Die 37-jährige Maria K. mit einem Buchhaltungsdiplom aus dem Ausland hatte bereits ohne Berufsabschluss einige Erfahrungen in der Kosmetikbranche gesammelt, als sie in die Beratung kam. Dazu hatte sie sich an privaten Kosmetikschulen weitergebildet und auf Lehrstellen als Kosmetikerin EFZ beworben – doch sie erhielt nur Absagen.
Ihre Berufsberaterin am Laufbahnzentrum der Stadt Zürich riet ihr schliesslich, sich für den Berufsabschluss für Erwachsene nach Artikel 32 BBV anzumelden. Denn sie habe ja schon Erfahrungen gesammelt. Zudem meldete die Berufsberaterin sie fürs Coaching an.

Im Coaching «Berufsabschluss für Erwachsene» wurden ihre Bewerbungsunterlagen gründlich überarbeitet und ansprechender aufbereitet. Gemeinsam mit ihrem Coach trainierte sie, Vorstellungsgespräche zu führen.
Über das Beziehungsnetz des Coaches fand die Frau eine 60-Prozent-Stelle, die ihr gefiel. Auch beim Berufsabschluss für Erwachsene wurde sie von ihrem neuen Arbeitgeber unterstützt.
Dank der Arbeitsmarktstipendien kann Maria K. den nötigen Fachausweis für Laserbehandlungen (genauer Sachkundenausweis V-NISSG) erwerben. Den Erwerbsausfall gleicht sie mit Hilfe der Stipendien aus.
Der Coach half ihr auch bei der Anmeldung an der Berufsschule Mode und Gestaltung (bsmg) in Zürich. Dort absolviert sie die zweijährige Ausbildung für Erwachsene zur Erlangung des EFZ als Kosmetikerin, die sie zwei Mal pro Woche besucht. Danach plant sie, ihr Pensum zu erhöhen.