Das Kanalnetz und die ARA sind darauf ausgelegt, Wasser, Urin, Fäkalien und handelsübliches Toilettenpapier zu verarbeiten. Alles andere gehört nicht ins WC. Feuchttücher, Hygieneartikel, Textilien oder feste Abfälle (z. B. Essensreste, Katzenstreu) lösen sich nicht ausreichend auf und verursachen Verstopfungen in Leitungen und Pumpwerken. Sogenannte «Zöpfe» – Verflechtungen aus Fasermaterial – müssen regelmässig mit hohem Aufwand von Mitarbeitenden von Hand entfernt werden – sofern sie nicht bereits im Abwasserrohr der eigenen Liegenschaft stecken bleiben. In diesem Fall ist ein privater Rohrreinigungsdienst nötig, auf Kosten der Verursachenden.
Gelangen solche Abfälle dennoch bis zur ARA, werden sie vom Rechen in der mechanischen Reinigung zurückgehalten. Harken entfernen kontinuierlich alles, was die Feinrechen mit 10 mm Spaltbreite nicht passieren kann: feste Exkremente, Hygieneartikel und Alltagsgegenstände aller Art – ob zufällig eingetragen oder bewusst entsorgt. Das Rechengut wird anschliessend gepresst, in Mulden gesammelt, abtransportiert und in der KVA Hagenholz thermisch verwertet – also dort, wo viele der Abfälle hingehören (im Züri-Sack).
Dieser erste Reinigungsschritt ist entscheidend, damit die nachfolgenden Stufen funktionieren. Haushaltsabfälle würden die biologische Abwasserreinigung und die Klärschlammbehandlung beeinträchtigen oder Anlageteile beschädigen. Die Folgen sind aufwändige Reparaturen und eine gehemmte Reinigungsleistung – es gelangen somit temporär deutlich mehr Schadstoffe in die Limmat. Deshalb gehören auch Medikamente und Batterien (Sonderabfall), Bratfett (Altöl), Karton und Altmetall (Separatsammlung) nicht in die Toilette – ebenso wenig Essensreste (Bioabfall), Haustiere (Kadaversammelstelle) oder Giftstoffe (Sonderabfall). Auch Reinigungsmittel gehören nicht im WC entsorgt, weil die Konzentration dann in der Regel ungleich höher liegt als bei einer herkömmlichen WC-Reinigung. Zudem gibt es auch Stoffe, die im Zuge der Abwasserreinigung nicht abgebaut werden.
Die ARA ist ein fein abgestimmtes System zur Abwasserreinigung, keine Abfallgrube. Alles, was nicht hineingehört, muss aufwendig entfernt werden – mit steigenden Kosten, die letztlich alle über die Abwassergebühren tragen.
Fremdstoffe, die häufig unerlaubterweise im WC entsorgt werden und sowohl in der Kanalisation als auch der ARA regelmässig für Probleme sorgen, sind zum Beispiel:
Katzenstreu: Ob biologisch abbaubar oder nicht – Katzenstreu darf keinesfalls in der Toilette entsorgt werden. Es lagert sich ab, saugt Flüssigkeiten auf, quillt und verstopft Leitungen und Pumpen. Auch im Bioabfall hat es nichts verloren und muss stattdessen im Hauskehricht entsorgt werden.
Feuchttücher und Co.: Hygieneartikel wie Feuchttücher sind praktisch, bestehen aber in der Regel aus reissfesten Kunststofffasern, die sich nicht oder nur langsam auflösen und sich in Pumpen und Rohren verfangen und verzopfen. Pumpenwärter müssen diese regelmässig von Hand entfernen, damit das Abwasser abfliessen kann.
Bratfett: Bratfett nach dem Kochen in den Abfluss zu leeren, verursacht erhebliche Probleme in der Kanalisation. Fett härtet im kalten Abwasser aus und verstopft ebenfalls Leitungen. Sofern das Fett bis in die ARA gelangt, muss es dort im Öl- und Sandfang abgeschöpft werden. Gewerbliche Betriebe mit fett- oder mineralölhaltigem Abwasser wie Restaurants, Garagen und Werkstätten sind gesetzlich verpflichtet, das Abwasser mit einem Öl- oder Fettabscheider vorzubehandeln. Im Haushalt empfiehlt es sich, überschüssiges Bratfett mit einem Haushaltspapier aus der Pfanne zu wischen und im Kehricht zu entsorgen.
Speisereste: Auch Speisereste führen in Pumpen und Leitungen zu Verstopfungen und haben deshalb nichts im Abwasser verloren. Sofern die Abfälle nicht im eigenen Abwasserrohr stecken bleiben, verstärken sie in der Kanalisation den Verschleiss von Aggregaten (Korrosion) und sorgen zudem für die Vermehrung von Ratten. Speisereste sollten immer als Bioabfall entsorgt werden.
Chemikalien, Farben, Medikamente: Das Entsorgen von Giften, Säuren und Laugen im Abwasser ist strengstens verboten, da sie die Abwasserreinigungsanlage schädigen können. Gewässerschutzbeauftragte von ERZ können solche Einleitungen zurückverfolgen und zur Anzeige bringen.