Der Grenzwert 1 definiert die Obergrenze der zulässigen Treibhausgasemissionen aus der Erstellung pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF). Die Verschärfung gegenüber Grenzwert 2 entspricht in etwa dem städtischen Gesamt-Reduktionsziel von 30 % bei den indirekten Emissionen.
Vor der Einführung der «Meilenschritte 23» war die Erreichung des Grenzwerts 1 nicht verpflichtend und wurde nicht für alle Bauvorhaben erfasst (siehe Grafik, Kategorie «nicht erfasst»).
Für Neubauten stellt der Grenzwert 1 derzeit noch eine grosse Herausforderung dar, da erst vereinzelt Bauprodukte für treibhausgasarme Gebäude auf dem Markt verfügbar sind.
Bei Instandsetzungen hängt das Erreichen des Grenzwerts 1 massgeblich von der baulichen Eingriffstiefe ab.
Bezüglich der CO₂-Bilanz schneidet der Holzbau nach ECO-Standard vorbildlich ab.
Bei den Bauarbeiten wurde bewusst auf eine geringe Eingriffstiefe geachtet. Instandgesetzt wurden unter die Küchen, Bäder, Fenster und das Leitungsnetz.