Um die ökologische und klimatische Leistung einer Dachbegrünung zu erhalten, braucht es eine vertraglich geregelte, sachgerechte Gründachpflege. Der Unterhaltsvertrag stellt neben technischer Wartung auch fachgerechte Gründachpflege sicher. Es bedarf eine klare Zielsetzung betreffend Kontrolle unerwünschter Pflanzen und bekämpfungspflichtigen Neophyten.
Standard-Unterhaltsverträge brauchen konkrete Ergänzungen für die Gründachpflege betreffend Einsatzrhythmus und Pflanzenarten, die zu kontrollieren sind.
Gewisse Pflanzen wie das schmalblättrige Greiskraut (Senecio inaequidens) unterliegen im Kanton Zürich der Bekämpfungspflicht. Rechtzeitige und gezielte Pflegeeingriffe verhindern spätere Mehrkosten. Bei einem starken Befall ist eine Fachperson beizuziehen.
Solaranlagen hingegen benötigen in der Regel keine Instandhaltungs- oder Wartungsarbeiten. Für die Betriebsphase wird jedoch ein automatisiertes Monitoring empfohlen, um die erwarteten Messdaten der Anlage mit den effektiven Messdaten zu vergleichen. Empfehlungen dazu können beispielsweise dem «Leitfaden Betriebsführung Photovoltaik» von energieschweiz entnommen werden.
Im Betrieb ist sicherzustellen, dass das Regenwasser den qualitativen Anforderungen des Gewässerschutzes entspricht (kein Einsatz von Reinigungsmitteln, Düngemitteln oder Pestiziden), um unterirdische und oberirdische Gewässer vor dem Eintrag von Schadstoffen über Versickerung oder durch Einleitung zu schützen. Weiterführende Angaben sind auf der Webseite des Kanton Zürichs zu finden.
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