu etablieren.