Wird ein Gebäude neu erstellt, ist möglichst frühzeitig das Solargründach in der Planung mitzuberücksichtigen. Bei Neubauten gilt sowohl die Pflicht zur eigenen Stromerzeugung wie zur Dachbegrünung, wo keine Terrassennutzungen für Bewohnende vorgesehen sind. Die Stadt empfiehlt, die begrünten Dachflächen so vollflächig wie möglich zur Stromerzeugung zu nutzen.
Spätestens ab «SIA-Phase 32 Bauprojekt» ist die Abstimmung zwischen Begrünung (Architektur, Landschaftsarchitektur, Ingenieurwesen), Regenwasserbewirtschaftung (Regenwasserplanung, Sanitärplanung), permanenter Absturzsicherung (Dachunternehmung) und Solaranlage (Solarplanung) wichtig.
In allen Zonen ist der nicht als begehbare Terrasse genutzte Bereich eines Flachdachs ökologisch wertvoll zu begrünen, auch dort, wo Solaranlagen installiert sind. Die Pflicht, ökologisch wertvoll zu begrünen, besteht, soweit dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist.
(Bau und Zonenordnung der Stadt Zürich, Art. 11 Abs. 1)
Bei Neubauten wird ein Teil der benötigten Elektrizität selbst erzeugt. Dies kann mit einer Anlage auf dem Grundstück oder in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch gemäss Art. 17 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 erfolgen. Massgebende Berechnungsgrundlage ist die Energiebezugsfläche.
(Kantonales Energiegesetz, Artikel 10c)
Die Erarbeitung von gemeinsamen Dachbelegungsplänen ist für die Projektierung eines gelungenen Solargründaches zentral. Dazu müssen die Solaranlagen frühzeitig platziert werden, damit die Begrünung entsprechend geplant und die kombinierte Planung statisch geprüft werden kann.
Je nach Bauverfahren gelten unterschiedliche Anforderungen an das Solargründach:
Folgende Mindestanforderungen an eine ökologisch wertvolle Dachbegrünung gelten im Regelbauverfahren:
- Schichtstärke von mindestens 10 cm Substrat (nach Setzung)
- Qualitätssubstrat mit genügender Wasserrückhaltekapazität (>50 Vol.-%) und organischem Anteil (10-15 %).
- Standortangepasstes Saatgut von CH-Ökotypen.
Bei einer Kombination mit Solarmodulen ist eine niederwüchsige, an ein Solargründach angepasste Saatmischung zu verwenden. - Ein Substrathügel (20-30 cm Höhe von mind. 3 m Durchmesser) zur Förderung der Biodiversität pro 100 m2 oder ca. 10 % der begrünbaren Fläche erhöht. Bei nicht Erreichen der 10 % müssen, nach Rücksprache mit Grün Stadt Zürich, Kleinstrukturen ergänzt werden (Sandlinse, Asthaufen, Wurzelstock, Wandkiesbereich, Steinhaufen).
Neubauten wie auch Gebäudeerweiterungen, wie Anbauten und Aufstockungen, unterstehen grösstenteils der Pflicht zur Eigenstromerzeugung. Ausgenommen sind:
- Erweiterungen, die weniger als 50 m2 Energiebezugsfläche (EBF) betreffen.
- Erweiterungen, die maximal 20 % der EBF des bestehenden Gebäudes betreffen und unter 1000 m2 EBF liegen.
Ist eine Erweiterung aufgrund der obigen Ausnahmen von der Eigenstromerzeugung befreit, ist keine anderweitige Kompensation gefordert. Der Kanton Zürich kennt keine Ersatzabgabe anstelle der Eigenstromerzeugung.
Weitere Informationen unter EN-104 «Eigenstromerzeugung bei Neubauten»
Folgende Grundsätze sind weiter zu beachten, um ein nachhaltig funktionierendes Solargründach zu erreichen:
- Aufständerung niedrigste Kante auf mindestens 30 cm Höhe ab Oberkante Substrat
- Reihenabstand mindestens 50 cm für Pflege der Dachbegrünung
- Substrat / Vegetationstragschicht ballastiert in der Regel die Unterkonstruktion der Solarmodule.
- Substratmächtigkeit muss mit Aufständerung, Reihenabstand und Modulorientierung koordiniert werden.
- Verschattete Flächen eignen sich nicht für die Solarstromproduktion und bieten sich daher für gewisse Biodiversitätselemente an.
- Wenn bei Hochhäusern die Statik der Unterkonstruktion für die Solaranlage aufgrund von Windlasten nicht ausreicht, kann auch in diesem Fall ein Ausnahmegesuch zur Befreiung von der Dachbegrünungspflicht eingereicht werden, um eine tiefe Aufständerung der Solaranlage zu ermöglichen.
Bei Arealüberbauungen gemäss §71 PBG werden an die Dachbegrünung erhöhte Anforderungen gestellt. Dazu müssen zusätzlich zu obigen Grundanforderungen vier der folgenden Kriterien erfüllt sein:
- Verwendung von mind. zwei unterschiedlichen Substrattypen.
- Strukturelemente zur Förderung des Lebensraumangebotes: Sandlinsen, Totholz (z.B. Asthaufen oder Wurzelstöcke), Wandkiesbereiche, Steinlagen (gelten als einzelne Kriterien).
- Weitere Strukturelemente zur Förderung bestimmter Tiergruppen.
- Flächige Erhöhung der Substratschicht ≥ 12 cm (nach erfolgter Setzung).
- Verwendung von regionalisiertem Saatgut, d.h. Saatgut von CH-Ökotypen, die aus der gleichen Region stammen.
- Verwendung von lokalem Oberboden bzw. Unterboden, sofern geeignet (Durchlässigkeit / Lehmanteil usw.) oder von Substraten aus lokal hergestellten Materialien (Wandkies, kiesig-sandiges Aushubmaterial mit geringem Lehm-/ Tonanteil).
- Pflanzung von regional differenzierten Wildstaudensetzlingen.
- Rückhaltung von Niederschlagswasser: Anstaubewässerung der Dachbegrünung, Einrichtung von Tümpeln etc.
- Begrünte Dachflächen über eine Gestaltung der Fassade oder mit der Einrichtung von Verbindungselementen vom Boden her zugänglich machen, z. B. fugenreiche Bruchsteinmauern, Steinkörbe, Anböschungen etc.
Die Begrünung und Solaranlagen sind Teil der Dachauflast und von Beginn an in statischen Berechnungen zu berücksichtigen. Dachleistungen sind dabei präzise auszuformulieren. Während mit folgenden Durchschnittswerten geplant werden kann, muss die Auflast immer projektspezifisch gerechnet werden. Das Substrat kann dabei als Ballastierung für die Solaranlage genutzt werden.
Zur Platzierung der Elemente empfehlen sich folgende Abstände:
- Im Abstand von 50 cm zu Rundkieskoffern
- Im Abstand von 50 cm zu allen Solarmodulen
- Totholz im Abstand von 200 cm zu Kaminen und RWA (Rauch und Wärmeabflussanlagen), gut besonnt und nicht an windexponierten Dachkanten. Windsicherung sofern nötig.
- Wildbienensand nicht an windexponierten Dachkanten, gut besonnt, mit Totholz oder Steinen abgegrenzt (Vermeidung Ausschwemmung) Bollensteine Platzierung überall möglich (Statik prüfen!), gut besonnt.
- Biodiversitätselemente dürfen permanente Absturzsicherungen nicht behindern.
Siehe kantonale Richtlinie zu «Regenwasserbewirtschaftung»
Für möglichst gute Bedingungen für die Bepflanzung ist darauf zu achten, dass den Pflanzen ausreichend Wasser für regenfreie Phasen zur Verfügung steht und dass der Wurzelbereich nicht über längere Zeit eingestaut wird. Hierfür sind Lösungen, unter Miteinbezug der Anforderungen aus der Regenwasserbewirtschaftung, zu finden.
Ist mit längeren Einstauzeiten zu rechnen, z.B. bei Dachgefällen < 1.5 % oder bei Regenrückhalt auf dem Dach, ist darauf zu achten, dass die Wurzeln nicht durch Staunässe geschädigt werden (z.B. durch die Erstellung einer Trennschicht zwischen Substrat und Wasserstauschicht). Bei Dachgefällen > 1.5 % ist für die Wasserverfügbarkeit der Pflanzen eine Speicherschicht einzuplanen.
Wichtigste Planungshilfen:
SIA 312 zu Begrünung von Dächern
SIA 271 Abdichtungen
- Konstruktive Massnahmen beim Schichtenaufbau.
- Chemischer Wurzelschutz (Biozide) in Dichtungsbahnen wird ausgewaschen und gefährdet die Umwelt.
- TPO- u. PVC-Bahnen sind ohne Biozidzusatz wurzelfest.
Wichtigste Planungshilfen:
SIA 271 Abdichtungen
ECO-BKP 224 (eco-devis 364)
Information über chemische Durchwurzelungsschutzmittel in Bitumenbahnen (BAFU)
Folgende Ziele und Planungsgrundlagen sind im Rahmen der Projektierung anzustreben:
- Benötigte Energiebezugsfläche um die kantonalen Vorgaben zu erfüllen liegt vor
- Dachplan inkl. Solaranlagen-Layout, Ballastierungsanforderungen und allen Anforderungen an die ökologisch wertvolle Begrünung liegt vor.
- Nutzungsvereinbarung gemäss SIA-Norm 260 betreffend Statik liegt vor.
- Einsatzplanung Problempflanzenkontrolle liegt vor.
Das Einhalten der gesetzlichen Anforderungen an das Solargründach wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahren geprüft. Dazu sind folgende Unterlagen miteinzureichen:
- Dachaufsichtsplan mit Informationen zu den benötigten Anforderungen der ökologisch wertvollen Dachbegrünung inkl. Solarmodullayout
- Schnittansicht mit Darstellung der Solarmodul-Aufständerung
Die Beratung Dachbegrünung nimmt Vorprüfungen der Dach-Eingabepläne vor, um einen möglichst reibungslosen Bewilligungsablauf zu ermöglichen.
Die Genehmigung des Regenwasserkonzepts erfolgt durch Entsorgung + Recycling (Entwässerung) und umfasst alle Massnahmen für das gesamte Bauvorhaben, d.h. auch Massnahmen über die Regenwasserbewirtschaftung auf dem Dach hinaus.
Für die Kombination von Solaranlagen auf begrünten Flachdächern gibt es in der Stadt Zürich:
Zusatzbeiträge von
Fr. 250 / kWp oder maximal Fr. 10 000
siehe Energiefördergelder unter «zusätzliche Massnahmen bei Solaranlagen». Prüfen Sie dabei weitere Förderbeiträge und -bedingungen im Energiebereich und informieren Sie sich zur Gesuchseinreichung.
Zusätzlich gilt es die Fördergelder des Programms Stadtgrün zu beachten. Die Stadt fördert hitzemindernde und biodiversitätsfördernde Projekte: Das Förderprogramm umfasst Vertikalbegrünungen, Dachbegrünungen, ökologisch wertvolle Aufwertung von Aussenräumen, Entsiegelung, Baumpflanzungen sowie Erhalt und Pflege wertvolle bestehender Bäume.
Beatenplatz 2
8001 Zürich
Telefon +41 44 412 27 68
Mehr zum Thema: Dachbegrünung
Telefonisch: Montag bis Freitag: 8-13 Uhr und 14-17 Uhr