Die Umweltschutz-Vorschriften auf Baustellen einzuhalten, ist elementar für den Schutz des natürlichen Wasserkreislaufs.
Mineralische Feinstoffe im Abwasser von Baustellen können in der Kanalisation zu unerwünschten Ablagerungen führen und belasten überdies die Abwasserreinigungsanlagen und die Fauna der Gewässer. Abwässer, die im Umgang mit ungebundenem Zement oder frischem Beton entstehen, sind zudem stark alkalisch belastet. Gelangen diese Abwässer in ein Gewässer, steigt dessen pH-Wert und führt in der Regel zum Tod von Fischen, Krebsen und Insekten. Es ist daher notwendig, die Abwässer auf der Baustelle vorzubehandeln.
Ebenso muss zwingend sichergestellt werden, dass bei einer Havarie oder bei unsachgemässer Lagerung und Verwendung keine Treibstoffe oder Betonchemikalien ins Grundwasser oder in ein Gewässer gelangen. In der Stadt Zürich muss bei Bauvorhaben zunächst ein Baustellenentwässerungskonzept eingereicht werden. Im Konzept legt der*die Antragsteller*in dar, wie die auf der Baustelle anfallenden Abwässer vorbehandelt und wo sie in die städtische Kanalisation eingeleitet werden sollen. Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Absicherung von Lagerungs- und Umschlagplätzen, damit keine wassergefährdenden Stoffe im Boden versickern. Eine Baufreigabe erhält ein Bauvorhaben erst, wenn das Entwässerungskonzept bewilligt wurde. Seit 2001 führt ERZ zudem regelmässige Baustellenkontrollen auf abwasserrelevanten Baustellen durch. Dazu zählen alle Baustellen, deren Baugrube grösser als 100 Quadratmeter ist.
Baustellenkontrollen sind in der Stadt Zürich etabliert. Die Abläufe sind den meisten Bauunternehmen bekannt, die Mehrheit der Bauenden hält sich an die Vorgaben des Umwelt- und Gewässerschutzes. Trotzdem kommt es immer wieder zu Problemen, etwa aufgrund mangelhafter Installationen von Absetzbecken und Neutralisationsanlagen. 2024 kam es bei rund 16 Prozent der durchgeführten Baustellenkontrollen zu Beanstandungen.
Metallverarbeitungsbetriebe, Autogaragen, Malerbetriebe, Tankstellen und Zahnarztpraxen haben eines gemeinsam: Sie hantieren alle mit potenziell wassergefährdenden Stoffen wie zum Beispiel Ölen, Farben, Säuren, Laugen und Reinigungsmitteln. Bei der Lagerung, Verarbeitung und Entsorgung dieser Stoffe gelten besondere gesetzliche Vorschriften. Ebenso bei der Entwässerung der Werkstätten und Umschlagplätze.
Damit austretende Gefahrstoffe nicht in die Kanalisation oder gar in ein Gewässer gelangen, führt Entsorgung + Recycling Zürich regelmässig Kontrollen in rund 1200 Betrieben in der Stadt Zürich durch. Die Gewässerschutzbeauftragten von ERZ prüfen dabei, wie die Gefahrstoffe gelagert und umgeschlagen werden und ob die notwendige Infrastruktur zum Gewässerschutz im Havariefall vorhanden ist. Dabei sind Entwässerungspläne der jeweiligen Liegenschaften unerlässlich, um nachvollziehen zu können, wohin ein Schacht oder eine Rinne entwässert.
Ein besonderes Augenmerk gilt dem Zustand der Öl- und Benzinabscheider sowie der Spaltanlagen zur Vorreinigung der betrieblichen Abwässer. Überdies stellen die Mitarbeitenden sicher, dass Umschlagplätze über Sicherheitsmechanismen wie Notfallschieber oder Rückhaltevolumen verfügen, um auslaufende Gefahrstoffe im Notfall zurückhalten zu können.
Die Mitarbeitenden von ERZ erstellen nach jeder Begehung einen Bericht und fordern bei Bedarf Massnahmen zur Einhaltung oder Verbesserung des Gewässerschutzes ein. Die Umsetzung der Massnahmen durch den jeweiligen Betrieb wird überprüft.